Also ich hab jetzt das zweite 6600 nachdem das erste mit einem Pixelfehler anstandslos getauscht wurde. Der Fehler beim ersten lag ziemlich zentral und äußerte sich als roter Punkt auf dunklem Hintergrund. Das zweite Gerät hat auch einen Fehler, nur der befindet sich ziemlich direkt neben dem Batterie-Symbol und ist auch nur sichtbar, wenn man das Gerät seitlich kippt, von daher tolerabel.
Ich finde es etwas unglücklich, nur die Anzahl der fehlerhaften Pixel als Umtauschkriterium zu benutzen. Sinnvoller wäre imho noch eine weitere Unterscheidung, ob der Fehler zentral oder peripher liegt, denn ein Fehler mitten auf dem Display stört m.E. wesentlich mehr, als zwei oder drei im Randbereich.
Mit den Notebook/PDA-Displays ist das so eine Sache... da kocht jeder Hersteller sein eigenes Süppchen. Da ist die Rede von zusammenhängenden, oder zentralen Bereich, oder eine bestimmte Anzahl auf einem cm² etc. Also praktisch pro Hersteller eine Regelung.
Allerdings würde mich in dem Zusammenhang interessieren, ob da vom Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft im rechtlichen Sinne gesprochen werden kann, weil schließlich hat man ja alle Pixel bezahlt...
.P.