Geht die neue Version mittlerweile für T-Mobile E65 über NSU?
Beiträge von booner
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Original geschrieben von Percy
5 Euro-Gutschein von buecher.de für eine kurze Umfrage:Ich nehme an nicht gültig für preisgebundene Bücher?
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Schade, da kommen im Thread Fragen zum tatsächlichen Gesprächsverlauf auf und du bist zu bequem (?) sie zu beantworten.
Für eine PN an mich hat es ja auch gereicht, trotz meiner Signatur...
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Original geschrieben von TM1
Z.B. wurdehier fettgedruckt zwischen Haftung und Garantie unterschieden.
Hier geht es allein um die Umdeutung/Auslegung des meistens verwendeten Wortes "Garantie" hin zu den Rechten aus § 437ff. BGB.
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Allerdings wird dann ja wie ich gerade sehe,
hierauf
verwiesen, was ja aktueller sein dürfte und das wiederum gleichbehandelt sieht.Einfach zu verstehen ist das jedenfalls für den Laien nicht - somit für 99% aller eBay-Verkäufer.
Ich halte das Ganze für ziemlich eindeutig, nur wissen es viele nicht. Und das ist auch gut so, kann man wieder sorgenfreier bei ebay kaufen
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Original geschrieben von O1NK
jo einziger haken man muss ne kreditkarte oder nen konto angeben...viel spassDas musst du denke ich überall, wenn du sofort spielen willst.
Bei Lastschrift/ Überweisung wird bei neuen Nutzern i.d.R. erst die Gutschrift abgewartet.
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Da schließe ich mich mal an. Aber ich habe mir schon einen Wolf gesucht...
Von Marketing haben die bei Amazon scheinbar nicht viel Ahnung.
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Original geschrieben von TM1
Ich muss nochmal nachbohren: Das bezieht sich ja eindeutig auf den Ausschluss von "Haftung".
Nun wurde aber nicht die "Haftung", sondern die "Gewährleistung" ausgeschlossen - ein Unterschied der z.B. für die Kollegen von internetrecht-rostock.de schon wesentlich ist.
Haftung darf man nicht pauschal und völlig ausschliessen, Gewährleistung schon.
Klar: Zwei Juristen, drei Meinungen. Aber absolut eindeutig ist die Lage nun wirklich nicht.Habe deinen Beitrag erst jetzt gesehen:
Für mich ist der Unterschied nicht erkennbar. Zum einen legen Gerichte einen Haftungsausschluss bei ebay regelmäßig zu einem vollumfänglichen Ausschluss hin aus, egal ob wörtlich Garantie, Gewährleistung oder Sachmängelhaftung ausgeschlossen wurden. Der Verkäufer will, dass er wegen Mängeln an der Kaufsache nicht belangt werden kann, und dies ist für einen objektiven Dritten auch erkennbar.
Überdies ist der Käufer, wenn all seine Mängelrechte ausgeschlossen worden sind nicht nur im Bereich des Nacherfüllungsanspruchs der Gelackmeierte, sondern er ist dann auch in mangelbedingten Schadensersatzansprüchen gegen den Verkäufer präkludiert.
Zum anderen liegen AGB vor (sonst brauchen wir über §§ 308, 309 BGB gar nicht zu diskutieren), bei denen gem. § 305c II BGB Auslegungszweifel zu Lasten des Verwenders gehen. Ich kann AGB nicht so zu Gunsten des Verwender hin auslegen, dass sie gerade noch "durchegehen", Stichwort "Verbot geltungserhaltender Reduktion".
Wo steht denn bei IRR was dazu? Hast du einen Link?
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Aus Italien, sollte man noch dazuschreiben.
Hier der Link, damit TT auch dran verdient: