Beiträge von nicora

    Hallo Robert 69,


    ich bin kein Jurist, aber anscheinend Du.
    Natürlich steht in den ABB nicht, dass die Bausparkasse den Vertrag nicht kündigen darf und dem Bausparer lebenslänglich möglichst noch vererbbar den vereinbarten Zinssatz zahlen muss. Das wäre ja auch völlig lebensfremd. Vielmehr wurden Bausparverträge geschlossen, in denen rechtsverbindlich Rechte und Pflichten der Vertragsparteien auf Grundlage der geltenden ABB vereinbart wurden. Die ABB sind einseitig von der BSK formuliert und vorgegeben. Wenn die ABB also keine ausreichenden Kündigungsmöglichkeiten für die BSK enthalten, so hat der Bausparer dies nicht zu vertreten.
    Warum wohl hat W’rot in ihren aktuellen ABB (§15) neuerdings diverse Kündigungsmöglichkeiten für sich und speziell dieses 15-Jahres- Kündigungsrecht verankert?


    Hier ein Auszug aus der Präambel der ABB:
    Durch den Abschluss eines Bausparvertrags wird der Bausparer Mitglied einer Zweckspargemeinschaft. Am Beginn steht dabei die Sparphase, also eine Leistung des Bausparers zu Gunsten der Gemeinschaft. Damit erwirbt der Sparer das Recht auf eine spätere Gegenleistung in Form des besonders zinsgünstigen Bauspardarlehens. Die Mittel hierfür stammen aus den von den Bausparern angesammelten Geldern, insbesondere den Spar- und Tilgungsleistungen.
    Kein Hinweis auf Darlehen.


    Du wirst ja auch wissen, daß nach dem BGB ein Vertrag (hier angeblicher Darlehensvertrag) erst zustande kommt, wenn ein rechtswirksames Angebot des Kreditgebers (das wäre ja dann wohl der Bausparer) und eine ebenso wirksame Annahmeerklärung des Darlehensnehmers (also BSK) als übereinstimmende Willenserklärungen im Sinne von § 145 BGB vorliegen.
    Nenn doch bitte mal wann und an welcher Stelle dies vollzogen worden sein soll.


    Nach §16 Abs. 1 wird das Bausparkonto als Kontokorrentkonto geführt.
    Wo bitte steht, dass der Bausparer der BSK einen Kredit gewährt??


    Und wenn W’rot nach §488 BGB ein 3monatiges Kündigungsrecht (weil angeblich Darlehen) haben soll, warum muß dann der Bausparer bei Kündigung seines Guthabens (angeblich Darlehen) nach §15 Abs 1 sechs Monate auf sein Geld warten? Und will er nicht sechs Monate warten, soll er sogar noch 2% Diskont („auf sein Darlehen“) zahlen!!


    Und wenn die Sparleistungen ein Darlehen sein sollen, warum wird dann der Bonuszins nicht verzinst (sog. Zinseszins) ?


    Warum hat W’rot voll-/übersparte Verträge jahrelang weiterverzinst und für die Zuteilung weiterhin bewertet?


    Ich hoffe, Du amüsierst Dich weiterhin.

    Noch etwas,


    ich staune, dass sich W'rot offensichtlich bei einigen Widersprüchen zu einer Stellungnahme hat hinreißen lassen. Auf meinen Widerspruch (auf Seite 10 in diesem Forum veröffentlicht) teilt mir W'rot lediglich lapidar mit, dass sie trotz meines W'spruchs an der Kündigung festhält.
    Wahrscheinlich ist denen nichts dazu eingefallen.
    Leute, lest Eure ABB durch, schaut auf Euren Antrag, dort habt Ihr mit Eurer Unterschrift explizit die ABB (für den Bausparvertrag, nix Darlehensvertrag) vereinbart. Dies wurde von Wüstenrot wiederum mit der Annahme-Urkunde explizit bestätigt, nämlich ABB für Bausparverträge, nix Darlehensvertrag.
    Wenn Wüstenrot nun einen Bausparvertrag kündigt, dann bitte nach den (gegenseitig vereinbarten und gegenseitig anerkannten) Bedingungen dieses Bausparvertrages (ABB).
    Nach §488 BGB könnten sie einen Darlehensvertrag kündigen, der existiert aber nicht zwischen uns.
    Ihr könnt alle Unterlagen die in Eurem Besitz sind (Vertrag, Annahme-Urkunde von W'rot, Zuteilungsschreiben, gesamte ABB) von links nach rechts, von rechts nach links, von oben nach unten, von unten nach oben durchlesen : Ihr werdet kein einziges Wörtchen - nicht mal annähernd - über Darlehen an W'rot finden.

