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Der Satz muss ausgelegt werden. Dabei kann man allerdings auch zu dem Ergebnis kommen, dass es keine aufschiebende Bedingung ist, sondern nur eine Fälligkeitsvereinbarung. Im Ergebnis könnte die Klausel dann auch so verstanden werden, dass die Möbel bei Übergabe zu zahlen sind. D.h. auch wenn schließlich kein Einzug erfolgt ist der Vertrag wirksam und die Möbel müssen abgeholt und dann gezahlt werden.
Auf jeden Fall sollte man versuchen sich irgendwie zu einigen. Falls es vor Gericht geht kann das für beide Seite ordentlich in die Hose gehen.
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Zitat
Original geschrieben von Goyale
Es stand einem Verkäufer immer frei, gegen den Kunde auf Zahlung zu klagen, wenn dieser das Geld über Paypal zurückgeholt hat.
Paypal ist ja nur ein Erfüllungsgehilfe, und hat mit dem Kaufvertrag mit Einschränkungen nichts zu tun.
Wenn es so klar war, warum ist es dann vorm BGH gelandet? Es gab übrigens anderslautende LG Urteile.
Von wegen "stand immer frei" stimmt nur insoweit, dass man zwar klagen konnte, aber nicht, dass man auch Recht bekam.
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Dazu passt das heutige Urteil des BGH, das den PayPal Käuferschutz auch nochmal in einem anderen Licht dastehen lässt.
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Für jede Karte ein neues Ident-Verfahren.
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Zitat
Original geschrieben von 7650w
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Was mich in letzter Zeit nervt, sind die Sicherheitssperren.
2 Iphone X gekauft und direkt gesperrt worden. Zum Glück erst nach der Zahlung.
Davor hatte ich fünf Flüge unter 100€ an einem Tag hintereinander gebucht. Den 6. musste ich dann mit DKB bezahlen, da gesperrt wurde.
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Da wurde in letzter Zeit wohl etwas geändert. Mir haben sie die Karte innerhalb der letzten zwei Wochen zweimal gesperrt. Auch jeweils nach der fünften (gleichlautenden) Zahlung.
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Die Mietminderung greift direkt. Du meldest den Schaden und zahlst direkt die geminderte Miete. Wenn du schreibst wie viel du minderst, schreibe nicht "ca.".
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Die Zahlung mit Kreditkarte kostet nichts extra.
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Es wird hier dann nirgends mehr iTAN geben.
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