Dass ich fehlerhafte Rechnungen dann bezahlen müsste ist schon logisch gar nicht möglich, da ich Mangels Besitz an den Sim-Karten überhaupt keine Kosten, die über die Grundgebühr hinausgehen, verursacht haben könnte. Einen besseren Beweis kann es gar nicht geben.
Und was heißt "Schlag ins Gesicht"?
Talkline verwendet AGBs, die offenkundig rechtswidrig sind - insbesondere der "Sim-Pfand"
Ich glaube, dass Urteil vom LG-Kiel wurde hier schon desöfteren gepostet. Ich denke nicht, dass die Berufung beim OLG-Schleswig Holstein da etwas anderes ergeben wird, aber ich halte die Augen offen, weil es mich interessiert.
Talkline versucht doch systematisch mit 100-Haken im Vertrag die Leute "abzuziehen".
Sei es, dass der Anschlusspreis nur nach einer SMS erstattet wird, sei es dass eine rechtswidrige Nichtnutzungsgebühr oder eben ein Sim-Pfand verlangt wird. Die Aufbuchung von mittlerweile 3 Testoptionen, die nach und nach von einer Testphase in kostenpflichtige Vertragslaufzeiten übergehen, ist ebenfalls bekannt.
Solche Anbieter müssen eben mit solchen Kunden wie mir rechnen.
Die Vorteile des sofortigen zurücksenden:
Man kann es über die lange Vertragslaufzeit von 24 Monaten nicht vergessen, da man es sofort gemacht hat. Man hat zudem die Garantie, dass keine weiteren Kosten durch fehlerhaften Eigengebrauch verursacht werden kann oder dass man fahrlässig jemand anderen an die Sim-Karte kommen lässt, der Kosten verursacht.
Und warum so naiv ? Als ob ein derart großer Mobilfunkprovider wie debitel-mobilcom sein Produktportfolio an dem Zurücksenden der Sim Karten von einigen Kunden orientieren wird. Da sitzen BWL`ler die genau auswerten, wer wann welche Funktion und welchen Tarif benutzt. Da müssen die bestimmt nicht die zurückgesendeten Sim-Karten zählen
P.S: Ich habe das Angebot nicht aus diesem Forum, sondern aus einem Blog, und bin nur durch Zufall auf dieses Forum gestoßen. Danke.