    Hallööööchen,


    möchte erstmal klarstellen, dass ich die Ombudsstelle nicht angeschrieben habe, denn das halte ich ebenfalls für zwecklos.
    Da sich die BSK Wüstenrot auf der Rückseite des Kündigungsschreiben auf Schiedssprüche der Ombudsstelle in anderen Fällen beruft, habe ich die BSK inzwischen gebeten, mir Kopien dieser "Schiedssprüche" zu übersenden, um zu prüfen ob diese Schiedssprüche 1. Wüstenrot-Verträge betreffen und 2. überhaupt auf meinen Vertrag anzuwenden sind.
    Werde nach Erhalt (hoffentlich) der erbetenen Kopien - so oder so- auf jeden Fall die Bafin einschalten, und auf keinen Fall die Ombudsstelle.
    An dieser Stelle muß ich mal kurz mitteilen, dass ich vor einiger Zeit mal so aus ner Laune heraus auf der Internetseite der Bafin eine elektronische Frage gestellt hab, nämlich - ob bei einem Vertrag die explizit vereinbarten Geschäftsbedingungen (in unserem Fall die ABB) gelten oder irgendwelche Paragrafen aus dem BGB. Ich hab schon gar nicht mehr mit ner Antwort gerechnet. Dieser Tage hab ich dann (Brief)Post von der Bafin erhalten, in der sie mich bittet den Namen der BSK zu nennen und mein Anliegen zu präzisieren.
    Vielleicht kann mir "Nilberg" bitte mal nennen, wo ich die Entscheidungen des LG und OLG nachlesen kann. Danke schon jetzt.

    Zitat

    Original geschrieben von muellej


    . . . mit dem Widerspruch wendeten wir uns auch gleichzeitig an die Ombudsstelle, von der wir jedoch bis zum heutigen Tag noch keine Antwort erhielten. Wir bleiben bei unserem Widerspruch. Nirgendwo haben wir in den AGB's eine Kündigungsmöglichkeit der Bausparkasse gefunden.


    Habt ihr inzwischen irgend eine Nachricht von der Ombudsstelle ???

    Hallöööchen,
    hier wie versprochen der Wortlaut meines Widerspruchs. Bin dann mal weg und ab 18. Februar aus dem Urlaub zurück.


    Wüstenrot
    Bausparkasse AG


    71630Ludwigsburg 6. Februar 2011




    Mein Bausparvertrag xxxxx


    Ihr Kündigungs-Schreiben vom 18.01.2011



    Sehr geehrte Damen und Herren,


    gegen die Kündigung meines o.g. Bausparvertrages lege ich hiermit Widerspruch ein.



    Die Kündigung erfolgt ohne Rechtsgrund.
    Der von Ihnen genannte § 488 BGB bezieht sich auf Darlehensverträge.


    Zwischen uns existiert kein Darlehensvertrag.
    Nach § 145 BGB kommt ein Vertrag durch zwei übereinstimmende
    Willenserklärungen (Angebot und Annahme) zustande.


    Für Bausparverträge ist das Bausparkassengesetz zuständig.
    Nach § 5 Abs 3 Satz 7 BausparkG müssen in den ABB Bestimmungen enthalten sein, die die Kündigung von Bausparverträgen regeln.


    Aus den ABB ergibt sich kein Kündigungsrecht wegen übersparter Bausparverträge,


    im Gegenteil wird nach § 14 ABB bei Nichtannahme der Zuteilung der Vertrag fortgesetzt und das Guthaben ununterbrochen weiterverzinst.


    Abgesehen davon, ist in der Tatsache, dass Sie meinen seit 8 Jahren übersparten Vertrag weiterhin fortlaufend verzinst und bewertet haben, ein konkludentes Handeln zu erkennen.



    Mit freundlichen Grüßen

    Zitat

    Original geschrieben von badesalz87
    ......
    Kennt eigentlich niemand hier nen Anwalt der er bezüglich der Sache ansprechen könnte? Ich kann mir aus finanziellen Gründen momentan einfach nicht leisten da groß was anzufangen deswegen kann ich nur Schriftverkehr halten mit W&W, und ich würde wetten die gehen zur Not bis vor's Gericht um diese Verträge zu kündigen!


