Hi,
Wenn ich da anrufe, kommt da ein freundliches Hallo einer netten Dame. Vielleicht ist das der Grund, warum es Dir berechnet wird ;-)!
Beiträge von tom14057
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Hallo,
Ich muss mich gerade auch mal einmischenNatürlich muss Base den Vertragsschluss beweisen. Sie wollen ja die Forderung geltend machen. Und als aller erstes brauchen sie dafuer einen gueltigen Vertrag. Und: Alles was Base von Dir hat, ist ja wohl ein: Nein, ich will nicht! Einen konkludenten Vertragsschluss zu konstruieren, wird im Zivilrecht mit Beteiligung eines Verbrauchers schwer für Base.
Wenn es sich so zugetragen hat, wie der TE sagt (Prozessbetrug ist strafbar!) wäre da in der Rechtsfolge vielmehr Par. 241a BGB einschlägig. Was mich als Richter stutzig machen würde, wäre, dass der TE einem Vertrag widersprochen hat, den er nun als nicht existent behandelt wissen will.
Tipp: Geh zum Anwalt und lass Dich im Rahmen einer Erstberatung beraten. Wenn Du einen Mahnbescheid hast/bekommst musst Du diesem widersprechen! Das ist das wichtigste, wenn Du Dich mit Base streiten willst.
Viel Erfolg!
PS: Was sollte Base denn anderes Antworten, als das, was sie geantwortet haben? Base wird kaum selbst den Vertrag anzweifeln, insbesondere dann schon nicht, wenn der Kunde einen Vertrag widerrufen will, wenn doch eigentlich die bloße Existenz schon streitig ist. So merkwürdig ist Base dann doch nicht...
Rechtschreibung geändert! Danke für den Hinweis.
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Hallo,
ich haette auch gern ein Angebot mit Iphone 4S 32 GB und eines ohne Hardware für beide Tarifvarianten.
Welche BB Optionen sind zubuchbar? Welche Roaming Preise gelten?DANKE.
T.
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Zitat
Original geschrieben von Linea
Äh...Du hast 23 Monate lang ein subventioniertes Handy genutzt? Auch wenn es mehrfach defekt war, warum solltest Du den kompletten Hardwarezuschlag zurückerstattet bekommen? :confused:Ja, und vielleicht war es davon 20 Monate in der Reparatur, hatte laufereien etc.? Oder bekommt jeder von VDF ein Austauschhandy? Ausserdem geht das komplette Handy - dann zwar defekt - wieder ins Eigentum von VDF ueber.
Auch hier, Mobilfunkvertrag und Kaufvertrag sind zwei getrennte Vertraege. M.E. kann auch Vodafone nicht den Ruecktritt des Kunden von einer Vertragsverlaengerung abhaenig machen. Aber wer bin ich schon... Smile.
Im VDF Kundenforum ist gerade genau so ein Problem. Der Kunde dort kann das auch nicht nachvollziehen.
Koennte man denn in solch einem Fall in eine SIM Only Vertrag wechseln?
Ich bin froh, mir alle Handys selbst bei Online Haendlern kaufen zu koennen.
Schoenen Abend noch...
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Re: TwinBill oder TwinCard?
ZitatOriginal geschrieben von braxxx
Ich verstehe ehrlich gesagt noch nicht viel vom Geschriebenen.Ganz wichtig wäre es erstmal gewesen, TwinCard und TwinBill auseinanderzuhalten
und nicht bei Gesprächen mit der Hotline oder in Anschreiben zu verwechseln!TwinCard = "Multi-SIM-Vorgänger",
mit zweiter SIM für zweites Handy. TwinCard hat gleiches HLR und
ist definitiv nicht seperat portierbar oder nutzbar gewesen,
hat eigentlich nur technisch/"intern" eine eigene Nummer.
1 Vertrag. 1 Tarif.TwinBill = 2. Nummer auf gleicher SIM, im Prinzip 2 Verträge,
z.B. um Geschäfts- und Privatgespräche zu trennen.Danke fuer den Hinweis. Ich hab es geaendert.
In den Schreiben ist nie der Begriff TwinCard oder TwinBill verwendet worden!
