Die Steuerklassenwahl IV/IV oder III/V ist nur von untergeordneter Bedeutung, da die Unterschiede bei der Steuererklärung vollständig ausgeglichen werden (grundsätzlich bekommt man bei IV/IV etwas erstattet und muss bei III/V nachzahlen). Am Ende kommt's aufs gleiche raus.
Beiträge von Alexander
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Entschuldigung, aber das stimmt so nicht. In keinem Fall zahlt man als Ehepaar drauf (jedenfalls nicht beim Finanzamt
). Sofern das Einkommen beider Ehepartner exakt übereinstimmt, ergibt sich steuerlich kein Unterschied zu Alleinstehenden. Ist der Verdienst jedoch unterschiedlich, ist die Gesamtsteuerbelastung in jedem Fall niedriger, als wenn beide allein versteuern. Das folgt zwingend aus dem progressiven Steuertarif und der Tatsache, dass bei gemeinsamer Veranlagung das gesamte Einkommen quasi durch zwei geteilt wird. Je größer der Unterschied im Einkommen, desto größer die Ersparnis durch das Ehegattensplitting.
Die Berechnung über die Lohnsteuerklassen zeigt nicht das tatsächliche Ergebnis, das ergibt sich erst bei der Steuererklärung bzw. dem darauf folgenden Steuerbescheid.
Gruß
Alexander
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Ich würde mal sagen: kommt drauf an:
Ja:
EDV-Berater übt nur im Bereich der Systemtechnik - nicht bei Entwicklung - ingenieurähnliche Tätigkeit aus (BFH vom 7.12.1989, BStBl 1990 II S. 337 und vom 7.11.1991 - BStBl 1993 II S. 324)
Nein:
EDV-Berater im Bereich der Anwendersoftwareentwicklung übt keine ingenieurähnliche Tätigkeit aus (BFH vom 7.12.1989 - BStBl 1990 II S. 337 und BFH vom 7.11.1991 - BStBl 1993 II S. 324); Gewerbetreibender ist auch ein EDV-Berater, der die Benutzer vor, bei und nach dem erstmaligen Einsatz betreut ((BFH vom 24.8.1995 - BStBl II S. 888)
Alexander
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Allerdings würde ich es schon begrüßen, wenn die Symbolleiste etwas kleiner wäre, ein Drittel könnte man schon einsparen, wenn man das Icon ausblenden könnte.
Alexander
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Mit der neuen Version des T-DSL Speedmanagers (5.0) kann man sich die Geschwindigkeitsanzeige auf eine Symbolleiste der Task-Leiste legen. Ist zwar nicht im systray aber direkt daneben.
Alexander
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Unabhängig von der Frage, ob "es sich gehört", sich rechtliche Schritte zu überlegen, wenn man sich durch einen Anbieter getäuscht fühlt: Ein durchsetzbarer Anspruch gegen EPS besteht nicht. Der Kaufvertrag kommt erst zu Stande, wenn EPS geliefert hat. Darauf wird auch ausdrücklich bei der Abwicklung der Bestellung im Online-Shop hingewiesen. Im Übrigen behält sich EPS Irrtümer vor (steht auch da).
Das ist alles nicht nur rechtlich einwandfrei, sondern auch Voraussetzung dafür, dass es überhaupt Online-Shops gibt. Wäre der Anbieter in jedem Fall zur Vertragserfüllung verpflichtet, würde sich keine seriöse Firma auf die damit verbundenen Risiken einlassen. Deshalb ist das auch überall so, nicht nur bei EPS.
Wohl eher theoretisch käme ein Schadensersatz wegen irreführender Werbung nach § 3 UWG in Betracht. Voraussetzung wäre hierfür zunächst, dass EPS von der irreführenden Wirkung wusste oder hätte wissen müssen - was wohl kaum unterstellt und noch viel weniger nachgewiesen werden kann. Außerdem ist nicht erkennbar, worin der zu ersetzende Schaden bestehen soll.
Alexander
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Latent homosexuell heißt, dass man seine Homosexualität verdrängt und sie eben nicht "spürt", weil man sie nicht wahr haben will. Ich habe in diesem Thread an keiner Stelle gelesen, dass die Vermutung, irgend jemand sei latent schwul, ein "Negativ-Vorwurf" sei. Negativ wird das ganze erst, wenn ein Schwulen-Hasser das auf sich selbst bezieht. Wenn man sich durch den "Vorwurf" schwul zu sein "gebrandmarkt" fühlt, sagt das eigentlich schon alles.
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sorry, doppelt
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Helmut Kohl ist aber wohl nicht zu schmal.
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Zitat
Original geschrieben von Asder1
Falls Du auf mich anspielst, tut es mir leid, ich bin nicht mal latent schwul.
Also da musste ich schon sehr lachen. Latent Schwule wissen per definitionem nicht, dass sie's sind, erfahren es aber meist irgendwann dann doch - also Kopf hoch! Kann alles noch kommen!Gruß und Kuss (mit Zunge)
Alexander