Beiträge von Nilberg

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    Hallo an alle Verbiebenen,


    Mich würde interessieren, wer noch bis heute durchgehalten hat. Für ein kurzes Lebenszeichen wäre ich dankbar.


    Wer weiss, ob man sich sein Bausparguthaben auszahlen lassen kann, ohne dass der Widerspruch vor der Ombusstelle seine Gültigkeit verliert? Ich habe das Gefühl, dass die Angelegenheit bewußt in die Länge gezogen wird. Wer kann dazu Angeben machen? Hat sich unter Umständen schon jemand seine Bausparsumme auszahlen lassen und seinen Widerspruch aufrechterhalten? Und wenn ja, wie war die Reaktion der Ombudsstelle und/oder der Bausparkasse?


    Gruß an Alle
    Nilberg

    Hallo an Alle,
    seit dem 04.09.2011 gibt es keinen Kommentar mehr im Telefontreff. Kann ich daraus schließen, dass nichts Wesentliches mehr passiert ist und das niemand mehr eine Klarstellung oder Absage seitens der Ombudsstelle erhalten hat? Ich , jedenfalls, habe mich zwischenzeitlich zweimal massiv bei der Ostelle über den langen Verfahrensablauf beschwert. Bisher aber erst auf mein erstens Schreiben eine hinhaltende Antwort erhalten.


    Ich möchte nun gerne wissen, ob in der Zwischenzeit weitere Kläger das Handtuch geworfen haben und ob "Anne" eine Kopie der alten ABB7-Verträge erhalten hat? Wenn nicht, könnte ich aushelfen.


    Noch eine Frage: Was heisst eigentlich PN ?

    Wüstenrot - Protestierer


    Antwort an Nicora:
    Ja, ich bin noch mit im Boot.


    An alle Durchhalter:
    In bezug auf § 489 - Weiß jemand konkret, was man unter einem "gebundenen Sollzinssatz" versteht??? und was dies - bezogen auf unseren Tarif ABB 7 - bedeuten könnte?
    Gruß an alle

    § 489 bei LBS


    Info an Nicora:


    Die Auskunft erhielt ich von der Verbraucher-Zentrale Niedersachsen in Hannover, Tel. 0511/ 9119 – 0, Fax: 0511/ 911 96 – 10


    Die LBS hat sich auf das Kündigungsrecht gem. § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB berufen und sieht unter Berücksichtigung der Interessenlage beim Bausparvertrag ein erstmaliges Kündigungsrecht 10 Jahre mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten nach Empfang der vertraglich vereinbarten Einzahlungen und erfolgter Zuteilung als rechtsmäßig an. Die LBS stellte dabei


    "unter Berücksichtigung des Vertragszwecks und der für Bausparverträge
    charakteristischen Interessenlage"


    auf den erstmaligen Zeitpunkt der Zuteilungsreife des Bausparvertrages ab.


    Warum ist das so wichtig für dich?

    § 489 ?


    Gruß an hgkh-felix und alle anderen Durchhalter!


    Wir können wohl davon ausgehen, dass dieses Forum auch von W. aufmerksam verfolgt wird. Aber sei's drum. Auf deine Frage, hgkh-felix: Nach mehreren Jahren der Umbuchung hat W. trotz gemachter Zusagen schließlich aufgehört, Umbuchungen auf meine anderen Verträge vorzunehmen. Anfangs hat W. diese Umbuchungen sogar von sich aus durchgeführt und hat mich damals gefragt, ob ich damit einverstanden sei.


    Ich muss sagen, ich habe die Kontrolle eigentlich vernachlässigt und nicht groß nachgefragt. Ich ahnte ja auch nicht, was auf mich zukommen würde. Heute bin ich annähernd sicher, dass seit 2007 schon bewusst auf die Kündigung nach dem BHW-Urteil hingearbeitet wurde, um die Überzahlung herbeizuführen. Einzahlungen hatte ich schon seit Jahren nicht mehr getätigt. Eine beantragte Erhöhung der Bausparsumme hatte man zuvor nur genehmigen wollen, wenn ich auf den Bonus verzichte. Im Vertrag habe ich keinen Passus finden können, der diese For-derung konkret rechtfertigt. Auch das Bausparkassengesetz gibt dies m.E. nicht her.


