Sorry, Doppelpost.
Beiträge von Rasenmäher
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Ist zwar schon ein paar Monate her, aber was Münster anbelangt kann ich o2 nicht empfehlen. In der Innenstadt hatte ich über Wochen sehr häufig Gesprächsabbrüche und Telefonate von mieser Qualität. Zum Thema Daten und zu Vodafone kann ich allerdings nix berichten.
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Zwar finde ich es durchaus gut, dass simyo auch so einen Tarif anbietet. Nur mit "weil einfach einfach einfach ist" hat die Tarifstruktur so langsam nichts mehr zu tun. Aber zu diesem Zweck könnte man ja mal wieder eine neue Marke launchen.
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Zitat
Original geschrieben von bernbayer
Das mag so sein, mit dem Angebot einer optionalen FN könnte die Zielgruppe halt noch wesentlich größer sein.
Ich denke mit der Festnetznummer würde die Kalkulation des Tarifs nicht mehr hinhauen. Noch ist der IC für ankommende Gespräche beim Festnetz ja deutlich niedriger als der bei Mobilfunknummern. -
E-Plus hat aber auch keine DSL-Sparte und kann sich diese Mitarbeiter dementsprechend sparen.
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Nein, von offizieller Seite ist da bisher noch nix gekommen. Bei der (Mail-) Hotline redet man sich auch immer noch raus, dass der Kunde den Spam schon irgendwie selbst verbockt hat. :flop:
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Dauerposter
Diese Fragen haben 1&1 doch in aller Regel immer erst dann interessiert, wenn ein Bericht über diese Praktiken zur Primetime im Fernsehen lief. Ähnlich lief es ja damals bei den DSL-Verträgen, wenn ich mich recht erninnere. Und alle Jubeljahre kommt dieser "Kniff" halt wieder zur Anwendung. -
Zitat
Original geschrieben von Dauerposter
§ 312b IV BGB passt hier aber nicht.
Ja, da hast du wohl recht.Aber 1&1 wird schon eine andere (abstruse) Argumentation einfallen. Diese Ausnahme scheint ja auch nicht ganz fernliegend:
ZitatOriginal geschrieben von Jogo
1&1 argumentiert gerne mit § 312d Abs. 3. -
Zitat
Original geschrieben von strunz77
Falls du Volljurist sein solltest und mich hier unverbindlich aufklären möchtest, dann nur zu.
Nein, dass bin ich nicht. Was sollte dir das auch bringen? Gratis Rechtsberatung?Davon abgesehen: Wenn du meinst, o2 habe sich schadensersatzpflichtig gemacht, wäre es halt interessant zu erfahren, worauf du dich da bei dieser Behauptung berufen willst.
horstihorsthorst hat die Sachlage in seinem Beitrag hier im Thread nach meiner Einschätzung zutreffend beschrieben. Kurz: du hast (wohl) keinen Anspruch auf eine Kündigungsbestätigung.
Was ich nicht bestreiten will ist, dass alles sicherlich einfacher wäre, wenn o2 ohne zu Murren eine Bestätigung schicken würde. Aber soviel Zuvorkommen ist von o2 in letzter Zeit wohl zuviel verlangt.
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Nur mal so in den Raum gestellt, könnte es sein (ich weiß es nicht), dass 1&1 sich hier auf eine Ausnahme in §312b Abs.4 BGB berufen möchte?
ZitatBei Vertragsverhältnissen, die eine erstmalige Vereinbarung mit daran anschließenden aufeinander folgenden Vorgängen oder eine daran anschließende Reihe getrennter, in einem zeitlichen Zusammenhang stehender Vorgänge der gleichen Art umfassen, finden die Vorschriften über Fernabsatzverträge nur Anwendung auf die erste Vereinbarung. Wenn derartige Vorgänge ohne eine solche Vereinbarung aufeinander folgen, gelten die Vorschriften über Informationspflichten des Unternehmers nur für den ersten Vorgang. Findet jedoch länger als ein Jahr kein Vorgang der gleichen Art mehr statt, so gilt der nächste Vorgang als der erste Vorgang einer neuen Reihe im Sinne von Satz 2.