@ Erik Meijer:
Dann nochmals meine Ausführungen im Detail>
1) Wenn gar nichts mehr hilft, dann die Kündigung halt annehmen...raus aus dem Vertrag zusammen mit einem "bitterbösen Brief" ....so war das gemeint und nicht geeignet zur Rücknahme der Kündigung...ist doch logisch!!
2) Wenn ein Vertrag erhöht wurde, beginnt die steuerliche Bindungsfrist von 7 Jahren erneut. D.h., wenn ein Vertrag 2004 oder später erhöht wurde, unterliegt er noch der steuerlichen Bindungsfrist und eine Kündigung wäre in diesem Fall schädlich. Wüstenrot verzichtet in diesen Fällen auf die Kündigung.
3) Wenn ein BsV auf eine andere Person übertragen wird, unterliegen die Aufwendungen des Vorbesitzers der ewigen Zweckbindung! D.h., daß der Vertrag n u r für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden darf, sonst gehen die Prämien des Vorbesitzers flöten. Würde jetzt der Vertrag "zwangsgekündigt", müßten diese Prämien etc. zurückgezahlt werden.
Auch in diesen Fällen sieht Wüstenrot von einer Kündigung ab, wenn man sich darauf beruft.
Auch Altverträge unterliegen einem Verwendungsnachweis, wenn sie jemals übertragen wurden, auich wenn dies zig Jahre zurückliegt. alles klar....??
4) Bei Abtretungen darf das Guthaben des BsV schon über der Bausparsumme liegen, spielt überhaupt keine Rolle. Da wird auch nichts passend gerechnet. Abtretung ist Abtretung, egal wie hoch der "Kredit" oder auch nur ein "Dispo-Kredit" ist. Danach wird nicht gefragt und ist nicht relevant. EIn abgetretener oder verpfändeter Vertrag darf nicht gekündigt werden!!