Beiträge von horstie

    Nach der im gez-boykott Forum veröffentlichten Antwort des WDR gab es folgende Gründe (Quelle: [URL=http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18207.0.html?PHPSESSID=p7cnp6l45n5kl1e4lhnf0ig1s6]http://gez-boykott.de/Forum/in…7cnp6l45n5kl1e4lhnf0ig1s6[/URL]


    Zitat

    Es ist richtig, dass Frau Baumert inzwischen aus der Haft entlassen wurde. Nach Auffassung der Rundfunkanstalten sollten Zwangsmaßnahmen im Vollstreckungsverfahren grundsätzlich angemessen sein. Im Falle von Frau Baumert ist der MDR nach routinemäßiger Überprüfung und Bewertung zu dem Schluss gekommen, dass die Verhältnismäßigkeit nicht mehr gewahrt war. Der MDR hat die zuständige Vollstreckungsbehörde daher gebeten, den Auftrag auf Vollzug des Haftbefehls gegen die Schuldnerin zurückzunehmen. Aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit kann grundsätzlich nicht auf die notfalls auch zwangsweise Durchsetzung von Beitragsforderungen verzichtet werden. Die Entlassung aus der Haft führt nicht zum Erlöschen der Beitragspflicht. Frau Baumert ist daher nach wie vor gehalten, die rückständigen Rundfunkbeiträge zu bezahlten. Dem Vollstreckungsverfahren geht ein bundesweit einheitliches mehrstufiges Mahnverfahren voraus, im Rahmen dessen der Beitragsservice Zahlungserinnerungen, Beitragsbescheide und Mahnschreiben verschickt. Der Beitragsschuldner wird umfassend über seinen Beitragsrückstand informiert und zur Zahlung aufgefordert. Kommt es bis zum Abschluss des Mahnverfahrens dennoch zu keinen Zahlungen, stellt die zuständige Landesrundfunkanstalt bei der örtlichen Vollstreckungsbehörde ein Vollstreckungsersuchen. Hierzu sind die Rundfunkanstalten aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit und der gleichmäßigen Belastung aller Beitragszahler gehalten. Die Vollstreckung rückständiger Rundfunkbeiträge erfolgt dann durch die nach den jeweiligen Landesvollstreckungsgesetzen zuständigen Vollstreckungsbehörden. Das Vollstreckungsverfahren liegt – anders als das Mahnverfahren – nicht mehr in den Händen der Rundfunkanstalten. Die zuständigen Vollstreckungsbehörden vollstrecken Rundfunkbeiträge wie jede andere Forderung, mit den ihnen nach dem jeweiligen Landesrecht zur Verfügung stehenden Maßnahmen. Für die Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen gibt es keine besonderen Regelungen. Zum persönlichen Sachverhalt von Frau Baumert machen wir keine Angaben. Aus Datenschutzgründen müsste dafür eine schriftliche Einverständniserklärung von Frau Baumert vorliegen.


    Ich denke auch, dass die Gründe zum einen darin liegen dürften, dass man erkannt hat, dass es in diesem Fall offenbar nichts bringen wird, Frau Baumert durch Ausschöpfen der 6 Monate Beugehaft zur Abgabe der EV zu bringen. Außer weiteren Kosten wäre ja nichts gewonnen, wenn der Schuldner sich auch weiterhin weigert. Aber das hat nichts mit Verschörungstheorien wie von Goyale zu tun, dass man erkannt habe, nicht im recht zu sein. Das Recht gibt es nunmal her und wie ja auch andere durchaus sagen, ist die Frage, ob der Weg von Frau Baumert wirklich der sinnvollste ist. Ich kenne auch diverse Leute, die sich wie üblich per Widerspruch und Gericht gegen die Beiträge zur Wehr setzen (inkl. Vereinbarung mit der Rundfunkanstalt, die Beiträge solange auszusetzen) . Das führt zwar derzeit auch nur dazu, dass man die nicht unbedingt begründete Hoffnung darauf legen muss, dass nun nach den abweisenden Entscheidungen des BVerwG das BVerfG den Beitrag noch kippt, aber man erspart sich dadurch solche Unannehmlichkeiten wie hier...

    herold, wie hier schon mehrfach geschrieben wurde, hat das eine mit dem anderen nichts zu tun: Hier ghet es um Zivilrecht.


