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Zitat
Original geschrieben von Qarsten
Hallo bitbuerster,
ich glaub, du verwechselst da was: Eine Zuteilung ist bei einem Bausparvertrag etwas anderes als eine Kündigung.
Wenn Dein Vertrag zuteilungsreif ist, .............
Einen netten Gruß,
Qarsten.
Ich kann Qarsten zustimmen.
Ist denn Dein Bausparvertrag schon zugeteilt oder nicht? Wenn er zugeteilt ist, brauchst Du die Zuteilung nicht annehmen, dann erhältst Du Dein Bausparguthaben zurück. Nach § 6 ABB wird das Bausparguthaben mit 2,5 % jährlich verzinst. Der Zinsbonus beträgt 80% der Guthabenzinsen. Also 2,5% Zinsen +(80% von 2,5% = 2%) = 4,5% Gesamt-Verzinsung. Nach § 4 Abs. 3 erhältst Du dann auch die Abschlußgebühr zurück. Der Nachweis für die Verwendung für wohnwirtschaftliche Verwendung des Geldes entfällt nach 7 Jahren. D.h. Du könntest dann das Geld verwenden wofür auch immer Du willst. Wenn Du noch Fragen hast, mail an
nicora@moneymail.de
nicora
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Hier meine Antwort vom 29.12. an die BaFin: (Kopien jeweils an Herrn Schäuble und Frau Merkel)
Sehr geehrte Frau ..........,
vielen Dank für ihre Antwort vom 28.12. Es ist ja recht löblich, dass Sie nachts um 22.54 noch e-mails verfassen, aber leider ist diese ihre Antwort ebenso unzureichend wie ihre vorhergehende und die Schreiben der Herren ....... und ........... Ihr Hinweis auf die "Empfehlung der Kommission vom 30. März 1998" ist überflüssig, denn wie bereits an anderer Stelle mitgeteilt, kenne ich die Verfahrensordnung in- und auswendig.
In Anbetracht der Handlungsweise der Ombudsleute gegen diese Verfahrensordnung und die "Zurückhaltung" der BaFin ist Ihr Hinweis recht zynisch, wonach einem Beschwerdeführer der Weg zu den ordentlichen Gerichten offen steht, für ihn also der Schlichtungsspruch nicht bindend ist.
Wozu dann dieses Theater der "Schlichterei?"
Ich möchte Ihnen nicht zu nahe treten, aber ich denke, Sie genauso wie die Herren ....... und ..... sind nicht kompetent, meine Frage(n) zu beantworten!!
Ich hoffe nunmehr auf eine zügige Beantwortung der Angelegenheit durch kompetente und verantwortliche Personen. Beigefügte Word-Datei soll die Beantwortung erleichtern.
Ich wünsche Ihnen 'nen guten Rutsch und alles Gute für das Jahr 2012
Mit freundlichen Grüßen
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Hallöle,
wollte mich mal wieder melden.
Für mich war ja eigentlich schon lange klar, dass uns die Ombuds im Zusammenspiel mit der Bausparkasse verschaukeln. Daher hatte ich mich vor langer, langer Zeit an die Aufsichtsbehörde BaFin gewandt. Als ich nun nach 4 Monaten noch keine Antwort hatte, fragte ich vor einer Woche nach (Kopie meiner Nachfrage ging an Herrn Schäuble). Und siehe da, innerhalb von 4 Tagen – ja Tagen- erhielt ich eine (leider wischi-waschi-)Antwort. Postwendend verlangte ich eine (vernünftige) Antwort. Kopie dieses meines Schreibens ging nun ebenfalls an Herrn Schäuble und an Frau Merkel. Ihr werdet es nicht glauben, aber nach 2 Tagen teilte mir die BaFin am 22. Dez. mit, in der nächsten Woche antworten zu wollen. Man darf gespannt sein.
Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch
nicora
Hi Rosine,
willst Du mir Deinen Sspruch per e-mail zukommen lassen? Dann bitte über
nicora@moneymail.de
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Re: Teilnehmerzahl
Zitat
Original geschrieben von Nilberg
Hallo an alle Verbiebenen,
Mich würde interessieren, wer noch bis heute durchgehalten hat. Für ein kurzes Lebenszeichen wäre ich dankbar.
Wer weiss, ob man sich sein Bausparguthaben auszahlen lassen kann, ohne dass der Widerspruch vor der Ombusstelle seine Gültigkeit verliert? Ich habe das Gefühl, dass die Angelegenheit bewußt in die Länge gezogen wird. Wer kann dazu Angeben machen? Hat sich unter Umständen schon jemand seine Bausparsumme auszahlen lassen und seinen Widerspruch aufrechterhalten? Und wenn ja, wie war die Reaktion der Ombudsstelle und/oder der Bausparkasse?
