Beiträge von Rosine
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Hallo, an alle,
ich habe auch so einen blöden Schlichterspruch bekommen und habe mir dann das Guthaben auszahlen lassen, vorsichtshalber aber betont, dass ich die Kündigung noch immer für unrechtmäßig halte und mir vorbehalte, die Rückabwicklung und Weiterführung des Vertrags oder gegebenenfalls Schadenersatz zu verlangen. Jetzt hoffe ich, dass jemand klagt und damit Erfolg hat. Wie sieht's aus, ihr Rechtsschutzversicherungsbesitzer?
Ich würde das auf jedem Fall unterstützen, moralisch mit Däumchendrücken, bei Bedarf auch mit Informationsaustausch bzw. mit meinen Unterlagen.Viele Grüße und frohe Feste
Rosine -
nicora: mein Geschlecht geht eigentlich schon aus dem Brief an die Ombudsstelle hervor. Und du bist offensichtlich ein Kerl, da du meinst, dass einer Frau für ein schlaues Schreiben Extrahochachtung gebührt! War das die Stellungnahme von WR auf die ich geantwortet hab oder die Werbung, die du haben wolltest?
@ frank-aus-wedau und alle anderen: Kennt ihr / habt ihr noch deutlichere Werbeversprechen betreffend dauerhafte Geldanlage von WR?
Viele Grüße
Rosine -
Noch ist der Zeitpunkt nicht gekommen, an dem eine Rosine aufgibt! Für alle die's interessiert meine Stellungnahme zur Stellungnahme von Wüstenrot zu meiner Beschwerde:
Zur Stellungnahme der Wüstenrot Bausparkasse vom 05.08.2011 äußere ich mich wie folgt:
Nach wie vor bin ich der Meinung, dass die Kündigung meines Bausparvertrages unrechtmäßig ist.Begründung:
1. Der § 488 BGB ist nicht anwendbar. Es handelt sich beim Bausparvertrag zwar um ein kombiniertes Spar- und Darlehensprodukt, nicht jedoch um einen unbefristeten Vertrag über ein Darlehen für die Bausparkasse.
Nur für die Option der Inanspruchnahme des Bauspardarlehens durch den Kunden wurde eine feste Summe vereinbart, umgekehrt gab es keine eindeutige Vereinbarung über die Darlehenshöhe, die die Bausparkasse als Darlehensnehmer von mir als Kundin in Anspruch nimmt. Im Gegenteil, Wüstenrot hat es zugelassen, dass ich den Vertrag nach Erreichen der Bausparsumme weiterbespare, ganz so, wie es für eine Geldanlage typisch ist.
Untypisch auch für einen Darlehensvertrag ist die Tatsache, dass ich als Sparer jederzeit hätte kündigen dürfen. Die wesentlichen Merkmale eines Darlehens-vertrages: Regelung über Darlehenshöhe, Fälligkeit und Tilgung liegen somit nicht vor.
Wenn man aber die Bausparsumme als Darlehenssumme ansieht, endet die Vereinbarung über die Gewährung/Vergrößerung des Darlehens an Wüstenrot in Form von Sparbeiträgen mit Erreichen dieser Summe. In diesem Fall wäre es kein unbefristeter Vertrag, auf den sich § 488 BGB bezöge.
2. Abgesehen davon haben die vertraglichen Regelungen und damit die ABB des Bausparvertrages ohnehin Vorrang vor denen des BGB.
Das Wort „zunächst“ in § 2 Abs. 3 der ABB weist zwar in der Tat darauf hin, dass die unbefristete Dauer eines Zustandes nicht vorgesehen ist. Allerdings bezieht sich die Vorläufigkeit lediglich auf die Behandlung von den die Bausparsumme übersteigenden Beträgen als Bausparguthaben, bevor diese auf einen neuen Bausparvertrag umgebucht werden.
Ein Kündigungsrecht für den gesamten Vertrag lässt sich hieraus nicht ableiten.
