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Hallo
Mein O2 Active Data mit Internet Pack L läuft in den nächsten Tagen aus.
Auf einem zweiten Vertrag habe ich noch aus der O2 Doppel Internet Flat das kostenlose Internet Pack M.
Meine Frage: Wenn der Active Data ausläuft, wird dann das Internet Pack M auf der anderen Karte kostenpflichtig oder wird es gelöscht?
Bei O2 könnte ich mir aber auch vorstellen, dass die sogar vergessen könnten, den Rabatt überhaupt rauszunehmen.
Gibt es Erfahrungswerte?
Grüße
post2post
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Der Schakal:
Ich habe kein Festnetz.
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Ich will die Nummer unterdrücken, weil ich bei Vodafone eine wirklich genutzte Vertragskarte und 4 Schubladenverträge habe, die ich nicht nutze. Zu einem dieser Schubladenverträge hatte ich eine Frage. Wenn die Nummer nicht unterdrückt ist, wollen die mit einem über den falschen Vertrag sprechen.
phonefux:
Ist das wirklich ein Argument? Mithilfe von AGBs darf sich ein Vertragspartner nicht einfach über Gesetze hinwegsetzen. Man kann doch das TKG nicht einfach ignorieren. Sinn des genannten Paragraphen ist es doch gerade, sicherzustellen, dass alle Anbieter sich daran halten, wem auch immer gegenüber.
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Hallo
Ich habe eben bei der Vodafone-Kundenbetreuung mit einer meiner Vodafone-Vertragskarten angerufen. Ich hatte #31# vor der 1212 vorgewählt, also die klassische fallweise Nummernunterdrückung. Trotzdem konnte der Agent die Nummer, mit der ich angerufen hatte, um die es aber gar nicht gehen sollte, sehen.
Ist das legal?
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Bitte um Angebot für Auszahlung statt Handy in allen drei Tarifen.
Gruß
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Ich möchte in diesem Zusammenhang an die TKG-Novelle erinnern.
Das Gesetz ist verabschiedet und wartet nur noch auf die Unterschrift des Bundespräsidenten.
Nach diesem Gesetz wird es Providern verboten sein, die Vertragslaufzeit bei Umzug neu beginnen zu lassen.
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Ich wollte nur sagen, dass ich gestern meine noch 4 Monate laufende Mobile Flat problemlos in den Genion S (!), der auch grundgebührenfrei ist, wechseln konnte.
Die Aufregung hier ist total übertrieben. Bei O2 geht weiterhin alles, wenn man droht, sonst die Kündigung nicht zurückzuziehen.
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Meiner Ansicht nach werden die Netzbetreiber einfach RCS-e für alle Neuverträge als Pflichtoption einführen und dafür die Grundgebühren um 2 bis 4 Euro monatlich erhöhen.
Eine Frage hätte ich aber noch: Wenn das ganze an den Netzbetreiber gebunden ist, wird es dann beim Roaming im Ausland überhaupt funktionieren, wenn der dortige Netzbetreiber noch kein RCS-e eingeführt hat.
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Ich finde ein solches Vorgehen auch nicht gut, aber ich glaube auch nicht, dass es noch Aussicht auf Erfolg haben wird.
Die Interconnection-Gebühren liegen bei nur noch ca. 0,035 €. Insofern hat selbst ein solcher Missbrauch längst nicht mehr so viel Aussicht auf "Erfolg" wie früher vielleicht.
Man sollte besser versuchen, jemanden zu finden, der den Vertrag übernimmt.
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Ich weise nochmal darauf an, dass wahrscheinlich ab 01.03. oder 01.04. gemäß dem neuen TKG alle Anbieter dazu verpflichtet sein werden, die Rufnummern vor Ablauf des Vertrages innerhalb eines Werktages herauszugeben.
Insofern könnt ihr das alles ganz entspannt angehen. Komplizierte Lösungen wie hier beschrieben wird es dann nicht mehr geben...