    Schleierhaft ist mir auch, wie aus einem angesparten Guthaben plötzlich werden kann, dass der Bausparkasse das Recht einräumt, als Darlehensnehmer aufzutreten und nach § 488 zu kündigen. Wo steht, dass die §§ 488 und 489 für diesen speziellen Fall herangezogen werden können? Im übrigen ist in der Vergangenheit, als die Zinssituation für W. günstiger war, kein Vertrag gekündigt, sondern auf Antrag des Bausparers die Bausparsumme problemlos erhöht worden, wie wir ja alle wissen.


    Ich habe gegenüber der Ombudsstelle im Rahmen des Briefwechsels auch auf den § 489 hin-gewiesen. In diesem Fall soll der "gebundene Sollzinssatz" die entscheidende Rolle spielen. Was ist darunter zu verstehen? Kann mir einer dazu was sagen? Soweit ich weiß, wurden durch die LBS Verträge nach § 489 aufgekündigt. Ob mit Erfolg – weiß ich nicht.


    Bin gespannt auf die Antwort der Ombudsstelle.

    Kündigung Bausparvertrag W&W


    An die restlichen Durchhalter,
    zunächst will ich sagen, dass mir die Ombudsstelle geantwortet hat und mir die Antwort von Wüstenrot zugeleitet hat, das ich nun innerhalb von 14 Tagen kommentieren soll. Diese Verfahrensweise ist mir nicht ganz klar. In meinem Widerspruchsschreiben an die O-stelle habe ich schon alle Punkte aufgeführt, die meines Erachtens dafür sprechen, dass Wüstenrot diese Kündigung zu Unrecht ausgesprochen hat und vertragsbrüchig geworden ist, unabhängig von der Tatsache, ob nun der § 488 oder 489 BGB greift. Kann dies auf eine Hinhaltetechnik nindeuten?


    Im übrigen hatte ich schon in einem früheren Beitrag auf den § 489 hingewiesen.


    In den nächsten Tagen werde ich die Stellungnahme von Wüstenrot beantworten.


    Gruss an alle Verbliebenen. Es wäre auch interessant zu erfahren, ob es mehr als fünf sind.

    In Beantwortung des letzten Eintrages.


    Meine Unterlagen hatte ich am 14. April eingereicht. Die vorgeschaltete Aufbereitungsstelle forderte mich dann aber auf noch die Bausparurkunden nachzureichen, bevor sie die gesamten Unterlagen gemäß Verfahrensordnung an die Ombudsstelle weiterreichen könnte. Nach Beendigung meines Spanienaufenthaltes habe ich dies dann am 09.05.11 machen können. Außerdem verlangten sie noch eine Bescheinigung, dass ich keine weitere Schlichtungsstelle etc. eingeschaltet habe.


    Dies ist der jetzige Stand.


    Mich würde der Inhalt Deines "Knallers" interessieren. Die Argumente sind doch sicher auch für die noch verbliebenen Bausparer interessant.

    Hallo Nicora,
    ich hatte auf Seite 12 schon darauf hingewiesen, dass ich mich an Bafin gewandt, aber eine abschlaegige Antwort erhalten habe. Daraufhin habe ich analoge Unterlagen an die Ombudsstelle geschickt. Bafin fuehlt sich offensichtlich nicht zustaendig. Werde in Kuerze wieder in Deutschland sein und die von der Pruefungsstelle der Ombudsstelle nachgeforderten Unterlagen nachreichen.

    Habe aus Deutschland die Nachricht erhalten, dass zunaehst nach erhalt aller Unterlagen eine Vorpruefung stattfindet. Die kompletten Unterlagen werden dann an W&W weitergeleitet, die dann innerhalb von 4 Wochen antworten muss. Erst dann wird die Angelegenheit der Ombudsstelle zur Entscheidung vorgelegt. Also ein langwieriges Verfahren. Wer ist schon weiter in dieser Angelegenheit???? Um Antwort wird gebeten.