§ 489 ?
Gruß an hgkh-felix und alle anderen Durchhalter!
Wir können wohl davon ausgehen, dass dieses Forum auch von W. aufmerksam verfolgt wird. Aber sei's drum. Auf deine Frage, hgkh-felix: Nach mehreren Jahren der Umbuchung hat W. trotz gemachter Zusagen schließlich aufgehört, Umbuchungen auf meine anderen Verträge vorzunehmen. Anfangs hat W. diese Umbuchungen sogar von sich aus durchgeführt und hat mich damals gefragt, ob ich damit einverstanden sei.
Ich muss sagen, ich habe die Kontrolle eigentlich vernachlässigt und nicht groß nachgefragt. Ich ahnte ja auch nicht, was auf mich zukommen würde. Heute bin ich annähernd sicher, dass seit 2007 schon bewusst auf die Kündigung nach dem BHW-Urteil hingearbeitet wurde, um die Überzahlung herbeizuführen. Einzahlungen hatte ich schon seit Jahren nicht mehr getätigt. Eine beantragte Erhöhung der Bausparsumme hatte man zuvor nur genehmigen wollen, wenn ich auf den Bonus verzichte. Im Vertrag habe ich keinen Passus finden können, der diese For-derung konkret rechtfertigt. Auch das Bausparkassengesetz gibt dies m.E. nicht her.
Schleierhaft ist mir auch, wie aus einem angesparten Guthaben plötzlich werden kann, dass der Bausparkasse das Recht einräumt, als Darlehensnehmer aufzutreten und nach § 488 zu kündigen. Wo steht, dass die §§ 488 und 489 für diesen speziellen Fall herangezogen werden können? Im übrigen ist in der Vergangenheit, als die Zinssituation für W. günstiger war, kein Vertrag gekündigt, sondern auf Antrag des Bausparers die Bausparsumme problemlos erhöht worden, wie wir ja alle wissen.
Ich habe gegenüber der Ombudsstelle im Rahmen des Briefwechsels auch auf den § 489 hin-gewiesen. In diesem Fall soll der "gebundene Sollzinssatz" die entscheidende Rolle spielen. Was ist darunter zu verstehen? Kann mir einer dazu was sagen? Soweit ich weiß, wurden durch die LBS Verträge nach § 489 aufgekündigt. Ob mit Erfolg – weiß ich nicht.
Bin gespannt auf die Antwort der Ombudsstelle.