    Werde morgen meinen Widerspruch an WW absenden, hier einstellen und den ganzen Vorgang in Kopie an einen Anwalt senden, der schon mal in Sachen Kündigung Bausparverträge tätig war.
    Werde ja nach meiner Rückkehr aus dem Urlaub am 18.02.2011 sehen, wie er reagiert.
    Ihr solltet auf jeden Fall schon mal widersprechen, kostet ja nüscht.

    Hallo
    hgkg-felix


    Hast ja ne menge Stoff hier eingestellt. Leider ist nicht klar, wann welche schriftlichen Aussagen von WW direkt Dir gegenüber getätigt wurden.
    Deshalb nur eine Frage :
    Hat WW Deinen Vertrag schriftlich gekündigt, wenn ja, wann, und mit welcher Begründung?


    Danke

    Ein herzliches Hallo an alle Mitstreiter,

    Zunächst ein Wort an den sarkastischen Herrn Meijer. Ich habe (leider) meine Erfahrungen mit Politik und Justiz und werde deshalb auch künftig meine Meinung dazu nicht ändern.


    1. ist doch klar, dass die BSKasse von den erhöhten Zinsen runter will.
    2. Werden die Ombudsleute von den BSKassen bezahlt.
    3. War der Wüstenrot von Anfang an klar und wurde auch von ihren „Vertretern so ins Land getragen“, dass der BSVertrag auch als Kapitalanlage dient. Nämlich durch die Tatsache dass die Bindung an wohnwirtschaftliche Zwecke nach 7 Jahren entfällt und dann ich, Du, er sie es, wer auch immer - für ein neues Auto, Luxusreise oder weiss der Teufel was - das gesparte Geld ausgeben kann.
    4. Nun kommt die Politik ins Spiel. Der Staat hat ja der 7-Jahres-Grenze zugestimmt und geduldet und immer schön Wohnungsbauprämie gezahlt. Später kam dann noch die Arbeitnehmer-Sparzulage hinzu. Der Staat zahlt also heute noch Prämien in meinen Vertrag ein – wenn man so will - für mein Auto, Luxusreise . . . (Entschuldigung Herr Meijer, der letzte Satz war sarkastisch)
    5. Welcher der 3 vorgenannten Parteien sollte ich also vertrauen?


    Nun zu dem zitierten Artikel von halix:
    Die Ombudsleute sind der Meinung. Das ist deren Meinung, noch lange kein rechtlicher Grund.
    Wir haben einen Bausparvertrag, keinen Darlehensvertrag nach §488 BGB !!!!!


    Warum hat die Bausparkasse meinen seit 8 Jahren übersparten Vertrag fortgesetzt, verzinst und bewertet?
    Um mal mit Herrn Meijers Worten zu fragen: Muß die Bausparkass jetzt Schadensersatz an den Staat zahlen, weil sie von ihrem (angeblichen) Kündigungsrecht nicht Gebrauch gemacht hat und der Staat somit mein Auto oder Luxusreise sponsort?
    Oder war die Bausparkasse 8 Jahre lang meiner/unserer Meinung?


    Der Schlichterspruch ist für den Bausparer nicht bindend.
    Deshalb werde ich morgen oder spätestens übermorgen meinen Widerspruch an W‘rot absenden, hier einstellen und erstmal in Urlaub fahren.
    Von der Antwort/Reaktion mache ich dann mein weiteres Vorgehen abhängig.


    Noch nen schönen Sonntag

    An alle Interessierten zur Kenntnis
    und eventuellen Verwendung


    Wüstenrot Bausparkasse AG
    Revisionsabteilung


    71630Ludwigsburg



    Meine Bausparverträge xxx, xxx, xxx und xxx


    Jahreskontoauszüge 2010



    Sehr geehrte Damen und Herren,


    die mir dieser Tage übersandten Kontoauszüge 2010 für meine o. g. Bausparverträge weisen nicht den neuesten Stand der Bewertungszahlen aus.


    Ich bitte um entsprechende Korrektur bzw. schriftliche Mitteilung.



    Mit freundlichen Grüßen



    Noch 'n schönes Wochenende

    Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    war denn mittlerweile von Euch jemand beim Anwalt und hat sich zumindest mal über die Erfolgsaussichten informiert?


    Mit nem Anwalt kannst Du nur über Erfolgsaussichten reden, wenn davon auszugehen ist, dass die Sache gesetzeskonform ablaufen wird. Ich bin da sehr skeptisch, vermute eher, dass wir hier mit Hilfe eines Komplotts "gebügelt" werden sollen. Werde daher am Wochenende meinen Widerspruch rausschicken und die Antwort abwarten. Danach entscheide ich ob ich zum Anwalt gehe.