Danke für Eure Meinungen, aber ich sehe das etwas anders - und der alte Anbieter und seine Rechtsabteilung offensichtlich auch!
stefanniehaus
Mir ist selbstverständlich bewusst, dass das Portierungsentgelt keine Gebühr für die Beendigung des Vertrages sondern für die Freigabe der Rufnummer darstellt!
Aber genau darum geht es doch: wieso sollte der alte Anbieter, nachdem er mir gekündigt hat und die Nummer ohnehin deaktiviert wurde, über meine Nummer verfügen können? Ich darf kurz daran erinnern, dass die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (heute: Bundesnetzagentur) jedem Mobilfunkkunden ein lebenslanges Nutzungsrecht auf seine Rufnummer zugesprochen hatte, womit eine Handy-Nummer nicht dem Anbieter, sondern dem Kunden "gehört" (s. http://www.teltarif.de/mobilfunk/portierung.html). Daran knüpft dann die andere berechtigte Frage an. Inwiefern entstehen dem alten Anbieter im von mir geschilderten Fall (wenn ich gekündigt hätte, könnte ich ja in gewisser Weise einen Verwaltungsaufwand nachvollziehen, der bezahlt werden will) für die Übernahme meiner Nummer durch den neuen Anbieter überhaupt irgendwelche Kosten? Der Vertrag ist ausgelaufen, die Rufnummer deaktiviert... Und falls doch, wären Kosten in dieser Höhe denn gerechtfertigt? Da der alte Anbieter sich diesbezüglich nicht geäußert hat, darf durchaus davon ausgegangen werden, dass er vermutlich Probleme gehabt hätte, ebendiese Kosten nachzuweisen.
Abschließend stelle ich noch die Frage in den Raum: wieso bestand der alte Anbieter denn überhaupt darauf, dass ich von mir aus nochmal kündige und eine Verzichtserklärung unterzeichne (was bei postpaid-Verträgen meines Wissens nach gar nicht nötig ist)? Wenn sich der Anbieter von vornherein im Recht gesehen hätte, hätte es dieser plumpen "Tricks" gar nicht bedurft...
phonefux
Drillisch und Kulanz? Das meinst Du jetzt aber nicht im Ernst...!