Beiträge von Ex-Bausparer

    Hallo...


    Eine Bekannte hat einen Bausparvertrag Tarif A bei der SCHWÄBISCH HALL. Sie wollte jetzt die sogenannte "Treueprämie" beantragen. Da wurde ihr mitgeteilt, daß dies n i c h t mehr möglich sei, da das Guthaben die Bausparsumme überschritten hätte. Sie würde dadurch ca. 2.500,--€ verlieren.


    Wir haben in den Bedingungen keinen Hinweis daruf gefunden....


    Wer weiß mehr..?? Wer kennt sich mit dem Treueprämie-Dschungel der SCHWÄBISCH HALL aus....??


    Bitte nur Fakten...keine Spekulationen oder Vermutungen. DANKE!

    @ Erik Meijer:


    Dann nochmals meine Ausführungen im Detail>


    1) Wenn gar nichts mehr hilft, dann die Kündigung halt annehmen...raus aus dem Vertrag zusammen mit einem "bitterbösen Brief" ....so war das gemeint und nicht geeignet zur Rücknahme der Kündigung...ist doch logisch!!


    2) Wenn ein Vertrag erhöht wurde, beginnt die steuerliche Bindungsfrist von 7 Jahren erneut. D.h., wenn ein Vertrag 2004 oder später erhöht wurde, unterliegt er noch der steuerlichen Bindungsfrist und eine Kündigung wäre in diesem Fall schädlich. Wüstenrot verzichtet in diesen Fällen auf die Kündigung.


    3) Wenn ein BsV auf eine andere Person übertragen wird, unterliegen die Aufwendungen des Vorbesitzers der ewigen Zweckbindung! D.h., daß der Vertrag n u r für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden darf, sonst gehen die Prämien des Vorbesitzers flöten. Würde jetzt der Vertrag "zwangsgekündigt", müßten diese Prämien etc. zurückgezahlt werden.
    Auch in diesen Fällen sieht Wüstenrot von einer Kündigung ab, wenn man sich darauf beruft.


    Auch Altverträge unterliegen einem Verwendungsnachweis, wenn sie jemals übertragen wurden, auich wenn dies zig Jahre zurückliegt. alles klar....??


    4) Bei Abtretungen darf das Guthaben des BsV schon über der Bausparsumme liegen, spielt überhaupt keine Rolle. Da wird auch nichts passend gerechnet. Abtretung ist Abtretung, egal wie hoch der "Kredit" oder auch nur ein "Dispo-Kredit" ist. Danach wird nicht gefragt und ist nicht relevant. EIn abgetretener oder verpfändeter Vertrag darf nicht gekündigt werden!!

    @ Rosine:


    für 1) und 2) ist es nicht zu spät!! Falls jemand einen alten Vertrag hat, der


    a) 2004 oder später erhöht wurde
    b) irgenwann mal übertragen wurde


    sollte er sofort der Kündigung widersprechen!!


    Zu a) weil die Bindungsfrist von 7 Jahren seit der Erhöhung noch nicht abgelaufen ist
    zu b) weil durch die Übertragung der BsV die Aufwendungen des Vorbesitzers unbefristet zweckgebunden sind und durch die Kündigung erhebliche Nachteile entstehen, da keine wohnwirtschaftliche Verwendung nachgewiesen wurde !


    zu 3) durch eine Abtretung des Bsv kann eine Kündigung nicht erfolgen und die Verzinsung zum 30.4.2011 darf nicht beendet werden, da ja der Vertrag "Eigentum" des Abtretungsgläubigers geworden ist. Kenne Fälle, die haben die Abtretung schon seit Jahren drin und haben erst gar keine Kündigung bekommen!!


    Einen Anwalt einschalten dürfte keinen Erfolg haben, außer zusätzliche Kosten. Dann lieber raus und zur anderen Bausparkasse gehen....und Wüstenrot noch einen bitterbösen Abschiedsbrief schreiben, zumal sie damals diesen Tarif 7 als RENDITE-PROGRAMM oder HOCHZINS-TARIF angepriesen und verkauft hat und nicht als Darlehens-Tarif..!!!

    Kündigungsabwehr


    Hallo WÜSTENROT-Geschädigte-Bausparer!


    Es gibt einige Möglichkeiten, die Kündigung abzublocken bzw. zu umgehen. Das sind - ohne Gewähr :
    1) Wurde der Vertrag 2004 oder später erhöht, ist eine Kündigung vorerst ausgeschlossen.
    Wüstenrot hat dann eigentlich schon benachrichtigt, aber wohl nicht alle erfaßt.


    2) Wurde der Vertrag irgendwann mal übertragen (von Verwandten), dann unterliegt er der
    ewigen Zweckbindung zur wohnwirtschaftlichen Verwendung. Im Fall der Kündigung müßten
    die erhaltenen staatlichen Vergünstigungen zurückgezahlt werden!!! Unter Aspekt des
    dadurch entstehenden finanziellen Verlustet widersprechen!!! Wird in der Regel akzeptiert!


    3) Den gekündigten Vertrag bei einer Bank zur Sicherung von Ansprüchen aus Krediten, Dispos
    etc. abtreten lassen. Der Vertrag ist dann gesperrt und kann (eigentlich) nicht gekündigt
    werden.
    Und ansonsten Wüstenrot mitteilen, daß sie einen Kunden verloren hat und sucht Euch eine andere Bausparkasse, die noch gute Konditionen hat (Debeka, Huk etc.)