Beiträge von wgot

    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Karte abgeschaltet und Guthaben einbehalten.


    Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von GigaTom
    Noch Fragen?


    ja, eine: glaubst Du, daß alles rechtskonform ist, was irgendwo in irgendwelchen AGB steht?


    Immerhin schriebt Bildmobil selbst, daß man 4.95 für die Karte und 5.00 für das Startguthaben zahlt.


    Gruß, Wolfgang

    Re: Re: Re: Re: Re: Karte abgeschaltet und Guthaben einbehalten.


    Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von GigaTom
    Was ist daran merkwürdig? Bei Abschluß eines Postpaidvertrages werden in den meisten Fällen 25 Euro AG berechnet - und das ohne Startguthaben.


    na klar, steht auch so in Vertrag bzw Preisliste.


    Bei den meisten Prepaidkarten hingegen kauft der Kunde SIM und Guthaben und hat folglich für das Guthaben bezahlt.


    Oder meinst Du, Du zahlst nur die Flasche und der Wein ist geschenkt wenn Du 9.95 für eine Flasche gefüllt mit 1l Wein hinlegst? :D


    Gruß, Wolfgang

    Re: Re: Re: Karte abgeschaltet und Guthaben einbehalten.


    Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von GigaTom
    Bei der Bestellung kauft man die SIM-Karte mit einer Art Anschlußpreis, das Startguthaben ist eine kostenlose Dreingabe des Anbieters.


    merkwürdige Argumentation.


    Der Kunde bezahlt 9.95 für die SIM und 5 Euro Guthaben. Bleiben 4.95 für die SIM und ihre Freischaltung, da reicht locker aus um kostendeckend zu sein, und das Guthaben wurde natürlich gekauft.


    Gruß, Wolfgang

    Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von TGW712
    da es nunmehr genug Verträge mit Mindestnutzung am Markt gibt.


    mit einer Mindestnutzung, die der Vermittler festlegt ganz sicher nicht.


    Und noch überraschender ist es, wenn der Netzbetreiber / Provider diesen Tarif ausdrücklich als mindestnutzungsfrei bezeichnet.


    Gruß, Wolfgang

    Hallo,


    verkaufe ein Lidl-Tickelheft (vollständig und ungeöffnet) für 77 Euro inkl. Versand als Einschreiben.


    Abholung möglich in 24768 Rendsburg.


    Gruß, Wolfgang

    Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von juerglein
    Wie kann eine Karte "fälschlicherweise" qualifiziert (also mit Geburtsdatum und Ausweisnummer) auf jemanden registriert sein ?


    einfachste Möglichkeit: Verwechslung


    Zitat


    Der Hotliner hat die Karten dann noch während des Gespräches gesperrt und mich dann u.a. auch gefragt, ob ich die Nummer nutzen möchte, er sende mir dann eine Ersatzkarte.


    Das halte ich für äußerst bedenklich, schließlich hat der Benutzer der Karte für diese und die Nutzungsberechtigung an der Rufnummer gezahlt. Und selbst wenn tatsächlich eine absichtliche falsche Registrierung vorliegt ist diese durch einen Händler erfolgt und nicht durch den Kartenbenutzer.


    Gruß, Wolfgang

    Re: Re: Re: Wie mit rechtswidrig registrierter Loop-Karte umgehen?


    Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Dann überlege ich mir, ob ich eine Ersatzkarte bestelle


    wenn die Karte fälschlicherweise auf Dich registriert ist hast Du Anspruch auf Korrektur der Registrierung, nicht auf Rufnummer oder Guthaben.


    Gruß, Wolfgang