Beiträge von vygi

    Zitat

    Bitte teilen Sie uns das Kündigungs- oder Ablaufdatum Ihres bisherigen Vertrages (steht in der Kündigungsbestätigung) mit. Wir werden dann versuchen mit Ihren Angaben eine Portierung Ihrer Rufnummer zu congstar auszuführen.


    Genau das hat sich mit dem neuen Gesetz geändert: von der Rufnummernmitnahme ist der beim abgebenden Anbieter laufende Vertrag nicht betroffen -- genau so und nicht anders heißt es im Text der TKG Novelle. Der aufnehmende Anbieter (Congstar) sollte doch endlich aufhören, danach zu fragen.

    Zitat

    Original geschrieben von Gustos
    ich habe heute einen Vertrag bei MetroMobil abgeschlossen. Eigentlich wollte ich meine Nummer von Base mitnehmen. Base läuft noch bis 11/2012.
    Metromobil lehnt aber ab! "Nur aus fremden Netzen möglich, da es im E-Plus Netz bleibt, geht das nicht." Was ist den nun richtig?


    Wie hier schon jemand geschrieben hatte geht es im Gesetzt um die Mitnahme der Rufnummer zu einem anderen (beliebigen) ANBIETER. Ist es dabei egal, ob auch das Netz sich ändert oder nicht.


    Nun muss man aber genauer anschauen, wer in deinem Falls Anbieter sind. Wenn ich es richtig sehe ist dies bei MetroMobil "E-Plus Service GmbH & Co. KG" und bei BASE ebenfalls. Das sind zwei verschiedene Marken des gleichen Anbieters.


    Ich bin mir nicht sicher was ein Anwalt sagen würde aber es sieht danach aus als ob in beiden Fällen dein Vertragspartner die gleiche Firma wäre, lediglich mit verschiedenen Marken. Und wenn Vertragspartner=Anbieter dann ist vorzeitige Rufnummernmitnahme zwischen den Marken des gleichen Anbieters nicht durchsetzbar, wenn der Anbieter nicht mitmacht.

    Zitat

    Original geschrieben von prolinesurfer
    ich versuche auch meine Rufnummer von O2 zu Congstar zu portieren. Bisher habe ich von Congstar nur Ablehnungsmails bekommen, mit der Begründung, dass der Vertrag noch nicht gekündigt sei. Bei O2 wurde mir aber inzwischen versichert, dass die Portierung durchgegangen ist...


    Congstar's Aussagen ignorieren und auf Portierung bestehen! Oder mit O2 ein Datum vereinbaren und dem Congstar einfach sagen, dass an diesem Tag der Vertrag endet.

    Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Selbstverständlich gilt das Gesetz, seit gestern, einem Tag nach der Veröffentlichung.


    Kurze Reaktion: JAWOHL! SO IST ES! :-)


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    Lange Antwort:


    Vorzeitige Rufnummernportierung ist im § 46 Abs. 4 des Gesetzes geregelt:


    Zitat

    Um den Anbieterwechsel nach Absatz 1 zu gewährleisten, müssen Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten insbesondere sicherstellen, dass ihre Endnutzer ihnen zugeteilte Rufnummern bei einem Wechsel des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten entsprechend Absatz 3 beibehalten können. Die technische Aktivierung der Rufnummer hat in jedem Fall innerhalb eines Kalendertages zu erfolgen. Für die Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass der Endnutzer jederzeit die Übertragung der zugeteilten Rufnummer verlangen kann. Der bestehende Vertrag zwischen Endnutzer und abgebendem Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste bleibt davon unberührt; hierauf hat der aufnehmende Anbieter den Endnutzer vor Vertragsschluss in Textform hinzuweisen. Der abgebende Anbieter ist in diesem Fall verpflichtet, den Endnutzer zuvor über alle anfallenden Kosten zu informieren. Auf Verlangen hat der abgebende Anbieter dem Endnutzer eine neue Rufnummer zuzuteilen.


    Wann welche Teile in Kraft treten -- im Artikel 5:


    Zitat

    Artikel 5
    (1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am Tag nach der Verkündung in Kraft.
    (2) Artikel 1 tritt vorbehaltlich der Sätze 2 und 3 am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die §§ 66a, 66b und 66c sind mit dem Inkrafttreten einer Rechtsverordnung nach § 45n Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 4 Nummer 1, § 45d Absatz 2 ist mit Inkrafttreten einer Rechtsverordnung nach § 45n Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 6 Nummer 1 und § 45d Absatz 3 ist mit Inkrafttreten einer Rechtsverordnung nach § 45n Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 6 Nummer 2 nicht mehr anzuwenden. § 150 Absatz 7 tritt am ersten Tag des vierten, § 46 Absatz 1 Satz 3 tritt am ersten Tag des siebten, § 66b Absatz 1 Satz 4, die §§ 66g, 66h Nummer 8 und § 149 Absatz 1 Nummer 13i und 13j treten am ersten Tag des dreizehnten auf die Verkündung dieses Gesetzes folgenden Kalendermonats in Kraft.


    Für § 46 Abs. 4 gibt es wie man sieht KEINE Ausnahme, also keine Übergangsfristen. Es gilt ab gestern und basta. Keine Ausreden!

