Beiträge von booner
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Original geschrieben von Dan11223
Also, irgendwie werde ich den Gedanken nicht los, das Du es garnicht hast.
Klingt mir hier zu schleierhaft das ganze....Full ACK!
Vor allem: Seit dem 29.11. hat sie/er das Gerät, bei 3 Tagen Standby wurde es also bis dato 2-3 geladen und dann über Standbydauer rummeckern...
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Original geschrieben von Kraftsauger!
Ich bin übrigens schon 35. In diesem Alter sollte man sein Studium bereits hinter sich haben. Richtig?!
Und auch sein Profil (Beruf: Student) zutreffend ausfüllen können? Oder soll da ein leicht verspätetes Promotionsstudium noch was retten?
ZitatSo, wie Du Sachverhalte auffasst, spricht es für sich...
Im Gegensatz zu dir fasse ich sie wenigstens auf und gehe nicht ständig am eigentlichen Streit vorbei (aus welchen Gründen auch immer).
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Natürlich kann ein Sachmangel zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs an z.B. den Sliderschienen vorliegen, wenn der Eigentümer den PC am Handy ändert.Mangelhafte Sliderschienen behindern ja das Flashen des N95 nicht.
Ich zitiere deine Aussage nochmals, das Relevante hatte ich bereits fett gesetzt:
ZitatÄndere ich aber z.B. den PC und danach gibts Probleme mit der z.B. Sliderschiene, steht das in keinem Zusammenhang. Die kaputte Sliderschiene hat also nichts mit dem Aufspielen der Firmware zu tun. Nokia müßte in einem solchen Fall Ersatz leisten.
"Danach gibts Probleme" impliziert, dass es davor keine Probleme gab, und, wie bereits erwähnt, hast du auch keinen Bezug auf die Rspr. zur Keimtheorie genommen, also probiere jetzt nicht, dich damit rauszureden.
Du siehst es also als lebensnah an, dass der Käufer das Handy im Lager des Verkäufers softwaremäßig manipuliert, so dass vor bzw. bis zur Übergabe an den Käufer Probleme an den Schienen auftreten können?Oder willst du den Mangel bei GÜ noch gewagter konstruieren?
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Viele hier befürchten, ein Gewährleistungsanspruch wäre gänzlich ausgeschlossen, wenn man an der Firmware herummanipuliert. Hier würde Nokia (vor allem in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf) in der Beweispflicht stehen, daß kaputte Sliderschienen (ein mechanisches Problem!) mit dem Flashen der Firmware zusammen hängt. Das würde Nokia wohl kaum gelingen.Na bitte, ein Paradebeispiel für deine holprigen terminologischen Gehversuche
Mal davon abgesehen, ob im Verhältnis Verkäufer N95 - Käufer N95 bei Vorliegen eines VGK die Vermutungswirkung des § 476 Hs.1 BGB bei einem typischen Verschleißteil wie es die Schienen sind überhaupt greifen würde, und nicht durch Hs.2 widerlegt würde.
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Du hattest einen Zusammenhang zwischen "Urheberrechtsverletzung" und Gewährleistung hergestellt. Diese, so nicht richtige Aussage, könnte viele User hier im Forum verunsichern. Deswegen bin ich darauf eingegangen.WO habe ich diese Aussage getroffen/ diesen Zusammenhang hergestellt? Zeig es mir bitte! Nochmal: Ich habe keinerlei Aussage dazu getroffen, in welcher Weise eine Manipulation des PC sich auf Sachmängelhaftungsansprüche des Käufers gegen seinen Verkäufer auswirkt. Alle meine Aussagen bezogen sich eindeutig auf die Herstellergarantie seitens Nokia.
