Leider kann ich den Threadtitel nicht mehr ändern, hätte da sonst ein "Gelöst" bzw. "Beendet" vorgeschrieben.
Deshalb die Bitte an die Mods, diesen Beitrag zu schließen, der Fall hat sich geklärt.
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Leider kann ich den Threadtitel nicht mehr ändern, hätte da sonst ein "Gelöst" bzw. "Beendet" vorgeschrieben.
Deshalb die Bitte an die Mods, diesen Beitrag zu schließen, der Fall hat sich geklärt.
Ach Mensch Tom, das wird jetzt aber langweilig. Ich habe doch schon längst gesagt, dass ich weiß, dass es mein Fehler war, die AGB so zu akzeptieren. Warum das andauernd erneut herausstellen?
Mein Punkt war ein ganz anderer, den du nicht verstehen kannst oder willst. Was ja völlig okay ist, aber dann musst du doch nicht immer auf deinem Lieblingspunkt rumreiten.
ZitatOriginal geschrieben von Metzger80
Das Problem ist, dass du mit deiner Meinung alleine da stehst und diese offensichtlich auch bis zum Tod verteidigen würdest. Daher erhält diese Farce hoffentlich gleich ein Schloss.
Du hast die AGBs von BildMobil akzeptiert und fertig! Es hat dich keiner gezwungen, mit denen ein Vertragsverhältnis einzugehen. Simyo handhabt es nun mal anders und würde dich mit deinen 2-3 Euro im Monat sicher mit Kusshand nehmen.
Verträge sind nun mal dazu da, eingehalten zu werden. Einmal vom Kunden, aber andererseits halt auch von der anderen Seite!
Du legst dir sicher auch einen Kredit o.ä. zu und regst dich dann im Nachhinein über die Bedingungen auf und verlangst auf Kulanz geringere Zinszahlungen, weil bspw. die Targobank das macht.
Ein Schloss? Dich zwingt doch keiner hier mitzulesen oder bereits Gesagtes zu wiederholen.
Und leider erschließt sich dir der Ausgangspunkt immer noch nicht. Was glaubst du, wie viel Prozent der Bevölkerung davon ausgehen, dass ein Prepaidanbieter eine Kündigungsfrist hat? Man zahlt etwas im Vorhinein und will da keine Leistung mehr von denen, und trotzdem weigern die sich, deine Nummer - die nunmal dir gehört - freizugeben?
Dir ist das mit Sicherheit klar und du kennst alle AGB aller deiner Vertragspartner bis ins letzte Detail. Good for you. Aber wir reden nicht über solche Fachleute wie dich.
Kündigungsfristen
Auch wenn hier schon nach der Forenpolizei gerufen wurde und ich gesperrt werden sollte, weil ich anderer Meinung war - vielleicht kann man ja doch noch versuchen, hier Substanz reinzubekommen. Denn evtl. geht es ja noch anderen so als mir, dass sie denken, Prepaid ist eben ohne Vertragsbindung.
Und dass das - entgegen so vieler Leute hier, die das wohl für das Logischste der Welt halten - zeigt sich z.B. beim Blick auf die AGB anderer Anbieter, z.B. von Simyo (und vielleicht hilft das ja anderen bei der Wahl ihres Prepaidanbieters, damit sie nicht genauso reinfallen wie ich):
7. Kündigung
7.1. Der Kunde ist berechtigt, den Mobilfunkvertrag mit simyo jederzeit zu kündigen. Die
Kündigung muss schriftlich erfolgen. Ausreichend ist eine Kündigung per E-Mail von der
im persönlichen Service-Bereich hinterlegten E-Mail Adresse. Unverzüglich nach Eingang
der Kündigung bei simyo wird die simyo SIM-Karte deaktiviert.
7.2. simyo ist berechtigt, den Mobilfunkvertrag mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum
Monatsende durch schriftliche (oder per E-Mail an die im persönlichen Service Bereich
des Kunden hinterlegte E-Mail Adresse) Mitteilung zu kündigen. simyo ist erstmalig nach
Ablauf von 10 Monaten nach Vertragsschluss zur Kündigung berechtigt.
Es geht also auch kundenfreundlich...
ZitatOriginal geschrieben von Metzger80
Ach, was ein herrlicher Tag - also ich habe gute Laune...
1.) Falscher Thread-Titel, da BildMobil die Rufnummer gemöß der geltenden AGBs frei gibt!
2.) Du bist ein Vertragsverhältnis mit BildMobil eingegangen und dir hätte bewußt sein können, dass erst mit einer bestimmten Frist gekündigt werden kann (BildMobil kann nichts dafür, wenn du deren AGBs nicht liest). Auf deine Nachfrage wurde dir nahegelegt, in die AGBs zu schauen und damit hat sich die Sache auch erledigt. Du bist ein Vertragsverhältnis eingegangen und hast dich, genauso wie der Provider auch, an bestimmte Fristen zu halten. Da sind Nachfragen ála "warum baharrt ihr darauf" doch eher lächerlich und wurden verständlicherweise nicht beantwortet.
Danke für deinen Beitrag, der aber leider null neue Erkenntnisse bringt.
ZitatOriginal geschrieben von shelter
Wirklich pre- oder eben doch postpaid?
Prepaid.
