Beiträge von Deynet

    Denke die Frage bzgl. Verzug kann dir nur ein Anwalt wirklich beantworten!


    Um in Verzug zu sein muss es zuerst mal eine Frist geben die du Vodafone selbst setzen musst da Vodafone von sich aus nirgendwo einen Zeitrahmen für die Auszahlung in den AGB etc. festgehalten hat.


    Karte einschicken ist offenbar nicht (mehr) erforderlich. Steht aber noch so auf der Vodafone-Website.


    Wie hoch war denn der Betrag der letztes Mal innerhalb von 2 Wochen ausgezahlt wurde und wie hoch ist der Betrag um den es jetzt geht?

    Zitat

    Original geschrieben von Action Andy
    Ab wann befindet sich Vodafone im Verzug?


    Das ist wirklich eine sehr gute Frage! :top:


    Meiner Meinung nach sollte man gleich bei Kündigung per Einschreiben eine Auszahlungsfrist von 14 Tagen setzen. 14 Tage sind in der Regel eine angemessene Frist für solche Angelegenheiten.


    Vodafone gibt auf der Website keinen Zeitraum dafür an, erfahrungsgemäß dauert es bei höheren Beträgen aber mind. 6 Wochen oder mittlerweile noch deutlich länger.


    Vodafone Website: "Einen CallYa-Vertrag brauchen Sie nicht zu kündigen. Möchten Sie es trotzdem, legen Sie Ihrem Kündigungsschreiben bitte Ihre CallYa-Karte bei." und "Ist Ihr CallYa-Vertrag beendet, dann kann Ihnen ein bestehendes CallYa-Restguthaben per Überweisung auf ein nationales Girokonto ausgezahlt werden. "


    Ich bin kein Anwalt und kann keine Beratung dazu geben, aber würde sagen nachdem was auf der Vodafone Homepage steht: Wenn man kündigt und denen eine Frist von 14 Tagen setzt muss auch innerhalb dieser Zeit ausgezahlt werden, wenn das nicht geschieht zum Anwalt gehen und Mahnverfahren eröffnen!


    Und ob es Vodafone passt oder nicht wenn ihre Kunden höhere Beträge auf die Callya Karte aufladen, nachdem was auf der Website steht verpflichten sie sich ganz klar selbst dazu das Guthaben auszuzahlen und eine Aufladelimit existiert in den AGB nicht! Es ist vollkommen inakzeptabel dass sich die Auszahlungen Monate verzögern.


    Wenn Vodafone ein Problem damit hat, dann sollen sie einfach ein Aufladelimit einführen und dementsprechend ihre AGB anpassen.