Beiträge von iTel


    Nein, die juristische Fakultät hat auch jetzt noch offen. Ich gebe hier keine Rechtsberatung, es wird hier nur darüber diskutiert, ob Tele38 blau.de Geld schuldet und das ist nicht der Fall.


    Ja, auch wenn sie ihr Geld versaufen können Sie als Verbraucher einen Fernabsatzvertrag noch widerrufen. Und Sie müssen dann auch nichts bezahlen. Das Widerrufsrecht hat nichts damit zu tun, wie Sie Ihre Freizeit gestalten oder ob Sie Ihr Geld versaufen. Das Widerrufsrecht hat auch nichts damit zu tun, wie das automatisierte Bestellsystem des Unternehmers organisiert ist. Aber vielleicht haben Sie das Widerrufsrecht in Deutschland einfach nicht verstanden. :D


    Ich habe hier bei Wikipedia auch eine für Ralf verständliche Beschreibung der Rechtsfolgen des Widerrufsrechts gefunden.


    "Die Rechtsfolgen des Widerrufs ergeben sich aus § 357 BGB: Wenn der Verbraucher sein Widerrufsrecht wirksam ausübt, ist er nicht mehr an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung gebunden, so dass kein wirksamer Vertrag geschlossen ist. Erhaltene Waren muss der Verbraucher zurücksenden, wenn sie sich für den Paketversand eignen. Andernfalls muss der Unternehmer, wenn er seinen Rückgabeanspruch durchsetzen will, die Ware abholen. Bei der Rücksendung trägt der Unternehmer die Kosten und die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Beschädigung beim Transport. Für die Rückabwicklung verweist das Gesetz auf die Vorschriften über den Rücktritt."


    http://de.wikipedia.org/wiki/Widerrufsrecht

    flensi
    Ihre Antworten zeigen, dass Sie der Sache nicht sachlich folgen können. Es ging einfach darum, ob der Threadersteller auf den Kosten sitzen bleibt. Natürlich kann man per Kreditkarte zahlen. Mag mich mit Ihnen auch nicht weiter auseinander setzen. Sie versuchen es jetzt ins Lächerliche zu ziehen, das ist immer die einfachste Möglichkeit für Leute die nur so daherquatschen.


    southy Also, das mag ja stimmen, dass das zu viel Ärger ist. Er hat es ja anscheinend auch nicht nur hier geschrieben. Aber es gibt auch viele Unternehmen, die damit noch extra Geld verdienen wollen und immer höhere Kosten für Rücklasten nehmen und ich habe ja nun das AZ des BGH Urteils beigefügt, wo eben auch drin steht, dass solche Gebühren rechtswidrig sind. Es werden nur die Kosten für die Bankgebühren erstattet. Diese sind aber nicht so hoch, sondern liegen beispielsweise bei O2 bei 19,90 Euro.

    Ja, ich werde mir die Mühe machen, das alles am Montag zu belegen. Kann aber von hier jetzt nicht auf die Datenbank zugreifen. Es geht nicht um den festen Rechnungsbetrag, sondern dass der Verbraucher die Möglichkeit haben muss, für Deckung zu sorgen. Im übrigen: Ja, natürlich werden gerade in diesem Bereich massenhaft Rechtsbrüche von den Firmen begangen.


    Ich sage nichtmal, dass es richtig oder falsch ist, nur wie die Urteile sind.


    So, ich geh jetzt erstmal in die Sauna! Schönen Abend an alle! Ich reiche die Urteile nach.

    Ja, sicher, es ging ja nur darum, ob Tele38 die Kosten bezahlen muss und da zu früh abgebucht worden ist, muss er die Rücklastgebühren nicht bezahlen, das ist vollkomen klar. Schon weil Rücklastgebühren, so wie jeder denkt, in der Höhe nicht gerechtfertigt sind (siehe Nachweise).


    Auf keinen Fall bleibt der Verbraucher auf irgendwelchen Kosten (Freischaltgebühr, Abschlussgebühr usw.) hängen, da ist das Gesetzt extra nochmal geändert worden. Da kann dann in den AGB's sonstwas drinstehen.