Gruß an Alle
Nilberg
Alles anzeigen
Hallo Nilberg,
hier ein kurzes Lebenszeichen von mir. Ich bin sicher, dass noch einige Wenige dabei sind!!!!
Was erwartest Du denn für einen SSpruch, wenn Du Dir Dein Geld auszahlen lässt????
Aber ich kann 's mir denken, mit der Auszahlung Deines Sparguthabens werden sie sicherlich Deinen Fall abhaken. Wenn Du dann vielleicht noch Dein Geld mit dem bewußten "Zahlungsauftrag"
abrufst, lachen die sich tot.
Gruß nicora
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Zitat
Original geschrieben von Nilberg
Hallo an Alle,
seit dem 04.09.2011 gibt es keinen Kommentar mehr im Telefontreff.
Hallo Nilberg,
ich bin noch dabei, hab mich allerdings in letzter Zeit mit Kommentaren zurückgehalten. Wollte mich ja - wie versprochen - nur noch zu Wort melden, wenn ich etwas zu berichten hab.
Hab inzwischen 3 Schiedssprüche vorliegen und daraus Antwort-Schreiben an die Ombudsstelle formuliert. Das Ergebnis daraus ist, dass die Ombuds einige ihrer Behauptungen nun nicht mehr verwenden und sich nur noch auf ein Argument stützen. Auch dieses Argument hab ich mit meinem letzten Schreiben vom 19.9.2011 widerlegt. Heute teilt mir die Ombudsstelle (Frau Masuch) mit, dass Sie mein Schreiben an den zuständigen Ombudsmann weitergeleitet hat und dieser entscheiden wird, wie weiter verfahren wird. Bin ja mal gespannt.
Sollten nun noch weiterhin Schlichtersprüche mit falschen Argumenten ergehen, bin ich bereit die Staatsanwaltschaft einzuschalten. Dazu bitte ich Euch um Eure Mithilfe, d.h. lasst mir bitte Eure - falls Ihr Sie erhaltet - Schlichtungssprüche zukommen.
Ferner wäre ich auch zu einem Prozess bereit, wenn sich noch andere Mitstreiter finden.
Nilberg, kannst Du nicht noch mal versuchen, das Anerkenntnis der LBS näher zu ergründen? Das wäre sehr hilfreich.
Falls muellej dies liest, wie heißt der Ombudsmann, der Deinen Schlichterspruch unterschrieben hat?
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Zitat
Original geschrieben von TTubbie
PN = Private Nachricht.... (siehe oben rechts im blauen Bereich der TT-Website)
LG
Ich denke, es geht noch einfacher. Jeder von uns hat direkt über seinem Beitrag eine Leiste mit den verschiedensten "Knöpfen", z.B. Buddies, Zitat, Profil, Suchen, Edit usw ...... und PN= Persönliche Nachrichten. So muß man nicht zurück auf die Anfangsseite, sondern kann direkt von seinem Beitrag aus ......
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Original geschrieben von xxannexx
Hallo an alle,
...Hat noch jmd die alten AGB aus dieser Zeit?
Anne
Hallo xxannexx,
schau mal bitte in Deine PN
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Original geschrieben von Rosine
....War das die Stellungnahme von WR auf die ich geantwortet hab oder die Werbung, die du haben wolltest?
Rosine
Sorry,
aber versteh ich nicht. Kannste bitte mal für einen nicht so schlauen Kerl übersetzen? Danke.
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Original geschrieben von xxannexx
Hmm der Vertrag ist jetzt schon 22 Jahre alt .......habe ich aber gelesen, dass schon einige berichtet haben, dass man bspw. das Darlehen nicht abrufen darf um die die Sonderzinsen zu bekommen; oder das man die Sonderzinsauszahlung extra beantragen muss. Und das steht sicherlich in den AGB... (hoff ich)
Hi Anne,
immer locker bleiben, ich hab einen 24 Jahre alten BSVertrag. Hast Du noch die Kopie Deines Antrages? Schreib mir mal bitte an meine PN.
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Zitat
Original geschrieben von xxannexx
Hallo an alle,
ich muss mich ein bissl offtopic mal einmischen:
....
Mein Frage: Hat noch jmd die alten AGB aus dieser Zeit?
Anne
Hi Anne,
wenn Du mir erklärst, was "offtopic" bedeutet, schau ich mal in meine Unterlagen. (grins)