Beiträge von fix0r

    Ich bin was das technische rund um 5G angeht nicht ganz so fit, wäre aber davon ausgegangen, dass somit meine netzabdeckung mit Internet erhöht wird und ich auch dort Internet habe wo es kein 4G gibt.

    Habe eine eSIM

    Merkwürdig, wie alt ist deine eSim? Ich habe erst vor wenigen Wochen eine neue erhalten beim Wechsel meines Handys.

    Ich habe irgendwo gelesen, dass die Einschränkungen 25mbits etc. im Profil der eSim hinterlegt werden können nd diese somit auch im roaming gelten. In den Niederlanden hatte ich die Woche das selbe phänomen. Kein 5G und dauerhaft nur LTE in Regionen in denen ich mit meinem beruflichen Handy definitv 5G hatte

    Bei mir auch so, trotz Rabatt & Extravolumen.

    Dem schließe ich mich an. Nach über 10 Jahren Vodafone hatte ich auch die schnauze voll. Das Netz hat über die Jahre so dermaßen abgebaut, sodass da auch keine extremen Rabatte mehr geholfen haben. Ich bin zu Fraenk und bereue es keine einzige Sekunde - der unterschied ist beinahe extrem spürbar (ruhrgebiet-rheinland)

    Vermutlich wird sich daran auch nichts mehr ändern (s.u.)


    Das sehe ich nicht so. Ich glaube nicht, dass ein Sonderkündigungsrecht gegeben ist denn Verträge beinhalten i.d.R. eine sog. salvatorische Klausel, die verhindert, dass ein Vertrag insgesamt unwirksam wird, wenn einzelne Vertragsbestandteile, in diesem Fall die Pässe, unwirksam werden oder entfallen. Nun könnte man natürlich auf dem Standpunkt stehen, dass die Pässe zentraler Bestandteil des Vertrages sind, ohne die der Vertrag nicht sinnvoll ist. Dem wird aber ein Gericht vermutlich nicht folgen, denn zentraler Bestandteil eines Mobilfunkvertrages ist die Telefonie, SMS und ein bestimmtes vereinbartes Datenvolumen zu nutzen. Das ist weiterhin gegeben und somit erfüllt VF den Vertrag auch im Grossen und Ganzen. Jetzt kann man vermutlich nur noch darüber streiten, welchen Wert die entfallenden Pässe im Rahmen des Gesamtvertrages haben. Das könnte ein monetärer Wert also ein Preisnachlass sein oder aber eine zusätzliche Menge an Datenvolumen. Für letzteres hat sich Vodafone entschieden. Und die werden wohl auch den Teufel tun, jeden Einzelfall individuell zu verhandeln.

    Das sehe ich anders. Die salvatorische Klausel bedeutet nicht, dass Vodafone nicht weiterhin das Angebot der unbegrenzten Datennutzung anbieten kann. Mobilfunkverträge unterscheiden sich ja gerade durch bestimmte Konditionen, sonst wären sie ja alle gleich. Daher bedeutet der Wegfall explizit beworbener Bestandteile auch, dass die Vertragserfüllung nicht gegeben ist. Dabei ist es dann nicht von Bedeutung wenn du weiterhin Telefonieren kannst. Anders sieht es aus, wenn VF seinen Klägern unlimited bzw. unlimitedähnliche Datennutzung anbietet. Dann ist das Verhältniss geheilt. Wird in diesem Fall aber ein Gericht klären und nicht der Sachbearbeiter.