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Zitat
Original geschrieben von Linea
njet...Ich bin entsetzt. Das heisst doch im Ernstfall: Ich zahl vielleicht 23 Monate die 10 EUR fuer nichts. Kaufvertrag wird rueckabgewickelt und ich soll dann pech gehabt haben. Wahnsinn. Das kann doch nicht deren ernst sein. Wie wird das begruendet?
Dompteur9
Ich hab mich total missverstaendlich ausgedrueckt, sorry.Es kommt darauf an. Alte Auffassung: Konkretisierung nach h.M. bei Wandlung, Minderung und SE. Bei Nacherfuellung keine Konkretisierung.
Aber ich meinte folgendes: Es gibt im Gewaehrleistungsrecht Ruecktritt, Minderung und Nacherfuellung (Reparatur oder Neulieferung des Kaufgegenstandes).
Der Kaufgegenstand als vertragswesentlicher Bestandteil ist ein Nokia X und nicht ein Iphone.
Der Kaufgegenstand kann auch spaeter nicht gegen einen anderen Kaufgegenstand im Rahmen des Gewaehrleistungsrechts ausgetauscht werden.
Der Nacherfuellungsanspruch ist ausgeschlossen, wenn die vom Verkäufer vorgenommene Nachbesserung fehlgeschlagen ist. Das ist sie, wenn sie zwei Mal ergebnislos durchgeführt wurde.
Minderung (-)
Reparatur (-)
Nachlieferung eines anderen Kaufgegenstandes gleicher Gattung: Nein, denn ein Nokia X kommt nicht aus der gleichen "Gattung" wie ein Iphone.bleibt nur: Ruecktritt.
Mehr Alternativen gibt es einfach nicht im Gewaehrleistungsrecht. Meiner Ansicht nach, kann da auch nicht viel umgedeutet werden.
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Zitat
Original geschrieben von Neikon
Wenn die Rufnummer derweil andersweitig vergeben wurde, hast du im Grunde "pech", so leid es mit tut.
Nur nach 5 Monaten? Die Sperrfrist ist doch afaik länger.Ich glaube(!): Bereits beim allerersten Versuch den Rufnummernwechsel vorzunehmen, hat jemand die zu wechselnde Nummer aus Versehen oder mit Vorsatz auf einen Dritten uebertragen.
Was ich halt dann nicht verstehe: Warum wechseln die nicht meine gewuenschte Nummer auf einen meiner Vertraege und geben dem Dritten seine Nummer wieder. Alles waere gut.
Aber dies hin und her ohne sichtbaren Grund kann und will ich nicht akzeptieren. Ich fuehl mich einfach nur veralbert. Zumal mir kein Mitarbeiter was erklaert oder geschweige einen Fehler eingesteht.
Koennte die BNetzAgentur was bewirken?
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Darf ich mal fragen, ob das ein original VDF Shop war, oder ein Partnershop oder so was aehnliches?
Persoenliches Statement anschalt: wenn Du ein "Mensch (bist), der auf kompetenten Service und Ehrlichkeit großen Wert legt", bist Du meines Erachtens in der Mobilfunkwelt verkehrt.
Ich hab beruflich viel mit den Abgruenden dieser Branche zu tun und kann Dir aus Erfahrung sagen, dass irgendwie kein Netzbetreiber deinem Wertemasstab entspricht.
Persoenliches Statement ausschalt.
Linea: Wenn der Kaufvertrag bei VDF rueckabgewickelt wird, bekommt der Kunde dann die Hardwarezuschlaege erstattet? Frage nur mal so aus Interesse.
Dompteur9: Deine Argumentation find ich interessant. Aber im Normalfall beschneidet der Haendler dann dabei aber die Gewaehrleistungsrechte des Kunden.
Leider unterscheidet das dt. Recht nach Gattungs- und Stueckkauf. Die Gattung Handy Nokia X wird mit Kauf konkretisiert, auf ein bestimmtes Nokia X. Danach kannst Du meines Erachtens nicht mehr auf eine andere Gattung (wie Handy Iphone) umswitchen. Denn das wuerde bedeuten, dass der Haendler demnaechst bestimmen koennte, welches Handy man als "Ersatz" bekommt. Individualvereinbarungen sind im Zivilrecht zwar moeglich, aber warum sollte man ein eigenes Konstrukt schaffen, wenn es doch die unabdingbare, normierte Rechte fuer den Kaeufer gibt?
