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Im Übrigen hast keinen Vertrag unterschrieben, was selbst bei einer Onlinebestellung nötig ist, dann eben beim Postboten.
Nö, eine grundsätzliche Pflicht, einen Vertrag schriftlich abschließen zu müssen gibt es nicht. Rein rechtlich reicht ein "Willste haben?" "Nu klar"... Die Schriftform wird nur der Nachweisbarkeit halber im Regelfall gemacht.
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Wer weiß, wer da deine Daten angegeben hat...
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Oder man bietet es in diesem Fall bewusst nicht an. Einerseits weil nach em Testzeitraum die Bindung an die Nummer noch nicht so groß ist, andererseits weil es eventuell auch ein Grund ist, doch dabei zu bleiben...
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Warum sollte das kein Widerruf sein? Gesetzlich ist bei Fernabsatz und Co. 2 Wochen als Frist vorgesehen. Es ist ja aber nirgends verboten, diese Widerrufsfrist freiwillig auf 4 Wochen zu erhöhen. Die Gesetzesgrundlage stellt ja nur ein Mindestmaß dar... Wenn man also die Wioderrufsfrist freiwillig auf 4 Wochen erhöht, ändert das ja am Widerruf nix...
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Das weiß ich auch nicht, ich kann nur aus Erfahrung sagen, dass es schon so vorgekommen ist. Welche Berechnungsgrundlage zum Tragen kommt, weiß ich nicht. Die Regel ist ja trotzdem, dass es zwar offiziell ausgeschlossen ist, aber trotzdem nicht zusätzlich berechnet wird. Regel bedeutet ja aber nicht immer... Ich wollte lediglich darauf hinweisen, dass es bereit ein paar mal so vorgekommen ist und man sich auf "wird schon nicht berechnet" oder "ist dann halt gesperrt" nicht unbedingt verlassen sollte.
Und wie auch bereits gesagt, beziehe ich das nicht explizit auf diesen Anbieter und diesen Tarif, es war nur eine allgemeine Info...
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Da das in der Vergangenheit zumindest vereinzelt bei verschiedenen Anbietern schon vorgekommen ist, würde ich mich da nicht drauf verlassen.
Der Anbieter schließt die Nutzung der Internetflat mit bestimmten Geräten bzw. eine bestimmte Nutzung etwa über Tethering aus. Das muss aber nicht heißen, dass er dann verpflichtet ist, die Nutzung für diese Geräte und Nutzungsarten zu unterbinden. Er kann auch den Normaltarif anwenden, als hätte der Kunde keine Datenflat gebucht...
Über die rechtlichen Feinheiten möchte ich mich nicht streiten, hier spielt es ja auch eine Rolle, wie genau der Passus im Kleingedruckten verankert und wie er formuliert ist. Man sollte es aber zumindest im Hinterkopf behalten, da es - wie gesagt - schon vorgekommen ist und meines Wissens nach auch rechtlich nicht anfechtbar war.
Ich beziehe meine Aussage nicht generell auf den hier genannten Anbieter und den genannten Tarif. Wie es explizit in diesem Fall gehandhabt wird, weiß ich nicht. Meine Aussage ist allgemein gehalten und nur als Info gedacht...
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Naja, wenns in Deutschland noch nicht erhältlich ist, wird das sicher ein wenig schwierig
Soviel importiert wird ja nun auch nicht...
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Bei mir hatte der Bote einen Zettel von congstar in der Hand, auf dem durch congstar genau vorgegeben war, in welchen Fällen das Verfahren als geglückt oder nicht geglückt zu definieren war.
Den Wisch hatte der Postmann bei mir auch dabei... Hat ihn nur nicht recht interessiert. Kurz den Reisepass auf Namen und Geburtsdatum kontrolliert und das wars.
Auf dem Congstar-Formular stand ein Vorname, im Reisepass 2... Adresse stand da gar nicht drin und so weiter... Hat er mir trotzdem alles gegeben und abgesegnet 
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Das hat auch nur was mit dem Netz-Routing zu tun. Du kannst eine Mobilcom-Debitel-CallYa-Karte auch mit einem "Original-D2-Code" aufladen und eine CallYa-Karte von Vodafone mit einem Mobilcom-Debitel-D2-Code... Da kommt es nur aufs Netz an, nicht auf den Anbieter selber.
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Das hat den Postboten bei mir gar nicht interessiert. Ich habe auch nur einen meiner 2 Vornamen angegeben und hatte nur einen Reisepass ohne Adressnennung... Hat der trotzdem gemacht.