Nach der im gez-boykott Forum veröffentlichten Antwort des WDR gab es folgende Gründe (Quelle: [URL=http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18207.0.html?PHPSESSID=p7cnp6l45n5kl1e4lhnf0ig1s6]http://gez-boykott.de/Forum/in…7cnp6l45n5kl1e4lhnf0ig1s6[/URL]
ZitatEs ist richtig, dass Frau Baumert inzwischen aus der Haft entlassen wurde. Nach Auffassung der Rundfunkanstalten sollten Zwangsmaßnahmen im Vollstreckungsverfahren grundsätzlich angemessen sein. Im Falle von Frau Baumert ist der MDR nach routinemäßiger Überprüfung und Bewertung zu dem Schluss gekommen, dass die Verhältnismäßigkeit nicht mehr gewahrt war. Der MDR hat die zuständige Vollstreckungsbehörde daher gebeten, den Auftrag auf Vollzug des Haftbefehls gegen die Schuldnerin zurückzunehmen. Aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit kann grundsätzlich nicht auf die notfalls auch zwangsweise Durchsetzung von Beitragsforderungen verzichtet werden. Die Entlassung aus der Haft führt nicht zum Erlöschen der Beitragspflicht. Frau Baumert ist daher nach wie vor gehalten, die rückständigen Rundfunkbeiträge zu bezahlten. Dem Vollstreckungsverfahren geht ein bundesweit einheitliches mehrstufiges Mahnverfahren voraus, im Rahmen dessen der Beitragsservice Zahlungserinnerungen, Beitragsbescheide und Mahnschreiben verschickt. Der Beitragsschuldner wird umfassend über seinen Beitragsrückstand informiert und zur Zahlung aufgefordert. Kommt es bis zum Abschluss des Mahnverfahrens dennoch zu keinen Zahlungen, stellt die zuständige Landesrundfunkanstalt bei der örtlichen Vollstreckungsbehörde ein Vollstreckungsersuchen. Hierzu sind die Rundfunkanstalten aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit und der gleichmäßigen Belastung aller Beitragszahler gehalten. Die Vollstreckung rückständiger Rundfunkbeiträge erfolgt dann durch die nach den jeweiligen Landesvollstreckungsgesetzen zuständigen Vollstreckungsbehörden. Das Vollstreckungsverfahren liegt – anders als das Mahnverfahren – nicht mehr in den Händen der Rundfunkanstalten. Die zuständigen Vollstreckungsbehörden vollstrecken Rundfunkbeiträge wie jede andere Forderung, mit den ihnen nach dem jeweiligen Landesrecht zur Verfügung stehenden Maßnahmen. Für die Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen gibt es keine besonderen Regelungen. Zum persönlichen Sachverhalt von Frau Baumert machen wir keine Angaben. Aus Datenschutzgründen müsste dafür eine schriftliche Einverständniserklärung von Frau Baumert vorliegen.
Ich denke auch, dass die Gründe zum einen darin liegen dürften, dass man erkannt hat, dass es in diesem Fall offenbar nichts bringen wird, Frau Baumert durch Ausschöpfen der 6 Monate Beugehaft zur Abgabe der EV zu bringen. Außer weiteren Kosten wäre ja nichts gewonnen, wenn der Schuldner sich auch weiterhin weigert. Aber das hat nichts mit Verschörungstheorien wie von Goyale zu tun, dass man erkannt habe, nicht im recht zu sein. Das Recht gibt es nunmal her und wie ja auch andere durchaus sagen, ist die Frage, ob der Weg von Frau Baumert wirklich der sinnvollste ist. Ich kenne auch diverse Leute, die sich wie üblich per Widerspruch und Gericht gegen die Beiträge zur Wehr setzen (inkl. Vereinbarung mit der Rundfunkanstalt, die Beiträge solange auszusetzen) . Das führt zwar derzeit auch nur dazu, dass man die nicht unbedingt begründete Hoffnung darauf legen muss, dass nun nach den abweisenden Entscheidungen des BVerwG das BVerfG den Beitrag noch kippt, aber man erspart sich dadurch solche Unannehmlichkeiten wie hier...