Beiträge von A.K.

    Das im GSM-Seniorenhandy unwissentlich eine Wahlwiederholung stattgefunden haben könnte, ist in der Tat auch noch möglich durch unwissentlich erfolgte Aktivierung dieses Service. Müsste aber zu klären sein - es handelt sich um das Panasonic KX-TW201 - siehe

    https://www.vodafone.de/media/…itung-panasonic-tw201.pdf

    Wie ich hörte von einem Fachmann einer Handy-Reparaturwerkstatt, ist es (entgegen meiner Überzeugung) so, das auch bei alten GSM/2G Handys, die kein UMTS (3G) und LTE (4G) unterstützen sich unerwünschte Schad-Software installieren kann, die ohne Wissen des Anwenders dafür sorgt, das unerwünschte Funktionen im Hintergrund laufen.

    Um sicherzustellen, das dies nicht dauerhaft der Fall ist, sollte man alte Handys, die nur 2G unterstützen, von Zeit zu Zeit in den Werkszustand zurücksetzen und vorher ggf. gespeicherte Daten wie Tel-Nummern sichern.


    Die Frage wäre, Inwieweit das stimmt - gehört habe ich das bis jetzt noch nie.

    Im Internet finde ich dazu auf die Schnelle auch nichts.


    Ich bin betreffend IT-Fachwissen ein absoluter Laie und kenne eventuell bestehende Sicherheitslücken in dem alten aber noch bestehenden GSM (Global System for Mobile Communications) definitiv nicht. Das muß aber nicht heißen, das es diese nicht gibt.


    Wer weiß hier genaueres ?


    Gängige Namen für Betriebs-Systeme wie heute Windows, Android und iOS bei Smartphones waren in den 90er Jahren noch nicht etabliert - stattdessen hatte jeder Hersteller wie Siemens, Nokia, Motorola etc. eigene, umgangssprachlich aber völlig unbekannte Betriebssysteme.


    Übrigens - hier der Text vom Antwortschreiben der Bundesnetzagentur in Mainz:

    vielen Dank für Ihr Schreiben vom 11.02.2023 an die Bundesnetzagentur.

    Sie schildern, dass Ihnen Kosten für Telekommunikationsdienstleistungen in Rechnung gestellt worden seien, die Sie nach Ihrer Aussage nicht nachvollziehen könnten.

    Unklare Rechnungsforderungen oder eine Abbuchung vorausbezahlten Guthabens können Sie gegenüber Ihrem Telekommunikationsanbieter beanstanden, § 67 Absatz 2 Telekommunikationsgesetz (TKG). Diese Beanstandung muss innerhalb einer Frist von acht Wochen erfolgen. Innerhalb dieser Zeit können Sie von Ihrem Anbieter einen Entgeltnachweis, aufgeschlüsselt nach einzelnen Verbindungsdaten, und eine technische Prüfung verlangen. Sie sollten die Beanstandung gegenüber Ihrem Telekommunikationsanbieter schriftlich einlegen und begründen.

    Da Sie mit Ihrem Telekommunikationsanbieter einen Vertrag geschlossen haben, sind Sie in dieser Vertragsbeziehung zunächst einmal selbst gehalten, Unregelmäßigkeiten in den Rechnungen gegenüber Ihrem Telekommunikationsanbieter vorzubringen. Dieser muss Ihnen nachweisen, dass die Rechnung richtig ist und kein technischer Fehler vorliegt.

    Bitte erlauben Sie mir noch folgenden Hinweis:

    Im deutschen Telekommunikationsrecht existiert keine Normierung hinsichtlich der Voraussetzungen für eine tarifierbare Telekommunikationsdienstleitung. I. d. R. erfolgt eine Tarifierung mit der Entgegennahme des Anrufs durch den Angerufenen. Sie endet, sobald die Verbindung getrennt wird.

    Allerdings muss darauf hingewiesen werden, dass bei einer Reihe moderner Endgeräte bereits eine Verbindung zustande gekommen sein kann, ohne dass dies vom Anrufer erkannt wird (Faxweichenanrufweiterschaltung, Anrufbeantworter Mailboxen), Vermittlungen mit ACD-Weiterschaltung, Anrufweiterschaltung mit Fernabfrage, Modems).

    Bei den vielfältigen Möglichkeiten, die heutige Telekommunikationsendeinrichtungen bieten, kommt es häufig zu entgeltpflichtigen Verbindungen, die für Sie als Kunde nicht unbedingt sofort als solche erkennbar sind. Dabei handelt es sich um Verbindungen, die nur wenige Sekunden bestanden haben. Die Ursache dafür liegt aber nicht im Telefonnetz des genutzten Netzbetreibers, sondern bei Endgeräten, die an den jeweiligen Anschlüssen angeschaltet sind. Das bedeutet, dass die Verbindung zu dem Zielanschluss zu Stande gekommen und somit auch entgeltpflichtig ist.

