Beiträge von peterdoo

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    Original geschrieben von phonefux
    Das gilt aber nur dann, wenn Telogic den verbleibenden Kunden in der Tat kündigt und den Geschäftsbetrieb einstellt. Tun sie das nicht, ist das Portierungsentgelt in der Tat ein Schaden und man kann nicht die Sowieso-Kosten einer fiktiven Kündigung gegenrechnen.


    Völlig einverstanden. Da man heute das Ende der Geschichte noch nicht kennt, kann man noch nicht beurteilen, was als Schaden zählen könnte und somit nicht mit den anderen Positionen in Voraus verrechnen. Ich will ja auch nicht Telogic oder die Politik verteidigen. Einfach nur die hohen Erwartungen in der ziemlich aussichtslosen Situation etwas dämpfen.


    In meinem ersten Mobilfunk-Vertrag stand damals, dass der Anbieter 97% Zuverlässigkeit anbietete. Das heisst, dass ganz offiziell 11 Tage Unterbrechung möglich waren ;)

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    Original geschrieben von phonefux
    Die Schadensersatzpflicht setzt eigenes Verschulden oder das des Erfüllungsgehilfen voraus, die Ersatzpflicht ist somit nicht nur bei "höherer Gewalt" ausgeschlossen.


    Wie ich es den bisherigen Posts entnehmen kann, haben einige nicht einmal 25 Euro in den 3 Jahren bei Solomo verbraucht.


    Kann man bei so niedriegen Zahlungen an Solomo/Telogic überhaupt wegen einigen Tagen Unterbrechung einen Schadensersatz in der Höhe des mehrjährigen Vertragsvolumens fordern selbst wenn das ein Verschulden von Telogic wäre? Wäre das nicht vollkommen unverhältnismässig?

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    Original geschrieben von Anja Terchova
    Notrufe muessten deshalb auch so gegangen sein.


    Wenn die SIM-Karte nicht eingebucht ist, werden die Notrufe über beliebiges Netz geführt. Das hat vermutlich immer funktioniert.


    Wenn die Karte eingebucht ist, kann es sein, dass die Notrufe fast als normale Anrufe behandelt werden. Es kann sein, dass wegen der Sperre der Ausgehenden Anrufe über Telogic auch die Notrufe bei den noch eingebuchten Karten zeitweise nicht funktionierten.

    Da nur noch etwas mehr als ein Jahr Zeit übrig bleibt bis zur Möglichkeit der freien Auswahl des Roaming-Anbieters, wird es für die Anbieter mit guten Roaming aber nicht optimalen Inlandstarifen sowieso eng. Wenn alles klappt und die EU-Verordnung umgesetzt wird, wird man dann den Anbieter nur noch nach den Inlandstarifen wählen und für Roaming einen anderen Roaming-Anbieter nehmen.

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    Original geschrieben von iStephan
    Nicht alles was in die AGB hineingesch.....rieben wurde, ist nur deswegen weil es geschrieben wurde auch gültig. Es kommt nicht nur auf den nur scheinbar in Stein gemeisselten Buchstaben an sondern auch auf den Geist an der dahintersteht. (wo ist User steinlaus übrigens?)


    Führt die Verbraucherzentrale den Prozess erfolgreich, dann profitieren von der geänderten künftigen Rechtspraxis leider auch Bürger davon, die vorher solche gefügigen und unterwerfungsbereiten Meinungen vertreten haben wie du!! :rolleyes:


    Nachdem man Portierungen hinter sich hat, bei denen von einem hunderter Block nur eine Nummer angekommen ist und man als einzige "Ausrede" von den Beteiligten und BNetzA (damals noch mit anderem Namen) erfährt, dass man als einer der ersten Portierungsfälle auf die noch nicht ausgereifte Prozesse gestossen ist und nichts mehr zu machen wäre, ist man nicht mehr so empfindlich.


    Da es die Störungen schon seit längerem gibt und du weiterhin bei Telogic beharrst, ist dir die Nummer anscheinend gar nicht wichtig. Entsprechend niedrig könnte man den entstandenen Schaden bewerten. Jetzt durch eine absichtliche Verzögerung der Portierung den Schaden hochzutreiben und hoffen, diesen von Telogic erstattet/kompensiert zu bekommen, kann doch nicht ernst gemeint sein.


    Dass die Regelung des Portierungsentgeltes nicht optimal ist, kann man sicherlich behaupten. Wenn du jahrelang dieses "gefügig und unterwerfungsbereit" akzeptierst während es viele millionen trifft und erst dann schreist wenn es dich trifft, bist du vermutlich auch nicht viel anders als die anderen Bürger ;) Durch wenige Briefe an Telogic wird das System sicherlich nicht reformiert. Auch mit einer Klage einer Einzelperson mit dem Streitwert 25 Euro nicht.

    Das Portierungsentgelt beim Verlassen von Telogic hat man eigentlich mit der Annahme der AGB/Preisliste bewusst akzeptiert.


    Bei jedem Anbieter kann es dazu kommen dass der Vertrag entweder vom Kunden oder vom Anbieter mal gekündigt wird. Somit wird jeden früher oder später das Portierungsentgelt treffen wenn die Rufnummer erhalten bleiben soll.


    Man kann es einem Anbieter nicht verbieten, die Dienste einzustellen. Das Telogic das ohne rechtzeitiger Ankündigung tut, ist sicherlich falsch, hat aber meiner Meinung nach nichts mit dem Portierungsentgelt zu tun. Es geht bei der Portierung nur um die Zuordnung (Papier/Datenbank) der Rufnummer zu einer Person und diese ist ja bei Telogic selbst ohne Netz und ohne Erreichbarkeit weiterhin gegeben.


    Ich glaube, eine Dienstleistung (du schreibst: elektronische Leistungen) kann man nicht besitzen. Bin aber kein Rechtsexperte.