Beiträge von gelackmeierter

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    Original geschrieben von TelefonFOREN2011
    Netzextern (in diesem Fall bei einer Vodafone-Hotline also: o2, eplus, T-Mobile) zu nutzen ist es also günstiger als netzintern (Vodafone)?

    ja, netzextern zahlst du immer 9 Cent, nur netz intern können so Abzocken wie 1 Euro pro Minute zu einer ganz normalen Handynummer passieren.

    Zitat

    Original geschrieben von stefanniehaus
    Wenn man wegen der Sperrung vor Gericht ziehen will, dann viel Spaß. Aktuell ist eine vorherige Sperrung seitens Talkline (noch) rechtlich ok.

    Man kann in den Briefen ja hinzufügen, dass man eine Rechtsschutzversicherung hat und diese ungerne beschäftigen würde. ;)


    P.S.: Seit wann ist dieses Forum eigentlich von so vielen Leuten durchzogen, die nur die teilweise unzuläsigen Inhalte der MF-Anbieter-AGB nachplappern?

    Ich kann deine Fragen nicht beantworten, aber wenn du eine Sperrgebühr berechnet bekommen hast, kannst du diese auch zurückverlangen. Dazu kannst du in einem Brief schreiben:
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    Ferner hatten Sie meine Handy für XXX Tage gesperrt, was ebenso unzulässig war, gemäß des Urteils des BGH vom 22.02.2011 (Az. III ZR 35/10), nach der eine Sperrung erst bei einem Rechnungsrückstand von 75 EUR zulässig ist. Daher ist auch die Sperrgebühr in Höhe von 15,55 EUR exkl. MWSt., also über insgesamt 18,50 EUR unzulässig.
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    Vielleicht ganz interessant:
    http://goo.gl/T5ezf


    Als Vorlage für einen Brief:


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    Für die geplatze Rücklastschrift haben Sie mir in der Rechnung vom XX.XX.2011 einen Betrag von insgesamt 20,95 EUR in Rechnung gestellt, aufgeschlüsselt in:


    Gebühr Rücklastschrift 3 EUR
    Bearbeitungsgebühr für Rücklastschrift 17,95 EUR


    Dies ist unzulässig und die entsprechende Klausel in Ihren AGB ist unwirksam.


    Gemäß der Urteils des OLG Koblenz 30.09.2010 (Az. 2 U 1388/09) wird untersagt, für einen Rücklastschrift mehr als die tatsächlich anfallenden Gebühren für eine Rücklastschrift in Höhe von 3 EUR zu berechnen. In dem Urteil heißt es wörtlich:


    Es handelt sich hierbei nicht um einen durch die Rücklastschrift entstandenen Schaden, sondern um Aufwendungen zur weiteren Durchführung und Abwicklung des Vertrages. Der Schädiger hat aber nur für entstandene Schäden einzustehen. Die Geltendmachung der Rücklastschrift lässt sich auch nicht unter dem Gesichtspunkt einer zulässigen Preisnebenabrede rechtfertigen. Zwar entstehen durch das vertragswidrige Verhalten einer bestimmten Anzahl von Kunden dem Unternehmer Aufwendungen. Dieser Verwaltungsaufwand gehört jedoch zum Aufgabenkreis des Untemehmers. Er hat diese Kosten selbst zu tragen. Die Klausel stellt insoweit eine unangemessene Benachteiligung gemäß § 307 Abs. 2 S. 1 BGB dar.


    Die Bearbeitungsgebühr bei einer Rücklastschrift ist auch keine Vergütung für vertraglich geschuldete Zusatzleistungen der Beklagten. Solche Zusatzleistungen sind vertraglich nicht geregelt. Der Kunde hat hierauf keinen vertraglichen Anspruch. (BGH ebd.).


    Die Klausel verstößt gegen §§ 309 Nr. 5 und § 307 Abs. 2 S. 1 BGB.


    Ferner hatten Sie meine Handy für fast eine Woche gesperrt, was ebenso unzulässig war, wie man auf Seiten wie


    mobilfunk-talk.de/news/32708-karlsruhe-handy-wird-erst-bei-75-euro-schulden-gesperrt/


    nachlesen kann. Eine Sperrung ist erst bei einem Rechnungsrückstand von 75 EUR zulässig.
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    Viel Erfolg


    Zitat

    Original geschrieben von senderlisteffm
    und dieses berechnet dafür die vorher kommunizierten Entgelte.

    Die unwirksam sind nach §§ 309 Nr. 5 und § 307 Abs. 2 S. 1 BGB.

    Zitat

    Original geschrieben von Blondinenfreund
    Na, also. Was lange währt, wird endlich gut. :D


    Was genau hat E-Plus dir in dem Brief mitgeteilt? Würde mich mal interessieren.

    Sinngemäß: Was bei der VVL am Telefon gesagt wurde, kann keine der beiden Seiten nachweisen, man entschuldigt sich, falls die Info am Telefon falsch gewesen sein soll. Man ist an einer gütlichen Einigung interessiert, also wird der Vertrag zum 1.8.11 aufgelöst. Und man dankt auch für die kritischen Worte.

    Zitat

    Original geschrieben von 0170
    Weil wir jetzt Bescheid wissen und es ja keinen weiteren Diskussionsbedarf gibt!

    Und warum sollten wir ihn nicht offen lassen, damit andere E-Plus-Kunden, denen es ähnlich ergeht wie mir, erfahren, dass sie es nicht hinnehmen müssen, 10 EUR statt 5 EUR zu zahlen, wenn Sie an der Hotline ähnliches gesagt bekommen haben?
    Oder ist so ein Erfahrungsaustausch in diesem Forum unerwüscht?