    Die Bundesnetzagentur hat keinen Einfluss darauf, wie Anschlussinhaber Anrufe bzw. Einwahlen entgegennehmen, verarbeiten bzw. weitervermitteln.

    Zu einer Tarifierung kommt es insbesondere bei netzübergreifenden Anwahlversuchen sobald eine Verbindung zur Vermittlungstechnik eines beteiligten Netzbetreibers hergestellt worden ist und somit Leistungen dieses Netzbetreibers in Anspruch genommen wurden.

    Ansprechpartner ist Ihr Anbieter, der entsprechende Zusammenschaltungsvereinbarungen mit anderen Netzbetreibern abgeschlossen hat und die Entgelte für Verbindungen in sein eigenes oder in andere Netze mit den AGB / Preislisten festgelegt hat.

    Ihr Anliegen können Sie auf dem ordentlichen Rechtsweg, gegebenenfalls mit Hilfe eines Rechtsanwalts oder der Rechtsberatung einer Verbraucherzentrale, weiterverfolgen. Eine Übersicht über die Verbraucherzentralen finden Sie hier:

    Passiv ist es eine Spielerei! Du brauchst schon einen aktiven Verstaerker und eine Betriebserlaubnis vom Provider.

    ich will eine passive Lösung haben, auch wenn ich dann kabelgebunden bin.

    Deswegen suche ich Handys mit Antennenanschluss - siehe

    Suche Smartphones mit Antennenanschluss zum direkten Einstecken einer LTE/4G Antenne

    dann kann ich auf die Lösung wie unter

    https://www.teltarif.de/repeat…nehmigung/news/53267.html

    beschrieben, verzichten, und habe mit einer Antenne wie die unter

    https://www.wimo.com/de/18686-24

    stabilen Empfang ohne weitere Kompromisse und Unsicherheiten.

    Ich frage mal so, was möchtest du damit machen? Ich verwende eine LTE Außenantenne , per LTE Tool auch auf Band 20 eingestellt, und kann damit 2 bzw. 8km Überbrücken, manchmal auch 15km mit einer Bandbreite zwischen 12 bis 24 Mbit. Telefonieren sollte ja nicht die Schwierigkeit sein, oder?

    Offenbar habe ich mich unklar ausgedrückt.

    Ich möchte ein Antennenkabel, das von der LTE-Außen-Antenne kommt, direkt in das Handy bzw. Smartphone stecken - ev. über einen Adapter FME auf Handystecker.

    Danke für diese Hinweise. Habe mich diesbezüglich an die Bundesnetzagentur gewandt sowie an den Zuschauer-Service der Verbrauchermagazine "Marktcheck" (SWR) und "WISO" (ZDF). Mal sehen, was da an Infos kommt.


    Entscheidend für mich ist erst mal die Frage, inwieweit ein Risiko besteht, das der Anruf auch im Mobilfunknetz einfach weiterläuft nach dem Auflegen des Anrufers, wie hier betreffend Festnetz unter

    https://www.pascom.net/forum/t…icht-sauber-getrennt/5986

    beschrieben.

    Generell findet man dazu sehr wenig im Internet, bin aber überzeugt, das so manche unerwartet extrem hohe Festnetz- und Mobilfunkrechnung darauf zurückzuführen sein könnte, das die Verbindung nach dem Auflegen weiter bestehen blieb.

    Bei der Anwahl einer 0900 Vorwahl mit 3€/min wären das 360€, wenn man unterstellt, das generell jede Verbindung nach 2 Stunden automatisch unterbrochen wird.


    Das im GSM-Seniorenhandy unwissentlich eine Wahlwiederholung stattgefunden haben könnte, ist in der Tat auch noch möglich durch unwissentlich erfolgte Aktivierung dieses Service. Müsste aber zu klären sein - es handelt sich um das Panasonic KX-TW201 - siehe

    https://www.vodafone.de/media/…itung-panasonic-tw201.pdf


    diese Links zu Vorwahlen sind noch interessant:

    https://www.teltarif.de/telefo…ngestellte-vorwahlen.html

    https://www.teltarif.de/telefo…onderrufnummern-0137.html

    https://www.teltarif.de/telefonieren/sonderrufnummern.html

    Das kostenintensive Sonder-Nummern im Mobilfunk-Netz noch teurer sind wie im Festnetz und generell nicht in einer Tel.-Flat-Rate enthalten sind, wissen die meisten, nicht aber, das nach dem Auflegen tatsächlich garantiert ist, das die Verbindung tatsächlich unterbrochen ist.

