Ich kenne den Unterschied, glaub mir
Eine Gewährleistung ist eine gesetzliche Verpflichtung und die greift nunmal beim Neuwagenkauf und auch bei allen anderen Neuanschaffungen. Für diese Verpflichtung muss der Verkäufer BZW. das Werksunternehmen einstehen.
Eine Garantie widerum ist eine vertragliche Vereinbarung, wie zb. beim Gebrauchtwagenkauf, dort wird zusätzlich zur Sachmangelhaftung eine Garantie (meistens über eine Versicherung abgesichert) mit abgeschlossen. In diesem Fall wäre der Händler der Vertragspartner und dann auch nur dort einzulösen.
Auf deutsch: Die Gewährleistung ist gesetzlich verankert, wobei man bei einer Garantie von einer freiwilligen vertraglichen Leistung redet Auch kann man bei einer Garantie vertraglich den Umfang festlegen, wobei es bei der Gewährleistung gesetzlich geregelt ist.
Da es sich bei dem Kauf des TE um Neuware handelt, greift in den ersten 2 Jahren die Gewährleistung und für diese steht der Hersteller, in diesem Falle VW ein! Punkt!
Auch eine Wandlung, auf die horstie anspielt wird über den Hersteller (rück)abgewickelt.