Hallo,
ein Kaufvertrag ohne Adresse des Käufers, und einer eventuell abweichenden Lieferadresse,
ist mir nicht bekannt. Soweit es sich nicht um einen Kauf im Laden, mit direkter Mitnahme, handelt.
Dann gibt es einen Bon oder eine Quittung oder keines von beiden (Z. B. Kiosk).
Mit Sicherheit aber nicht bei Bestellartikeln. Auch wurde schon der Personalausweis verlangt.
Siehe hier auch die Möglichkeit ,bei Online-Käufen, die Waren an eine andere Adresse liefern
zu lassen.
Bei einem Kauf in einem Möbelhaus wurde der Vertrag von mir unterzeichnet, die Lieferadresse
war abweichend. Es standen sowohl die Adresse des Käufers, meine, wie auch die Adresse des
Empfängers in dem Kaufvertrag. Selbstverständlich wurde mir eine Kopie übergeben.
Der Verkäufer hat ein immantes Interesse an einem Rechtsgültigen Kaufvertrag.
Wen soll er im Falle eines Falles belangen um seine Ansprüche durchzusetzen?
Zudem kommt nicht sofort die Frage: wo bleibt die Anzahlung, sondern erst einmal eine
Auftragsbestätigung. So ist mir bekannt.
Um eine Rechtsgültige Bestellung zu erteilen, muss man selber unterschreiben, oder eine Vollmacht
vorlegen. So ist mir bekannt.
Demzufolge, wird der Verkäufer in Beweisnot kommen, um seine Ansprüche durchzusetzen.
Teletipper