Was dagegen spricht, die Zinsen auf ein anderes (Bauspar)konto umzubuchen (um dem „zunächst“ in § 2 Abs. 3 Rechnung zu tragen), kann ich aus der Stellungnahme von Wüstenrot nicht ersehen.In § 14 Vertragsfortsetzung (1) heißt es:
Nimmt der Bausparer die Zuteilung nicht an oder gibt er die Annahmeerklärung nicht fristgerecht ab oder wird die Annahme der Zuteilung widerrufen, so wird der Bausparvertrag fortgesetzt.Dieses ist eindeutig und bedarf somit keiner ergänzenden Anwendung des BGB.
3. Eine besondere Benachteiligung der Bausparkassen durch ein in Einzelfällen unbefristetes Dauerschuldverhältnis sehe ich ebenfalls nicht. Es gibt zahlreiche Formen der Geldanlage, die unbefristet sind.
Ich dagegen als Kundin fühle ich durch die Kündigung betrogen, da mir der Bausparvertrag als dauerhafte Geldanlage angeboten und verkauft wurde. Dieses geschah nicht nur in einem einzelnen Beratungsgespräch, sondern wurde mir mehrfach von Vertretern der Firma Wüstenrot so bestätigt und geht auch aus der Werbung von Wüstenrot hervor. Z. B. 2006:
„Wenn sie jetzt mit Ideal Bausparen beginnen, können Sie sich unsere 3,75% Guthabenzinsen auf Dauer sichern....“!
Viele Grüße
Rosine:top:
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Also zu eurer Info:
Ich habe auch der Kündigung und dann der Beendigung des Bausparvertrags widersprochen, hatte aber erst mal keine Beschwerde bei der Ombudstelle eingelegt, weil ich dachte, das hat keinen Sinn. Aber per email hab ich bei der Ombudstelle nachgefragt, ob es zutrifft, dass die Ombudsstelle die Rechtmäßigkeit der Kündigung bestätigt habe. Bekam keine Antwort. Dann habe ich angerufen und das gleiche gefragt. Die Dame am Telefon sagte mir, jeder Fall liege anders, und ich sollte doch auf jeden Fall Beschwerde einlegen, kostet ja nichts. Ich doch, es kostet mich Zinsen, die ich woanders in der Zeit bekäme. Sie meinte daraufhin, ich könnte mir ja auch mein Guthaben auszahlen lassen, und wenn meiner Beschwerde stattgegeben wird, die Auszahlung rückabwickeln lassen. Der Bausparvertrag müsse dann weiterverzinst werden. Aber zur Sicherheit solle ich zuerst die Beschwerde einreichen. Interessanter Gedanke, aber ich hab da so meine Zweifel, ob das funktionieren kann, was meint ihr dazu??Inzwischen habe ich die Beschwerde bei der Ombudsstelle eingereicht und bestätigt bekommen.
Danach kam dann per email folgende Antwort von der Ombudsstelle auf meine mail von ewig lange her:
.....Allerdings können wir Ihnen mitteilen, dass die Ombudsleute im Rahmen des Ombudsverfahrens der privaten Bausparkassen in einer Vielzahl von Fällen entschieden haben, dass eine Bausparkasse einen in Höhe der Bausparsumme oder darüber hinaus angesparten Bausparvertrag nach § 488 Abs. 3 BGB mit einer Frist von drei Monaten kündigen kann, sofern hierdurch nicht der Anspruch des Bausparers auf Gewährung des Bauspardarlehens vereitelt wird. .....
Fühl mich ja jetzt ein klein wenig verarscht.
:mad: -
Habe mich jetzt auch hier angemeldet. Schönen Dank für alle Beiträge! Mir wurde auch der Wüstenrotbausparvertrag zum 30.04. gekündigt und ich habe Widerspruch eingelegt. Ich selber habe leider keine Rechtsschutzversicherung, aber ich bin gespannt, wie es jetzt weitergeht und freue mich auf weitere Berichte, insbesondere auf Deine, Nicora. Ich hoffe, dass jemand (Nicora?) mit Hilfe eines Anwalt die Sache durchzieht. Drücke uns allen die Daumen!!
@ Ex-Bausparer- für 1) und 2) dürfte es jetzt zu spät sein. Betr. 3) Dann bleibt das Guthaben stehen, wird aber nicht verzinst. Das hat mir hat die Bausparkasse übrigens mit dem Kündigungsschreiben angekündigt, für den Fall, dass ich den Auszahlungsauftrag nicht gebe.