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Hallo, ich hab ein riesiges Problem mit einem Rufnummerntausch bei TMO. Der Kundenservice ist wenig hilfreich bzw. verkompliziert das ganze noch mehr. Eine Kundenbeschwerde an den Vorstand der Telekom blieb unbeantwortet. Reaktionen kommen nur von den selben Mitarbeitern. Aber erst einmal der genauer Ablauf:
Rufnummer A:0171 xxx
Rufnummer B:0171 49 xxx TwinBill Nummer21.05.: Call to TMO: Kann, die Nummer einer TwinBill gekuendigt und dann zu einem anderen Anbieter mitgenommen werden? Ja, beides ist problemlos moeglich!!!
22.05.: Kuendigung Tarif Option TwinBill Rufnummer B22.05.: Neuvertrag Congstar mit Portierungsanfrage Rufnummer B
23.05.: Portierungsablehnung durch TMO an Congstar
25.05,: Erneute Ablehnung der Portierung durch TMO03.06.: Mail FROM TMO: Business S aktivieren (Vertrag C) und dann Rufnummertausch beantragen
06.06.: Mail FROM TMO:Rufnummerntausch (Rufnummer B) wurde erfolgreich vorgenommen
20.06.: Mail FROM TMO: Rufnummer B ist verlohren gegangen, Angebot EUR 100 RG-Guthaben aus Kulanz (- Angebot abgelehnt)
27.07.: Mail FROM TMO: Business S (Vertrag/Rufnummer C) ist storniert worden, Anschlusskosten werden erstattet28.06.: Beschwerde an den Vorstand von TMO, mit der Bitte Vertrag im Tarif Business S zu schalten und die Rufnummer B darauf zu uebertragen.
08.08.: Erinnerung an die Bearbeitung meiner Beschwerde an den TMO Vorstand12.08.: Mail FROM TMO: um mein Anliegen (Rufnummerntausch) durchzufuehren, muss Busniss S Vertrag aktiviert werden.
12.08. Auftrag zum Aktivieren des Business S (Vertrag D) mit abweichender Versandadresse fuer SIM Karte
12.08.: SIM Karte wird an falsche Adresse versendet, kommt am 14. 08 an hinterlegte Rechnungsadresse in Hx an
18.08.: Mail FROM TMO: SIM Karte wurde am 15. 08. aktiviert und wurde an die abweichende Adresse in Rx geschickt18.08.: Anfrage an TMO, wohin die Karte wirklich versandt wurde
22.08.: Anfrage an TMO: Gutschrift der Anschlusskosten fuer Vertrag C, dann ueberweisen29.08.: SIM Karte wurde am 02. 08. an die abweichende Versandadresse in Rx verschickt
04.09.: Mail an TMO: dass SIM Karte nicht in Rx angekommen ist
05.09.: Mail FROM TMO: Gutschrift fuer Vertrag C wurde erteilt, habe angeblich Bestaetigung erhalten05.09.: SIM Karte wird von TMO ohne Ruecksprache gesperrt, Ersatzkarte kommt in Rx am 07.09 in Rx an, ich in Hx
07.09.: Mail an TMO: habe keine Bestaetigung ueber Gutschrift fuer Vertrag C erhalten
08.09,: Mail FROM TMO: Bestaetigung wurde nochmals verschickt (habe ich aber auch nicht erhalten)
14.09.: Mail FROM TMO: B-Rufnummer wurde anderweitig vergeben, Vertrag D kann aber storniert werden, Anschlusskosten koennen erstattet werden.Hat irgend jemand ne Idee, was ich noch machen kann oder kann mir jemand helfen wie ich an die Rufnummer komme?
Danke!
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Nun auch fuer GK offiziell.
http://www.t-mobile.de/busines…6172-_,00.html?WT.svl=100
Ich versteh das ganze ja fuer Vertraege mit subventioniertem Handy. Aber das generell zu machen, begreif ich nicht. Kann mir das jemand erklaeren?
Erst hoehere Preise fuer GK Kunden als fuer PK Kunden (PK Preise plus USt abzg. 5-15 Prozent im RV) und nun auch noch Tarifwechselsperren. Wollen die "Premiumanbieter" werden?
Was soll mich wirklich bei der Telekom halten? Gibt es noch irgend welche Vorteile als GK?