Beiträge von Teoha

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    Original geschrieben von klapper nach meinem Wissen gilt in Deutschland eine Pflicht auf eine 6 monatige Garantie auf alle gekauften Produkte eines Händlers. Weiterhin kommt bei elektronischen Geräten (den genauen Wortlaut weiß ich jetzt nicht, ich merke es mit immer mit "alles was einen Stecker hat") eine gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten. Die ersten 6 Monate überlagern sich mit der Garantie und der Unterschied ist die Beweislast. Aber das wurde ja schon erwähnt.


    Es gibt keine gesetzliche Garantie oder eine Pflicht dazu ! :( Weder mit Stecker, Schlauch oder sonstwas.


    Und die Gewährleistung (Mängelhaftung) gilt auch nicht nur für elektr. Geräte, sondern für fast jede "Sache" im Rahmen eines Kaufvertrages.


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    Und daran hat sich jetzt was geändert? Seit wann?


    Nein, da es die von dir beschriebenen Regelungen nicht gibt oder gab. :mad:


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    Man hat bei Apple auch 2 Jahre Gewährleistung, aber Apple gibt freiwillig 1 Jahr Garantie, was sie eigentlich nicht machen müssten weil gesetzlich nur 1/2 Jahre Garantie vorgeschrieben ist .


    Da rollen sich einem die Fussnägel auf........ :mad:


    Weisst Du was dein grösstes Problem ist ? Kann ich Dir sagen:


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    Ich möchte das Thema trotzdem noch mal aufgreifen. Ich bin jetzt ehrlich gesagt zu faul, die Paragrafen rauszusuchen,


    Genau daran solltest du arbeiten. Man, man, man........ :flop:

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    Original geschrieben von parsenn
    Habe noch 2 kleine Fragen:
    1. mein Abo läuft Ende Januar aus. Kann man den Vertrag jetzt abschließen aber erst im Januar aktivieren?
    2. Meine Ehegatte ist Neukunde und hatte noch nie Sky, nur ich. Abbuchung über sein Konto. Trotzdem Neukunde, obwohl wir die gleiche Adresse haben?


    1. Nein


    2. Ja, Sky kann nicht prüfen, wieviel Parteien an deiner Anschrift wohnen. Könnte ja ein Wohnblock mit mehreren Familien "Müller" sein. Anderer Vorname und andere Kontonummer läuft als Neukunde durch.


    Wenn du kein Experte bist, solltest du nicht leichtfertig (und sogar falsch) Fragen dazu beantworten...... :flop: .....bei dieser Art Anbieter/Abotyp gibt es KEIN Widerrufsrecht, da es kein Vertragsabschluss im Sinne des Widerufsrechts ist. Also bitte vorsichtig mit solchen Aussagen.