Ich habe lediglich deine Terminologie in Sachen Mängelhaftung kritisiert und dass eben kein Mangel bei GÜ vorliegen kann, wenn er
1. Nach Manipulation am PC auftreten soll, und
2. Eine Manipulation am PC vor GÜ auf den Käufer mehr als lebensfremd ist.Zitat
Auf das Thema Gewährleistung seitens Nokia bin ich ferner deswegen eingegangen, da Du einen Link zu Nokia gepostet hattest, auf dem Nokia seine Garantiebedingungen erklärt.Erneut 0 Punkte Was haben bitte Garantiebedingungen mit der Mängelhaftung zu tun? Oder willst du jetzt provozieren?
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Ich habe gerade etwas gegoogelt, um meine Sichtweise der Dinge etwas untermauern zu können. Dabei bin ich hierauf gestoßen:http://www.heise.de/mobil/artikel/79142/3
In einem kleinen Aufsatz geht hier der Hausanwalt des Heise-Verlags, RA Fabian Schmieder aus Hannover, auf die Problematik des Entfernen eines Brandings bei einem Mobiltelefon ein. Besonders der letzte Abschnitt ist interessant:
Die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren bei neuen Geräten kann der Verkäufer gegenüber Verbrauchern allerdings nicht wirksam ausschließen. Auch eine Modifikation des Geräts führt nicht dazu, dass die gesetzliche Gewährleistung erlischt. Allerdings sorgen Basteleien am Gerät möglicherweise dafür, dass ein Käufer bei einer Mängelrüge auch schon vor dem Ablauf von sechs Monaten nach dem Kauf selbst nachweisen muss, dass der reklamierte Mangel bereits von Anfang an vorlag oder angelegt war. Normalerweise trifft diese Beweislast den Kunden erst nach sechs Monaten. Am Ende muss über den Mangel und dessen Ursache ein Sachverständiger entscheiden, welcher schnell das Fünf- bis Zehnfache eines neuen Mobiltelefons kosten kann.
Hier ist ganz klar, daß ein Eingriff in die Firmware bei einem offensichtlichen Hardwaremangel keine Auswirkung auf die gesetzliche Gewährleistung hat.
WO ist die Relevanz dieses Artikels zu den von mir getroffenen Aussagen? WO habe ich bitte Gegenteiliges behauptet? Siehe dazu schon weiter oben.
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Ich freue mich, diesen Link schließlich noch gefunden zu haben. Denn damit erübrigt sich die weitere Diskussion. Wenn Du Größe hast, kannst Du mir hier gerne beipflichten. Ist ja keine Schande, mal daneben gelegen zu haben. Wie heißt es immer so schön: "Zwei Juristen, drei Meinungen"Was, ich bin doch Philosoph? So "billig" kommst du nicht davon
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Ein letztes Offtopic Posting, um zukünftige Diskussionen zum Produktcode zu vermeiden:
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Da die Diskussion hier
http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=2762833#post2762833
OT ist, ein eigener Thread dazu.
@Kraftsauger: Ich werde dir hier bestimmt nicht meine Immatrikulationsbescheinigungen offenlegen, noch mit der Elitarität meiner Uni prahlen.
Solltest du dein Studium tatsächlich schon abgeschlossen haben, ist es um so peinlicher für dich.
Einerseits ist Wikipedia nicht zitierfähig, erst Recht nicht im Bereich juristischer Definitionen, zweitens widersprichst du dir doch ganz offensichtlich selbst:
ZitatÄndere ich aber z.B. den PC und danach gibts Probleme mit der z.B. Sliderschiene, steht das in keinem Zusammenhang. Die kaputte Sliderschiene hat also nichts mit dem Aufspielen der Firmware zu tun. Nokia müßte in einem solchen Fall Ersatz leisten.
Wie soll denn bitte ein Sachmangel an den Sliderschienen zun Zeitpunkt des GÜ vorgelegen haben, wenn der Käufer vorher schon am PC manipulieren konnte? Und komm mir jetzt nicht mit Keimtheorie o.ä, dann hättest du es trotzdem noch sehr fraglich formuliert.
Also kann in einem so gelagerten Fall allein die Herstellergarantie Nokias greifen, bei der in großen Teilen Nokia die Spielregeln aufstellt. Nicht aber die §§ 437ff. BGB.