    Zitat

    Original geschrieben von pixeltraum
    ... und bei CONGSTAR heisst es im Chat:"congstar wird sich selbstverständlich gesetzeskonform verhalten, und wird die geforderten Serviceleistungen in den vom Gesetz vorgegebenen Zeiten umsetzen." was auch immer DAS heissen mag :D


    Chat-Gequatsche ignorieren und Portierung einfach starten. Deren Fachabteilung schafft das schon. Bei mir hat es innerhalb von einigen Stunden geklappt: gestern gegen 13:50 Vertrag mit Portierung abgeschlossen (2 Stunde zuvor die mir EPLus abgestimmt), und um 18:01 kam schon Bestätigung von Congstar. Die brauchen doch gar nicht wissen, dass diese Portierung so speziell ist.

    Das kann doch so bei dem neuen (aufnehmenden) Anbietern nicht stimmen!
    Bei denen ändert sich doch gar nichts: sie übernehmen eine fremde Rufnummer, die von einem anderen Anbieter gerade freigegeben wurde. Der Vertrag bei dem anderen Anbieter ist davon nicht betroffen und dem aufnehmenden Carrier ist es doch völlig egal. Wenn sie brauchen dann sollen sie eben bei sich irgendwo einfach notieren, dass an diesem Tag auch der Vertrag endet. Das ändert nichts an der Sache. Und an der Tatsache, dass jeder sich an die geltende Bundesgesetze halten muss. Die, die sich weigern, kann man sogar verklagen. Oder zumindest bei der Bundesnetzagentur sich beschweren.

    An alle: wenn Absage kommt - nicht aufgeben! Noch einmal probieren, sich beschweren, etc. Das Gesetz gilt ab gestern und basta. Hier Musterschreiben und weitere Tipps: http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=4798361#post4798361


    Bei Congstar weiß Hotline auch heute nichts davon??.....
    Wohl aber Portierungs-Fachabteilung. Die machen das schon. Einfach Vertrag abschließen und dabei ganz normal Portierung ganz markieren, sobald man Zusage des abgebenden Anbieters bekommt.


    Wegen der Portierungsfristen: "Schau mal in den §46 Abs. 1 .... von 10 Tagen Nichterreichbarkeit steht da nichts, maximal 1 Tag steht da." -- ganz genau! Ab gestern gilt:


    Zitat

    (1) Die Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten und die Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze müssen bei einem Anbieterwechsel sicherstellen, dass die Leistung des abgebenden Unternehmens gegenüber dem Teilnehmer nicht unterbrochen wird, bevor die vertraglichen und technischen Voraussetzungen für einen Anbieterwechsel vorliegen, es sei denn, der Teilnehmer verlangt dieses. Bei einem Anbieterwechsel darf der Dienst des Teilnehmers nicht länger als einen Kalendertag unterbrochen werden.

    Auf vielfachen Wunsch ist hier mein Schreiben zur vorzeitigen Rufnummernmitnahme.


    Der aktuelle Anbieter MUSS dem zustimmen! Das Gesetz gilt ab gestern und der Gesetzgeber sieht keine Ausnahmen oder Übergangsfristen vor. Die TKG Novelle ist an dem Punkt seit dem 4. Mai 2011 (Veröffentlichung des Entwurfs) unverändert. Die Betreiber hatten also 12 Monate zeit, sich darauf einzustellen. Und manche (BASE/E-Plus) scheinen erfreulicherweise gut vorbereitet zu sein. Wenn euch die Portierung verweigert wird - nicht nachlassen! Weiter probieren, sich beschweren, mit Bundesnetzagentur drohen, etc.!



    KÜNDIGUNG und VORZEITIGE RUFNUMMERNÜBERTRAGUNG


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    hiermit kündige ich meinen Vertrag (Kundennr. xxxxx, Rufnummer 01yy/xxxxxx) fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung unter Angabe des Beendigungszeitpunktes zu.


    Gleichzeitig verlange ich vorzeitige Rufnummernmitnahme zu einem anderen Anbieter (<Name>). Dies ist möglich aufgrund des Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen ("TKG Novelle"), welches am 9. Mai veröffentlicht wurde und ab dem 10. Mai gilt. Ich zitiere hierfür den geänderten Paragraph 46 "Anbieterwechsel und Umzug", Absatz 4:


    Zitat

    Für die Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass der Endnutzer jederzeit die Übertragung der zugeteilten Rufnummer verlangen kann. Der bestehende Vertrag zwischen Endnutzer und abgebendem Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste bleibt davon unberührt; hierauf hat der aufnehmende Anbieter den Endnutzer vor Vertragsschluss in Textform hinzuweisen. Der abgebende Anbieter ist in diesem Fall verpflichtet, den Endnutzer zuvor über alle anfallenden Kosten zu informieren. Auf Verlangen hat der abgebende Anbieter dem Endnutzer eine neue Rufnummer zuzuteilen.


    Diesbezüglich wird der aufnehmende Anbieter <Name> euch in den nächsten Tagen kontaktieren. Eine neue Rufnummer wird benötigt / nicht benötigt. Bitte informieren Sie mich über die anfallenden Kosten und Fristen dieser vorzeitigen Rufnummernportierung, die bereits in den nächsten Tagen erfolgen soll.


    Mit freundlichen Grüßen,


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