baolo:
Die Unterschiede zwischen den Einlagensicherungssystemen stimmen so nicht. Richtig ist vielmehr:
1. Die gesetzliche Grundsicherung beträgt 90 % der Einlagen eines Kunden, maximal 20 TEUR.
2. Die meisten privaten Banken (eigentlich fast alle) gehören einem Einlagensicherungsfonds an, der darüber hinaus zu 100 % aller Einlagen eines Kunden bis zur Höhe von 30 % des haftenden Eigenkapitals abdeckt. Das dürfte selbst für die meisten der Millionäre unter uns genug sein.
3. Die Sparkassen haben eine eigene Sicherungseinrichtung, die die Einlagen vollständig und ohne Betragsbegrenzung - also weitergehend als bei den privaten Banken - sichert. Darüber hinaus besteht die Gewährträgerhaftung der Gemeinde oder des Kreises als Eigentümer der Sparkasse. Letzteres gilt jedoch nicht für die - wenigen - "freien" Sparkassen (z.B. Haspa, Frankfurter Sparkasse). Außerdem wird die Gewährträgerhaftung für die öffentlich-rechtlichen Sparkassen wohl bald fallen, da die EU-Kommission hierin eine Wettbewerbsverzerrung sieht (unerlaubte Beihilfe).
4. Die 100%-Absicherung gilt auch für die Volks- und Raiffeisenbanken, die ebenfalls ein eigenes System haben.
5. Etwas komplizierter wird es bei Niederlassungen ausländischer Banken, da innerhalb der EU das Aufsichtsrecht des Heimatlandes gilt und das kann andere Grenzen vorsehen.
6. Aufpassen bei Wertpapieren: Inhaberschuldverschreibungen der Institute fallen - anders als Sparbriefe - nicht unter die Einlagensicherung.