Beiträge von tt_horst

    Danke für Eure Meinungen, aber ich sehe das etwas anders - und der alte Anbieter und seine Rechtsabteilung offensichtlich auch!


    stefanniehaus
    Mir ist selbstverständlich bewusst, dass das Portierungsentgelt keine Gebühr für die Beendigung des Vertrages sondern für die Freigabe der Rufnummer darstellt!


    Aber genau darum geht es doch: wieso sollte der alte Anbieter, nachdem er mir gekündigt hat und die Nummer ohnehin deaktiviert wurde, über meine Nummer verfügen können? Ich darf kurz daran erinnern, dass die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (heute: Bundesnetzagentur) jedem Mobilfunkkunden ein lebenslanges Nutzungsrecht auf seine Rufnummer zugesprochen hatte, womit eine Handy-Nummer nicht dem Anbieter, sondern dem Kunden "gehört" (s. http://www.teltarif.de/mobilfunk/portierung.html). Daran knüpft dann die andere berechtigte Frage an. Inwiefern entstehen dem alten Anbieter im von mir geschilderten Fall (wenn ich gekündigt hätte, könnte ich ja in gewisser Weise einen Verwaltungsaufwand nachvollziehen, der bezahlt werden will) für die Übernahme meiner Nummer durch den neuen Anbieter überhaupt irgendwelche Kosten? Der Vertrag ist ausgelaufen, die Rufnummer deaktiviert... Und falls doch, wären Kosten in dieser Höhe denn gerechtfertigt? Da der alte Anbieter sich diesbezüglich nicht geäußert hat, darf durchaus davon ausgegangen werden, dass er vermutlich Probleme gehabt hätte, ebendiese Kosten nachzuweisen.


    Abschließend stelle ich noch die Frage in den Raum: wieso bestand der alte Anbieter denn überhaupt darauf, dass ich von mir aus nochmal kündige und eine Verzichtserklärung unterzeichne (was bei postpaid-Verträgen meines Wissens nach gar nicht nötig ist)? Wenn sich der Anbieter von vornherein im Recht gesehen hätte, hätte es dieser plumpen "Tricks" gar nicht bedurft...


    phonefux
    Drillisch und Kulanz? Das meinst Du jetzt aber nicht im Ernst...!

    Danke für Deine Einschätzung, Renne04.


    Erfreulicherweise hat das mit dem gebührenFREIEN Anbieterwechsel dann doch erstaunlich reibungslos geklappt!


    Nach Rücksprache mit einem Anwalt habe ich nämlich den alten Anbieter (wie richtig vermutet, aus dem Hause Drillisch) dazu aufgefordert, meine Nummer unverzüglich für eine Portierung freizugeben - und zwar ohne dass ich selbst nochmal kündige, eine Verzichtserklärung unterschreibe oder gar ein Portierungsentgelt bezahle! Für den Fall der Weigerung habe ich gleich schadensersatzrechtliche Schritte und Beschwerde bei höherer Stelle angekündigt. Und siehe da: kurze Zeit später war die Portierung zum gewünschten Termin bestätigt.


    Also, lasst Euch in einem, wie von mir geschilderten Fall nicht übers Ohr hauen!

    *** Leider im falschen Thread gelandet, bitte unter Telefon-Treff > Rund ums mobile Telefonieren > Provider & Netzbetreiber einsortieren. Danke! ***



    Hallo,


    meine Frage an die Experten unter euch: ist es rechtens, dass ein Mobilfunkanbieter sich auf § 46 Abs. 5 TKG beruft und den Maximalbetrag bei den Portierungsgebühren (30,72 EUR) verlangt, wenn er (der Anbieter) das unbefristete postpaid-Vertragsverhältnis wegen Tarifeinstellung einseitig und ordentlich kündigt - und die Rufnummer erst DANACH zu einem anderen Anbieter mitgenommen werden soll?


    Anders gefragt: ist das nicht einfach nur der dreiste Versuch der Abzocke oder entstehen dem alten Anbieter NACH Vertragsende durch die Übernahme der Rufnummern durch den neuen Anbieter tatsächlich Kosten in genannter Höhe? Mir erscheint das alles äußerst dubios, da mein derzeitiger Anbieter den Sachverhalt auf den Kopf zu stellen versucht: das Ganze wurde kurzerhand zur vorzeitigen Rufnummernportierung meinerseits zu einem anderen Anbieter umdeklariert mit der Konsequenz, dass ich erst kündigen, die genannte Portierungsgebühr bezahlen und eine Verzichtserklärung abgeben müsse, um meine Rufnummer auch nach Vertragsende (gleichbedeutend mit der Deaktivierung meiner Nummer durch ihn) bei einem anderen Anbieter nutzen könne.


    Wie seht Ihr das?