    Beispiel: Du verleihst 100 € und bekommst sie nicht zurück. Also verklagst Du den Knaben und bekommst einen Titel über die 100 €. Der Knabe zahlt immer noch nicht. Du beauftragst den Gercihtsvollzieher. Dem sagt der Knabe: Ich hab nix, ich sag nix, hau ab. Nun willst Du aber die 100 € haben und beauftragst den Gerichtsvollzieher, vom Knaben die Abgabe der Vermögensauskunft einzuholen. Das soll Dir dazu dieen, festzustellen, ob der Knabe wirklich nichts hat und Du nicht doch eine Chance hast, an Dein Geld zu kommen. Der Knabe sagt, geht keinen was an, hab keinen Bock zu zahlen und erst recht nicht irgendwelche Auskünfte zu zahlen. Hierfür ist die Erzwingungshaft gedacht (die meisten geben nach Erlass des Haftbefehls die Vermögenauskunft dann doch lieber ab). Hierbei ist es egal, ob es um 10 € oder um 1 Million geht. Was willst Du in dem Moment machen - willst Du den Schuldner einfach mit der Nichtzahlung davonkommen lassen, nur weil er sich weigert? Bei allem Verständnis, dass man das bei der GEZ anders sehen kann, ist das Ganze doch ein nicht ganz unwirksames Instrument, um auch den armen Gläubiger die ihm zustehende Kohle zu verschaffen. Niemand muss deswegen in den Bau, sondern es erfolgt nur, wenn man sich weigert, die Auskünfte über sein Vermögen zu geben.


    Wenn übrigens ein Hartz IV Empfänger seine Geldstrafe nicht zahlt oder die Verkehrsowi-Gelder nicht gezahlt werden, kann es auch deswegen in den Bau gehen (Bei ersterem Ersatzfreiheitsstrafe , § 43 StGB, bei letzterem Erzwingungshaft, § 96,97 OWiG). ;-)

    Ich habe heute die Portierung einer Postpaidnummer weg von Simyo im Menue beantragt. Per E-Mail kam auch prompt die Mitteilung "wir haben Ihre Portierungserklärung erhalten und entsprechend in unseren Systemen vorgemerkt. Bei simyo sind ab jetzt keine weiteren Maßnahmen erforderlich und Ihr neuer Mobilfunkanbieter kümmert sich um alles Weitere."


    Das klingt eindeutig. Auch die FAQ hier klingen ja so, als wäre es damit erledigt. Wenn ich allerdings Berichte auch noch aus der Mitte diese Jahres lese (http://www.thorstn.com/#a_Frus…_einer_Rufnummernmitnahme ), werde ich dann doch nochmal kurz nervös und frage mich: Muss da noch irgendwas wie Kündigung oder Verzeichtserklärung hinterher oder reicht es, wenn der neue Anbieter die Portierung anfragt?

    Ihr machts mir ja nicht leicht. :D
    Am Ende bekommt sie mein S4 und ich kauf mir was anderes...


    E71 und toyboy haben jedenfalls insofern recht, als das sowas wie das S3 Neo die "sichere" Variante wäre. Aber son bisschen Innovation sollte hier eigentlich auch zu packen sein.
    Am Ende ist es ja doch nur ein Handy - so falsch kanns ja nicht mehr werden. Die Anregungen haben jedenfalls schon ordentlich geholfen.

    Danke für das Feedback. Bevor ich jetzt ein S4 kaufe, würde ich vermutlich gleich noch das S5-Cashback mitnehmen und für wenig mehr dann dieses kaufen. Aber die Überlegung war ja, etwas deutlich günstigeres zu nehmen, weil eben die Notwendigkeit aufgrund der Anforderungen einfach nicht so wirklich bestehen...


    S4-Mini ist eben leider zu mini - die Größe ist eben schon wichtig. ;)

    Liebe TT-Kaufberatungsexperten,


    meine Freundin hat sich in mein S4 "verliebt" und steht nach ewigem Smartphoneargwohn nun doch kurz vor der Anschaffung.