Auch laut Definition prepaid-wiki
http://www.prepaid-wiki.de/ind…/BILDmobil#Produktdetails
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von mostwanted
Frist ist Frist. Die schützt auch den Kunden, stell dir vor der Anbieter schmeisst Dich raus während Du 3 Wochen im Urlaub bist. Dann kommst Du wieder und deine Nummer ist leider weg.
Darüber zu diskutieren lohnt sich, wenn Du was auf den Tisch legst und z.B. 200.000 Umsatz als Firmenkunde mit einem Anbieter generierst. Als kleines Licht flackert man eben vor sich hin, ist so.
Warum soll die Firma Geld investieren um mit Dir sinnlose Debatten zu führen?
Aber, was ich eigentlich sagen wollte: Wieso kann man mit BILDmobil nicht online gehen? 9,99 für 30 Tage und 500 MB bis zur Drosselung sind doch ok.
Der Ausgangspunkt ist, dass ich völlig überrascht war, dass ein Prepaidanbieter einen bindet. Und das so bisher nicht kannte. Und ich der Meinung bin, dass es der Respekt erfordert, dass man jedem Kunden antwortet, egal ob 2 oder 200.000 Euro.
Aber das ist müßig und soll hier nicht weiter diskutiert werden, weil man ja weiter oben nachlesen kann, wozu das führt.
Ich gehe mit BILDmobil nicht online, weil die Probleme mit Android haben und nicht alle Dienste möglich sind. Das sind zumindest die Infos, die Tante Google dazu ausgibt.
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von hottek
hmm, welchen Anbieter willst du da ?
Ich persönlich würde einfach den neuen Vertrag abschließen mit Portierung und als Portierungstermin "schnellstmöglich" wählen. Dann an Bildmobile die Verzichtserklärung schicken + Gebühr bezahlen und mal die 2 Anbieter kommunizieren lassen. Dauert eh ein paar Tage.
Bildmobile wird dem neuen Anbieter den Portierungstermin 17.10. bestätigen und der neue Anbieter wird dann trotzdem nicht ablehnen.
Bei dem Vertragsabschluss wegen dem Tarif kommt es ja nur darauf an wann der Vertrag beauftragt wird, wie lange der Anbieter braucht um den zu schalten spielt eigentlich keine größere Rolle.
Wenn das schief geht bekommst du evtl eine neue Rufnummer geschalten. Bei vielen Anbietern ( glaube alle bis auf Telekom ) kannst du mit einem Rufnummerntausch die Nummer aber nachträglich reinportieren
Genau das wollte ich ja so machen bzw. habe ich gemacht. Verzichtserklärung, Guthaben aufgefüllt auf über 24,95 Euro und den neuen Vertrag abgeschlossen. Aber mir wurde gesagt, dass dieser Tarif mit diesen Konditionen eben nur bis zum 30.9. garantiert werden kann.
Das mit der nachträglichen Portierung war mir nicht bekannt, das werde ich jetzt noch mal erfragen. Danke für den Tipp.
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von shelter
Was für Dich Kulanz ist, ist relativ wurscht. Wikipedia ist an dieser Stelle ja immer für sowas schön zu zitieren:
Falsch. Automatisierte Abläufe innerhalb des AGB vs. Extrawunsch einzelner Kunden
Hätte Dir bei Abschluss des Vertrags aber auch klar sein können. Abgesehen davon klingt es mehr nach Post- als nach Prepaid. Weil sonst müsstest Du nicht von "Vorfälligkeitsentschädigung" schreiben. Vielleicht solltest Du Dich mit deiner Ausgangslage nochmal befassen.
Da muss ich jetzt doch noch mal leider was zu sagen, weil falsch zitieren nicht ganz so okay ist.
Wikipedia sagt:
Kulanz bezeichnet allgemein ein Entgegenkommen zwischen Vertragspartnern nach Vertragsabschluss und damit einen Rechtsverzicht. Speziell umfasst sie das Gewähren von Reparatur- und Serviceleistungen bei Handelsgütern auf freiwilliger Basis nach Ablauf der gesetzlichen oder individualvertraglichen Gewährleistungsverpflichtungen.
Diesen ersten Satz hast du bewusst weggelassen, um nur den Punkt Marketing aufzuführen.
Das digitale Wörterbuch der deutschen Sprache sagt z.B.:
kulant Adj. ‘entgegenkommend, großzügig’. Die Kaufmannssprache entlehnt (19. Jh.) gleichbed. frz. coulant, eigentl. ‘fließend’, dann ‘gewandt, umgänglich, gefällig’, Part.adj. zu frz. couler ‘durchseihen, gleiten lassen, fließen’, das auf lat. cōlāre ‘durchseihen, reinigen, läutern’ beruht (zu lat. cōlum ‘Seihgefäß, Durchschlag’). Entsprechend Kulanz f. ‘Entgegenkommen, Großzügigkeit’, anfangs (19. Jh.) Coulance, also (wie das Adjektiv) in frz. Schreibung (obwohl das Substantiv im Frz. unüblich ist).
http://www.dwds.de/?kompakt=1&qu=Kulanz
Und plötzlich klingt das gar nicht nach "wurscht", sondern so, wie ich es gebraucht habe. Als Entgegenkommen.
(trotz meiner Ankündigung, mich hier zurückzuziehen, beantworte ich eine konkrete Frage gerne)
Hallo hottek,
ich würde gerne einen Vertrag abschließen, der so wohl nur bis 30.9. angeboten wird. Und das geht jetzt entweder gar nicht oder nur ohne meine Nummer.