Die relevanten Spielregeln habe ich zitiert, und daraus wird ganz klar ersichtlich, dass der Kunde (wenn Nokia den PC-Eingriff nachweisen kann) schlechte Karten hat.
Auch ist im Rahmen der Sachmängelhaftung juristisch völlig uninteressant, wie Nokia dazu steht. Im Zweifel entscheidet ein Sachverständiger, ob Sachmängel bei GÜ vorlagen oder nicht.
Wie ich vorhin schon angesprochen habe, du hast einigen Nachholbedarf in Sachen Differenzierung Sachmänegelhaftung / Herstellergarantie.
Bei dir scheint es gewaltig an Erstsemesterkenntnissen zu hapern. Traurig, dass so jemand das / die Examen/ Examina bestehen kann, noch dazu in Ba-Wü
BTW: Ist dir eigentlich nicht aufgefallen, dass ich mich vor diesem post in keinster Weise zu deiner Aussage "PC-Ändern schließt Sachmängelhaftung nicht aus" geäußert oder ihr gar widersprochen habe? Warum tust du dann so?
Die mögliche (ich habe nie etwas Anderes behauptete!) Urherberrechtsverletzung, die das eigentlich Thema war ignorierst du fast gänzlich:
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Ob man in irgendeiner Form eine Urheberrechtsverletzung begangen haben könnte, ist wieder etwas ganz anderes.Wiederum unsicheres Terrain für dich?
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Ergo: Nokia kann die deutsche gesetzliche Gewährleistung nicht einschränken. Höchstens ergänzen.Wo will Nokia das? Wo habe ich etwas in dieser Richtung behauptet? Fakten bitte!
Gag Halfrunt: So einen wie dich nennt man einen Trittbrettfahrer, groß daherreden, keine Ahnung haben und dann aufspringen, ohne was Neues, geschweige denn sachlich Fundiertes beitragen zu können. Großartige Leistung!
Ich repetiere nochmal:
Gag: Ich kann mit meinem Nokia machen was ich will! (Darunter fällt natürlich auch das Dekompilieren/Ändern/Löschen in Teilbereichen der FW).
Gag: Das UrhG greift nur beim Veröffentlichen / Verfvielfältgen
Booner: Nein, darfst du nur in gewissen Grenzen. Dazu liefere ich noch den im Wortlaut eindeutigen 69c UrhG, der in eingen Varianten kein Wort von Veröffentlichen/ Vervielfältigen erwähnt.
Booner: Ändern des PC fällt u.U. in den Schutzbereich des 69c UrhG, wenn ein Eingriff auf Ebene des Quellcodes der FW erfolgt.
SepuFly: Rotzt völlig Belangloses dazu, scheitert schon an der Aktivlegitimation im Bereich des UrhG (ich soll ihn verklagen )Bis dato hat dir niemand deine Aussagen bestätigt (SepuFly kann man juristisch nicht ernst nehmen, siehe oben). Entweder du bist zu dumm, dies im Diskussionsverlauf zu erkennen oder du solidarisierst dich aus reiner Hilflosigkeit. Beides traurig :flop:
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Original geschrieben von Kraftsauger!
Und woher beziehst Du denn Deine juristischen "Kenntnisse"? Hattest Du mal "Rechtskunde" an einer Berufsschule?
Aber so genau wollen wir das ja nicht wissen.
Bei deinem Niveau braucht man ja eine Sauerstoffflasche. Sorry, da ist für mich EOD. Schlechter Verlierer :p :top:
BTW: Damit du nochwas dazulernst:
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Mängel, die darauf zurückzuführen sind, dass das Produkt von einer Person oder Stelle geöffnet, verändert oder repariert wurde, bei der es sich nicht um eine autorisierte Kundendienststelle handelt, es mit nicht genehmigten Ersatzteilen repariert wurde oder die Seriennummer, der Zubehör-Code oder die IMEI-Nummer des Produkts entfernt, weggekratzt, unkenntlich gemacht oder verändert wurde oder in irgendeiner Weise nicht lesbar ist, wobei die Entscheidung hierüber in das alleinige Ermessen von Nokia gestellt wird, (...) -
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Original geschrieben von SepuFly
Du kannst es aber gerne in der Praxis überprüfen: Verklage mich doch einfach. Ich gebe öffentlich zu, dass ich den PC meines N95 geändert habe.Da sieht man mal, wie wenig Ahnung du von der Materie hast
Aber es wird hier wirklich zu OT. Wir können gerne in einem neuen Thread weitermachen.
