Beiträge von Montechristo

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    Original geschrieben von drago
    Ob Business-Handy, Business-Smartphone oder Flightmode, das ist kein Argument. Es gibt für mich wirklich keinen vernünftigen, nachvollziehbaren Grund warum die Weckfunktion nicht auch bei ausgeschaltetem Handy funktioniert, wenn alle (viele) andere Handys dies können und man bei diesen ja sogar noch die Option hat, ob der Wecker bei ausgeschaltetem Gerät angehen soll oder nicht.


    Es gibt keine Geräte mit WM2003 als OS, die über eine Weckfunktion beim ausgeschalteten Gerät verfügen. Es liegt ausschiesslich am OS und nicht am Hersteller. Der vernünftige, nachvollziehbare Grund is das OS. Ohne Strom kein Licht (oder Wecker) bei WM2003.

    MPX 220 ist wurde nicht als "Business-Handy" sondern als "Business-Smartphone" konzipiert und wird mit WM2003 als OS betrieben.


    Errinert Dich Dein Outlook (oder ein anderes Termin-Programm) am PC, wenn Du Deinen PC abschaltest? Dafür gibt es bei MPX220 Flight Mode.

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    Original geschrieben von yox
    Sind die MMC's nicht etwas dünner als SD ?


    Ja das stimmt, die MMC sind dünner als SD, daher das o.g. Problem bei NoName Karten. Es gibt einen SD Karte-Hersteller, der das Problem erkannt hat und seine SD Karten dünner herstellt: Kingmax. Die Kartenbezeichnung lautet Kingmax Platinum. Die passt.


    Gruss
    M.

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    Original geschrieben von msmobile
    Es ist nämlich nur von ' autorisierten' Reparatur- oder Kundendienstcentern die Rede.
    (Unter 'Geltendmachung')


    Du hast einen Ausschnitt aus der Geltendmachung der Garantie zitiert. Was hat es plötzlich mit Gewährleistung zu tun?


    Die Gewährleistungspflicht tangiert Motorola (Hersteller) überhaupt nicht, da es die Sache des jeweiligen Händlers ist.


    Ich kann doch bei einem Mororola Service Center keine Gewährleistungsansprüche geltend machen.



    M.

    msmobile


    Es liegt mir fern "alle Leute verrückt" zu machen, sonder die Informationen weiter zu geben.


    I habe heute sowohl Motorola Deutschland wie auch Motorola Service Center kontaktiert. Die Auskunft war bei beiden gleich. Wie es in der Praxis in den anderen MSC aussieht, kann und will ich mich, mangels der entsprechenden Erfahrungen, nicht äußern.


    Die Geltendmachung der Garantie hat nichts mit Garantievoraussetzungen und deren Gültigkeitsdauer zu tun.


    M.

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    Original geschrieben von Sackgesicht
    Hi,
    es gibt keine oder Regelung. In D bei deutschem Händler gekauft = deutsche Garantie. Wo der das Gerät her hat, kann dir Wurscht sein. In einem evtl. Garantiefall also einfach an Handit schicken und um ein SWAP-Gerät bitten. Mit Moto selbst wirst Du nix zu tun haben.


    Zur Funktionalität: Wenn es kein subventioniertes Gerät ist, hat es wohl die original Moto-Firmware. Und die dürfte innerhalb von Europa - zumindest für alle deutschsprachigen Länder - gleich sein.


    Grüße
    Sackgesicht


    Deine Aussage spiegelt eher Deine persönliche Meinung und stellt keine rechtsverbindliche Beurteilung der Sachlage dar.


    Die Motorola-Garantiebedingungen sehen etwas anders aus:


    Deutschland

    Zitat

    Für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren ab Kaufdatum („Garantiezeit“) garantiert Motorola Ihnen, dem Ersterwerber, dass der bei einem autorisierten Motorola Händler erworbene Personal Communicator mit Zubehör („Produkt“) den jeweils zur Zeit der Herstellung gültigen Motorola Spezifikationen entspricht.


    Schweiz

    Zitat

    Für einen Zeitraum von einem (1) Jahr ab Kaufdatum („Garantiezeit“) garantiert Motorola Ihnen, dem Ersterwerber, dass der bei einem autorisierten Motorola Händler erworbene Personal Communicator mit Zubehör („Produkt“) den jeweils zur Zeit der Herstellung gültigen Motorola Spezifikationen entspricht.


    Es ist mir überhaupt nicht "Wurscht" mit wem ich zu tun habe: ich glaube kaum, dass der Händler (handit) in der Lage ist ein FW Update zu machen und wenn ja, dauert es auf dem Postwege sicherlich mehrere Tage. Dann gehe ich lieber zur MotoService: der ist nämlich ca. 5 Gehminuten von meinem Büro entfernt.


    Abgesehen davon hat das in der Schweiz erworbene Gerät nur 1 Jahr Motorola Garantie, was eine Halbierung der Motorola Deutschland Garantie bedeutet.


    Zitat

    Original geschrieben von msmobile
    ... auch direkt bei Motorola kann man die Garantie einlösen. Hauptsache, man hat einen Kaufbeleg mit IMEI. Dabei spielt es gar keine Rolle, ob das ein schweizer Gerät oder ein französisches Gerät ist.
    Nur bei Importen aus zb. Asien, kann man die Garantie nur direkt über den Importeur einlösen.
    Solange die Geräte für Europa gefertigt wurden, gibt es keine Probleme.


    Deine Aussage stimmt nicht mit den z.Zt. geltenden Motorola Garantierichtlinien über.


    M.