Hallo badesalz, Imker007 und andere,
hat denn badesalz auch einen „Zahlungsauftrag“ mit der Kündigung erhalten? Wenn ja, aufgepasst: Wenn Du den ausfüllst und einschickst, kündigst Du quasi selbst und brauchst dann hinterher nichts mehr unternehmen, bist total raus aus der Sache. Siehe auch meine Ausführung dazu vom 29.01.2011.
Hat denn Imker007 das gleiche Kündigungsschreiben und „Zahlungsauftrag“ wie badesalz erhalten? Wenn ja, gilt obiges wie bei badesalz.
Der § 14 meiner ABB besagt, dass bei Nichtannahme der Zuteilung der Vertrag und die Verzinsung des Guthabens ununterbrochen fortgesetzt wird.!!!!
Wenn der Bausparvertrag nun schon einige Jahre überspart ist und weiter verzinst wurde, liegt meiner Meinung nach auch ein konkludenter Fortsetzungswillen vor.
Und deshalb meine Vermutung bezüglich des 31.08.2010: Hier soll der Eindruck erweckt werden, dass die Übersparung quasi erst am 31.08.2010 erfolgt ist, und nicht schon vor ein paar Jahren.
Ich kann nur empfehlen, zunächst lediglich zu widersprechen!! Sonst nichts!! Es besteht meiner Meinung nach kein Darlehensvertrag zwischen uns und der W&W !!!, somit auch kein Kündigungsrecht nach §488 BGB. Nach § 145 ff BGB kommt ein Vertrag durch zwei sich deckende Willenserklärungen zustande. Dies hat so nicht stattgefunden.
Die Behauptung dass der eigentliche Zweck des BSV das Bauspardarlehen ist, stimmt so nicht, denn ich erwerbe das Recht ein Darlehen zu erhalten, und bin nicht verpflichtet eines zu nehmen. „Ein Darlehen sei nicht mehr möglich“ stimmt so auch nicht, denn ich könnte ja eine Erhöhung der Bausparsumme anstreben.
Werde mich bemühen, bis zum W’ende meinen Widerspruch zu formulieren und hier einzustellen, da ich am 9.2. für 10 Tage in Urlaub bin.