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Original geschrieben von SepuFly
Zu 2: An der Software ändert ja auch niemand etwas. Sondern es wird lediglich ein bestimmter Speicherbereich in meinem Handy mit anderen Werten beschrieben. Da dieser Speicherbereich sich in meinem Handy befindet, kann ich mit diesen besagten Bits tun und lassen was ich will. Denn vom Moment des Kaufes an gehören mir sämtliche Bits welche Hardwaremäßig im Gerät vorhanden sind. Vom Ersten bis zum Letzten. Und was damit geschiet, bestimme ich als Einziger.Und die von Nokia entwickelte Firmware befindet sich nicht in deinem Handy? Vom ersten bis zum letzten Bit?
Bringe mir den Nachweis, dass der zu ändernde PC nicht im Betriebssystem verankert ist. Werden Teile der Betriebssoftware verändert oder gelöscht, verstößt du damit gegen das UrhG.
Falls der PC tatsächlich nichts mit der Firmware zu tun haben sollte:
Deswegen habe ich trotzdem zu keinem Zeitpunkt etwas Unrichtiges behauptet, ich habe ausdrücklich offengelassen ob NSS und vergleichbare Programme tief genug eingreifen.
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Daher die auch den Hinweis, dass das Lesen bildet. Solltest du also mal deinen Tipp auch beherzigenLern´du erstmal die EDIT-Funktion zu bedienen...
@Kraftsauger:
Argumente ausgegangen? Wo pöbele ich?
Nokia verkauft nunmal in den wenigsten Fällen die Geräte an die Enkunden, also ist Nokia auch nur in den seltensten Fällen Anspruchsgegner von Gewährleistungsansprüchen des Käufers.
Und falls du nur von Garantie sprechen wolltest, lege ich dir einen Blick in die Garantiebedienungen der eingeschränkten Herstellergarantie seitens Nokia nahe.
Mach dich mal lieber nicht lächerlich mit deiner "Provinz-Eliteuni"
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Original geschrieben von Kraftsauger!
@ boonerHier schwirrt ne Menge juristisches Halbwissen durch die Luft. Und Du schwirrst da leider mit
Der Schutzbereich des § 69 ff. UrhG schützt eben ausdrücklich den "Quellcode" eines Computerprogramms vor einer Manipulation und einer Verbreitung derselben. Was Du damit tust, ist Deine Sache....
Liest du eigentlich, was ich schreibe?
ZitatOb das Entfernen/Ändern des Productcodes nun einen so tiefen Eingriff in die Betriebssoftware des Handys darstellt (etwa auf Quellcodeebene), dass der Schutzbereich des § 69c UrhG dadurch schon eröffnet ist, ist Tatfrage.
Wenn du sicher weißt, wo der PC bei Nokia verankert ist, also NSS nicht dermaßen tief in die Software eingreift, dann ist dein Einwand berechtigt. Ich weiß es nicht, da ich das Programm nicht mal kenne.
Jedenfalls wird, selbst wenn das zutrifft die Aussage von Gag Halfrunt bzgl. UrhG nicht richtiger.
BTW: Wenn du schon von "mitschwirren" redest, dann überprüf deinen Kauderwelsch von "Gewährleistung" und Nokia nochmal, da wird mir schlecht.
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Sind die Hotliner nicht angewiesen reine Datenkarten abzuweisen?
Ist es denn nun ein Systemfehler, dass online oft Datenkarten nicht für VF Stars zugelassen werden, oder ist es ein Fehler, dass es ab und an doch geht?