ZitatOriginal geschrieben von drueckerdruecker
Das Einschreiben nutzt nur der Post, der Inhalt ist ja sowieso unbeweisbar.
Der Inhalt ist damit nicht beweisbar, aber dass du etwas abgeschickt hast. Und wenn Talkline dir die Frist gesetzt hat ihnen die SIM Karte zuzuschicken, dann hast du wohl bestimmt besseres vor, als innerhalb der Frist weißes Papier durch die Gegend zu schicken. In dem Fall müsse dann vor Gericht wohl eher Talkline beweisen, dass das, was man verschickt hat nicht die SIM Karte war.