Beiträge von nicora

    Zitat

    Original geschrieben von halix
    Weil Bausparkassen (wie auch so manche Versicherungen/Versicherungsprodukte/Lebensversicherungen) furchtbar antiquiert und träge sind? Und (beide) selten zügig auf Veränderungen im Finanz-Umfeld reagieren?
    Weil es sowohl bei BSK als auch Versicherungen eine gewisse Tendenz zur Nivellierung gibt? Also in 'guten' Zeiten Rückstellungen u.ä. zu bilden - und diese in 'schlechteren' Zeiten aufzubrauchen?
    Und, vor allem: Weil die Bausparkasse in meinen Augen zwar ein Kündigungs-Recht hat - aber keineswegs die Pflicht zur Kündigung?


    Ich an Deiner Stelle hätte mich gefreut, daß mir die BSK noch sooooo lange einen voll besparten Bauspar-Vertrag üppig verzinst. Du dagegen witterst hier eine Verschwörung. Lächerlich.


    Weder noch, sondern weil die Bausparkasse sich an die ABB gehalten hatte, bei Nichtannahme des Bauspardarlehens den Vertrag fortzusetzen !!!
    Wenn sie 2003 ein Kündigungsrecht hatte, dies aber erst 8 Jahre später wahrnimmt, so hat sie das Recht verwirkt. § 242 BGB.


    Deine Vermutung:
    Und, vor allem: Weil die Bausparkasse in meinen Augen zwar ein Kündigungs-Recht hat - aber keineswegs die Pflicht zur Kündigung?
    ins Verhältnis zu unseren gekündigten Verträgen gesetzt, würde lauten::
    Der Bausparer erwirbt das Recht auf ein Bauspardarlehen aber keineswegs die Pflicht !!!
    Denk mal drüber nach !!! § 1 Bausparkassengesetz !!!
    Nun zu Deinem Spruch::
    Ich an Deiner Stelle hätte mich gefreut, daß mir die BSK noch sooooo lange einen voll besparten Bauspar-Vertrag üppig verzinst. Du dagegen witterst hier eine Verschwörung. Lächerlich.


    Mein Bausparvertrag wurde zum 30. April 2011 - ja 2011 - gekündigt, angeblich auf ein sog. Zwischenkonto bei der Bausparkasse gebucht und seitdem nicht mehr verzinst. Mein Guthaben wurde mir bis heute nicht ausgezahlt, die BSKasse erpresst mich, sie verlangt eine Selbstkündigung, nur dann könne sie mein Guthaben an mich auszahlen. Lächerlich ??? Vermutete Verschwörung??


    Nicora

    Hallo Leute,


    wenn ich lese was hier in den letzten Wochen und Tagen so zusammengeschrieben wurde, muß ich mal etwas klarstellen:
    Ich habe in diesem Forum schon mehrmals darauf hingewiesen, dass die Bausparkassen selbstverständlich kündigen dürfen ! Aber eben nur nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB. Googelt Euch doch einfach mal diesen § !!!!!.
    Der Trick ist doch ganz einfach: Man wollte und will die 10 Jahre nicht abwarten (wegen der hohen Zinsen) und hat sich dann ein Konstrukt mit der "Voll- bzw. Überzahlung" einfallen lassen, vorzeitig aus dem Vertrag zu kommen. Die Ombudsleute und die BaFin helfen dabei. Ihr alle wißt, daß die ABB der Bausparverträge keinen Kündigungsgrund wegen Volleinzahlung kennen !!
    Rein rechtlich sollen die Bausparguthaben der Bausparer als Darlehen an die BSKasse gelten, somit kann nur der § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB zur Geltung kommen.


    Mein Bausparvertrag war z.B. bereits 2003 voll bespart, die BSKasse hat trotzdem 8 Jahre lang bis 2011 weiterverzinst !!! Warum wohl ?
    Noch irgend welche Fragen ?


    Nicora

    Hallo Leute,


    war lange nicht im Forum und bin erstaunt über so manche Argumentationsweise. Ich habe mich in der Vergangenheit oft genug ausführlich zu dieser Problematik hier im Forum geäußert. Einfach mal zurückblättern.
    Hier nochmals in aller Kürze und zum „Mitschreiben“:


    Die BSKassen kündigen nach § 488 BGB immer wieder mit dem Argument des Vertragszwecks der Darlehensaufnahme.