    Der Nutzen von Internet, Apps und Co. wird sich vermutlich auf ein ziemliches Minimum beschränken. Am Ende wird die ganz überwiegende Nutzung in Telefon, SMS und Whatsapp etc. bestehen.


    Daher war eigentlich die Überlegung, dass irgendein Gerät bis ca. 150 € für die Ansprüche locker reichen sollte. Da u.a. auch das Tablet aus dem Hause Samsung kommt und sie mit der Bedienung gut vertraut ist, wäre vielleicht eine kleine Samsung-Schwester nicht verkehrt. Aber es geht natürlich letztlich auch alles andere.


    Für Empfehlungen wäre ich Euch dankbar!


    Gruß


    horstie

    Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Eben nicht. Der Anspruch wird abgewehrt, maximal wird ein Vergleich geschlossen. Dann wird 100€ Restwert gegen 600€ eigene Anwaltskosten aufgerechnet. Guter Deal. Sollten die wirklich so machen.


    Der Versicherung ist es egal. Die haben eigene Anwälte, die sowieso ein Gehalt beziehen.


    Wenn sich die Sache wie vom TE geschildert abgespielt hat, sehe ich nicht, wie Du zur Erkenntnis kommst, dass der Abspruch abgewehrt oder ein Vergleich geschlossen werden sollte.


    Darüber, dass aufgrund der geringen Beträge ein Gerichtsverfahren eher zu vermeiden sein sollte, sind wir uns ja einig - muss man also nicht zu breit treten. Dass Versicherungen im Gerichtsverfahren eigene Anwälte einsetzen, wäre mir neu - ändert aber nichts daran, dass der PHV die Kosten "egaler" als dem Privatmensch sind.


    Im Ergebnis versteh ich allerdings nicht, warum zwischendurch so auf dem TE "rumgehackt" wird: Ich findes es nachvollziehbar, dass er/Freundin sein Handy ungern einschicken möchte und nach Lösungsmöglichkeiten sucht. Dass soll ja wohl der Sinn des Threads sein.


    @ Timba Den Unterschied zum Verkehrsunfall sehe ich bis auf den Unterschied, dass es da meist um mehr Geld geht und ein eigenes Gutachten hier an der Schadenminderungspflicht scheitern könnte, nicht wirklich. Allerdings muss der TE eben einen Anspruch geltend machen - wenn er nicht in der Lage ist, einen Anspruch zu beziffern, hat er natürlich ein Problem - analog Verkehrunfall, wenn die Haftungslage nicht klar ist und der Geschädigte die Kosten eines Gutachtens scheut...

    Zitat

    Original geschrieben von cyberman
    @ Horstie bitte Nachdenken, die Bekannte möchte doch das Geld von der PHV bekommen und es nicht selbst bezahlen.
    Wie oben schon geschrieben die Bekannte hat eine Vertragliche Beziehung und muss sich dran halten.


    *nachdenk*
    Cyberman - aus Deinen Ausführungen ergibt sich doch gar kein Widerspruch zu meiner Aussage. Darum schrieb ich ja auch "Klage". Wenn die Bekannte frei wäre in Ihrer Entscheidung, würde sie wohl fröhlich rufen "Ja Freundin, verklag mich, ich erkenne 3.000 € Schaden an und dann muss die arme PHV zahlen"... Das das nicht geht und die PHV im Innenverhältnis Bekannte - PHV die Entscheidungen trifft, habe ich als selbstverständlich vorausgesetzt...


    Fazit: Nach Nachdenken bleibe ich dabei...


    P.S. Es gibt auch Fälle (vermutlich nicht unbedingt die Smartphonegeschichten) da helfen böse Mahnbriefe von Freundin an Bekannte, die diese dann tief erschüttert und mit entsprechenden Worten an die Versicherung weiterleitet...


    Andreas Ich weiss, dass das hier bei einem Smartphone evtl. nicht immer die beste Entscheidung ist - insbesonder aufgrund der überschaubaren Werte, aber in vielen bedeutenderen Fällen würde ich wirklich vermeiden, die defekten Sachen der Versicherung zur Begutachtung zu überlassen. Nur kommen wir dann wieder zum "wasch mich aber mach micht nicht nass" - denn wenn die Versicherung dann auf stur schaltet, bliebe eben tatsächlich nur die Klage.