kannste haben... PN folgt
Beiträge von schlona
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Zitat
Original geschrieben von 1160
Super Einstieg, der nächste auf der Igno-Liste. Ich glaub ich bin dann weg, hier steht kaum noch was...ich hoffe die "Anfahrten" die Du hier verteilst sind alle kostenlos...
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Zitat
Original geschrieben von 1160
Mit dem Adressaten der 2. Rechnung, dem Möbelhaus, hat der Rechnungsleger keine Vereinbarung getroffen.Falsch, Adressat beider Rechnungen ist A. A reicht die zweite Rechnung als Nachweis ans Möbelhaus weiter.
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Re: Re: Re: Re: Re: Sichere Zustellung von Rechnungen eines Steuerberaters
ZitatOriginal geschrieben von Metzger80
So ist es leider eben nicht. Von Gerichten wird die Zustellung des Einwurf-Einschreibens nicht (immer?) anerkannt, weil der Briefzusteller lediglich vor oder nach der Zustellung abzeichnet, dass er einen Schwung Briefe gehabt hat. Diese Dokumentation erfolgt nicht bei Einwerfen des Briefes. Diese können dann ausversehen aber auch in einem anderen Briefkasten gelandet sein.Sicher? Das wäre interessant. Ich verlasse mich nach einer Rechtberatung auf das Einwurfeinschreiben. Kannst Du das mit den Gerichten eventuell mit Urteilen verfeinern? "Erledigt, hab was gefunden."
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Re: Re: Re: Sichere Zustellung von Rechnungen eines Steuerberaters
ZitatOriginal geschrieben von Metzger80
Nur was tun, wenn der Empfänger die Annahme verweigert oder das Schreiben nicht bei der Post abholt?Um das zu vermeiden gibt es meines Erachtens eine gute einfache Möglichkeit. Das Einwurfeinschreiben. Die Sendung wird in den Hoheitsbereich des Empfängers durch Einwurf eines Postangestellten gebracht. Den Zustellbeleg kann man Online einsehen und abspeichern. Das zusammen mit dem Einlieferungsbeleg dürfte Rechtssicher als zugestellt gelten.
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