    Im Bekanntenkreis sind mir mehrere Fälle zu Ohren gekommen, das lt. Einzelverbindungs-Nachweis

    - entweder eine sehr lange Zeit unter einer solchen Tel-Nummer telefoniert wurde - z. B. 10 Stunden unter einer 0180er Nummer (was tatsächlich nicht der Fall war)

    - oder eine sehr hohe Anzahl von Wahlwiederholungen erfolgte bei einer Gewinnspiel-Nummer (100x, 200x oder 300x)

    Immer wurde behauptet seitens des Providers, das unerwünschte technische Effekte durch Fehler irgendwo im System auszuschließen sind und beim Rechnungsempfänger das Telefonieren gemäß des Einzelverbindungsnachweises erfolgt sein muß.


    Nachdem ich für eine Bekannte, die ein derartiges Problem z. Zt hat, von Vodafone (Tarif: "Zuhause FestnetzFlat") den Einzelverbindungsnachweis anforderte und erhielt, staunte ich nicht schlecht, das die Nummer 01379-101112 (Televotum-Tcall) am 19. 12. 2022 63 mal angewählt wurde (13:47-14:22) und am 20.12.2022 42 mal (14:34-14:56). Auch wurden entgegen den Ausführungen unter

    https://www.teltarif.de/0137-e…etz-handy/news/87726.html

    0,42€ netto (ohne MWS) berechnet.


    Zufällig war ich genau an diesen Tagen wegen Anbringen div. Designlampen bei Ihr und erinnere mich daran, das sie diese Nummer jeweils 3-4 mal anwählte (in der Hoffnung, ev. doch mal was zu gewinnen), keinesfalls aber in der berechneten Anzahl.


    Wie man hier weiter am besten vorgeht, weiß noch nicht - mich stellen sich nur folgende Fragen:


    1) Wie hoch ist das Risiko generell, das nach dem Betätigen der Taste mit dem roten Tel-Symbol bzw. Auflegen des Hörers die Verbindung weiterläuft oder im Hintergrund (ohne eigenes Wissen - also unerwünscht) eine Wahlwiederholung in massiv hoher Anzahl auf eigene Kosten stattfindet ?


    2) Hat das Risiko generell der Anrufer ?


    Wenn die letzte Frage mit "ja" zu beantworten ist (sehr wahrscheinlich, weil der Anrufer betreffend der technischen Abläufe betreffend Verbindungs-Aufbau und Verbindungs-Abbruch über kein Detail-Wissen verfügt und demzufolge er niemals beweisen kann, das er im berechneten Umfang den Service niemals genutzt hat) muß man zahlen und zukünftig bei der Nutzung solcher Service-Nummern eine PrePaid SIM mit max. 5€ Guthaben nutzt.


    Würde mich freuen über entsprechende Links betreffend dieser Fragen. Unter

    https://www.lokalkompass.de/go…ersteckte-abzocke_a262817

    und

    https://www.chip.de/artikel/Ha…7-Nummer-2_140025665.html

    ist dazu nichts erwähnt.


    Besten Dank im voraus.

    besten Dank für die umfangreichen Infos. Für den Anwender, der diesen Wunsch hatte, alles viel zu kompliziert, da hier zu viele Nachteile im Detail vorhanden sind und eine einfache Plug-and-Play Lösung nicht existiert. Gigaset schrieb als Antwort folgendes:

    Guten Tag Andreas Kirschner, vielen Dank für Ihre Nachricht.

    Sie möchten wissen welches Smartphone und welches Tischtelefon wir aus unserem Portfolio als Kombi in die engere Wahl ziehen würden?

    Dazu müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass wir dies momentan nicht mehr im Programm haben.

    Wir wünschen Ihnen einen wunderschönen Tag.

    Mit freundlichen Grüßen

    Denise Meudt

    Ihr Gigaset Team

    Und bei Produktanfragen in zahlreichen Handyläden in der Mainspitzregion (MZ/WI/GG) erhalte ich entweder die selbe Antwort oder man versteht die Frage nicht.

    Für dessen Betrieb benötigt man aber eine Genehmigung der Netzbetreiber. Die bekommt man aber nicht.

    D. h., das alle die das haben, Probleme bekommen könnten, sollte es irgendwie offiziellen Stellen bekannt werden.

    Ein weiterer Grund, eine Modellübersicht mit Antennen-Anschluss zu kennen, denn die passiven Untersetzer für Smartphones ohne Stecker, die ich kenne, sind unbrauchbar oder man braucht eine Parabolantenne mit 36-48db Gewinn.