    Die Mobilfunkunternehmen dürfen auch nicht einfach den Anschluss sperren, wenn man eine Rechnung von z.B. 30 Euro nicht pünktlich bezahlt oder es zu einer Rücklastschrift gekommen ist. Machen aber trotzdem fast alle und es steht in den AGB's. Die AGB's sind bei solchen rechtswidrigen Punkten ziemlich egal. Gerade Mobilfunkunternehmen haben viele rechtswidrige Punkte in den AGB's.

    FraDi hatte im übrigen schon beantwortet, dass die 5 Tage Frist in den AGB's unter Punkt 6.4 steht:


    6.4 Sofern der Kunde eine Einzugsermächtigung erteilt hat, zieht blau frühestens fünf Werktage nach Zugang der Information über die Bereitstellung der Rechnung den Rechnungsbetrag im Lastschrift- verfahren von dem hierfür vorgesehenen Konto ein.


    Das gilt natürlich auch für die Freischaltgebühr. Selbst wenn diese sofort fällig wäre, hat das doch nichts mit dem Widerrufsrecht zu tun. Ein Vertrag ist nicht zustande gekommen, wenn man das Widerrufsrecht ausgeübt hat. Hat der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt, darf er auf keinen Kosten hängen bleiben.


    Im übrigen muss zwischen Rechnung und Abbuchung laut Rechtsprechung ein Zeitraum von 5 Tagen sein, nur deshalb steht das ja in den AGB's, weil es so entschieden worden ist. Freiwillig machen die Anbieter das sowieso nicht


    Soviel dazu! :D


    Für eine Rücklastschrift dürfen höchstens die Kosten verlangt werden, die dem Unternehmen tatsächlich bei der Bank entstanden sind. Eine Extra-Gebühr für den Mehraufwand, der durch die manuelle Bearbeitung entstanden ist (z.B Personalkosten) ist verboten!
    (u.a. Az: LG Kiel 2 O 136/11, BGH Xa ZR 40/08)

    Zitat

    Original geschrieben von flensi

    Aber es gibt Leute die sich schon für weniger als 5€ die Inkassogeier ins Haus gerufen haben.


    Gruss
    -ralf-



    Ach, Flensi, ihre Unwissenheit ist wirklich unglaublich! Inkassogebühren muss man auch nicht bezahlen :D Der Gläubiger ist zur Schadensminderung verpflichtet und kann diese daher nicht einklagen, weil er dann Rechtsanwalts- und Inkassogebühren hätte. Sie reden wirklich ohne jegliches Wissen einfach nur daher! :D Ich suche die Sachen extra für Sie von Juris und Beck-Online raus! Bitte um etwas Geduld bis Montag! Schönes Wochenende!

    tele38


    Hallo Tele38,


    Du schuldest blau.de natürlich überhaupt keinen Pfennig. Leider reden in diesem Forum viele Leute ohne jegliches juristische Wissen. Viele geben auch falsche Informationen.


    Selbstverständlich darf erst 5 Tage nach der Rechnung bzw. wenn es auch so in den AGB's stand erst dann abgebucht werden. Deine Rückbuchung -ob Deckung vorhanden war oder nicht- ist natürlich gerechtfertigt gewesen. Es stand ja auch so in den AGB's, eine frühere Abbuchung war daher rechtswidrig und insofern musst du dafür keine Kosten tragen.


    Rücklastgebühren durfen sowieso laut der Rechtsprechung nur in Höhe der tatsächlichen Bankgebühren erhoben werden, dh. meistens etwa 3,50 Euro.


    Auch dein Widerruf hat selbstverständlich gerechtfertigt. Du hast bei Geschäften über das Internet immer die Möglichkeit den Vertrag zu widerrufen. Lass Dich nicht von den hier unwissenden Rednern verunsichern. Es gibt nicht mehr die alte Version des § 312d BGB bei dem es darum ging, ob mit der Leistung schon begonnen worden ist. Diese Regelung ist veraltet.


    Du schuldest Blau.de keinen Cent!!!