Und doch wieder auf der Suche.
Beiträge von fluxxr
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Und schon erledigt
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Ich suche für eine Trade-In-Aktion von Samsung ein altes Gerät, gesamte Liste: https://images.samsung.com/is/…ltgeraete_Ankaufswert.pdf
Darunter sind z. B.: S5, S5 mini, P8 lite, Xperia Z3
Display muss heil sein und es muss alles funktionieren.
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Habe hier einen o2 Free S (1GB) vergessen (jep) zu kündigen. Brauche ihn nicht, gibt es irgendeine bessere Möglichkeit, außer dafür nun 12 x 19,99€ zu zahlen?
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Was hat barclaycard mit der "Zwangsumstellung" (Einführung 4% Zinsen ab Abbuchung) der alten NewVISA-Karten auf die schwarzen nun eigentlich gewonnen? Anfangs gab es bei der schwarzen ja keinen automatischen Einzug, dadurch konnten sie vielleicht darauf hoffen, dass einige in die monatliche Rückzahlung rutschen. Aber der 100%-Einzug wurde ja nun nachgereicht und der Karte fehlt nun nichts im Vergleich zu vorher?
Was ist eigentlich mit NewVISA-Karten, die nicht umgestellt wurden? Greifen da nun tatsächlich die 4% ab Abhebung von Bargeld?
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Aja.
Nope, 24 Monate.
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Rechnungen haben doch seit einer ganzen Weile laut Transparenzverordnung die oben genannten Angaben. Die erste Rechnung meines o2 Free unlimited enthält diesen üblichen Kasten mit all den Angaben nicht. Gibt’s für die erste Rechnung irgendeine Ausnahme?
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In mydealz-Diverses wird gerade darüber diskutiert, ob DHL überhaupt die 500€ Schadenersatz zahlt, wenn im Paket Ware mit Wert über 500€ versendet wurde. Ist da was dran? Ich halte das für Unsinn.
Um das nochmal aufzugreifen. Man findet per Google dazu keine Fälle, ohne dass Valoren (Schmuck, Uhren etc) im Spiel sind. Bei allen Suchtreffern zahlt DHL 500€, wenn der Warenwert höher lag.
Es gibt diesen Artikel auf test.de, dort geht es aber um Valoren der Klasse II (eine Uhr). Dort wird dann so getan, als wenn ein weit verbreiteter Irrtum aufgeklärt wurde, allerdings wird da suggeriert, dass sich das Limit von 500€ auf alle Waren bezieht. Dem ist aber nicht so, das Limit gilt nur für Valoren der Klasse II.
Hier der Link zu DHL mit den zulässigen Inhalten, der auch im Artikel angesprochen wird: Zulässige Inhalte für Ihren Paketversand (Wertgegenstände) | DHL