    1. Der Bausparer ist gar nicht verpflichtet, ein Bauspardarlehen aufzunehmen. Er erwirbt lediglich einen Rechtsanspruch auf Gewährung eines Bauspardarlehens !!!
    (§ 1 Bausparkassengesetz).
    Der Verzicht auf ein Recht kann doch wohl kein Kündigungsrecht der BSKasse begründen.


    2. § 5 Abs.3 Nr. 7 Bausparkassengesetz schreibt zwingend vor, dass die ABB Regeln enthalten müssen, wonach ein Bausparvertrag gekündigt werden darf.


    3. Weder die ABB noch das BGB kennen ein Kündigungsrecht wegen Volleinzahlung. Wir haben Bausparverträge, der herangezogene § 488 BGB betrifft Darlehen.


    4. Wenn schon die §§ für Darlehen „bemüht“ werden, trifft natürlich die Argumentation „ewig bindende Verträge“ auch nicht zu, es würde der § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB greifen.


    5. Wenn die Volleinzahlung das Kriterium für eine Kündbarkeit sein soll, wäre ja der BSVertrag bis zum Zeitpunkt der Volleinzahlung befristet und der § 488 Abs. 3 BGB wäre somit von vornherein nicht anwendbar, da er für unbefristete Darlehen gilt.


    6. Da die gekündigten Verträge alle älter als 7 Jahre sein dürften, entfällt eh jegliche Zweckbindung.


    7. Ein Bausparvertrag kann auch als Altersvorsorgevertrag im Sinne des Altersvorsorgeverträge abgeschlossen werden.


    Im übrigen verweise ich auf meinen Beitrag vom 08.09.2013.


    Noch irgendwas unklar ??


    Nicora

    Ein herzliches Hallo an alle,


    nach meinen nun rund 2-jährigen Bemühungen und Berichten mehrerer Betroffener verschiedener Bausparkassen (WüRot, BHW, Schwäbisch Hall, Quelle BSK, LBS) ergibt sich für mich ein ganz klares Bild.
    Ich darf und will das natürlich nicht öffentlich behaupten, aber nach meiner "Aktenlage" und den mir vorliegenden Beweisen bin ich folgender Meinung:
    Bausparkassen kündigen seit Jahren rechtswidrig sog. Altverträge, um sich von der für Bausparer lukrativen Verzinsung vorzeitig zu befreien.
    Ombudsleute der Vereinigung Privater Bausparkassen verstoßen gegen ihre eigene Verfahrensordnung, erarbeiten keine Schlichtungsvorschläge, sondern fällen selbstherrlich diktatorische (Fehl-) Urteile.
    Landgerichtsurteile wurden durch Proßessbetrug und Rechtsbeugung geschaffen.
    Die Aufsichtsbehörde BaFin kommt seit Jahren ihrer gesetzlichen Aufsichtspflicht vorsätzlich nicht nach.
    Fach- und Rechtsaufsicht über die BaFin liegt beim Bundesministerium der Finanzen, Herr Schäuble bleibt untätig.
    Die Bundeskanzlerin ist seit März 2012 von mir unterrichtet, zieht aber offensichtlich das Aussitzen der Angelegenheit vor. Noch nicht einmal eine Eingangsbestätigung.
    Staatsanwaltschaften verschiedener Bundesländer ermitteln nicht und betreiben Strafvereitelung im Amt.


    Nicora
    nicora@moneymail.de

    Hallo Leute,


    hoffe, es ist nicht zu spät Euch allen ein gutes Neues Jahr zu wünschen.
    Ich habe einen Kontakt zum Fernsehen. Der Journalist plant eine Dokumentation zum Thema "Bausparkassen kündigen renditestarke Tarife". Er sucht nach einem Insider, also einem Mitarbeiter oder ehemaligen Mitarbeiter, der - gegebenenfalls auch anonym - berichten kann, dass die Bausparkasse ihre Mitarbeiter dazu angehalten hat, solche renditestarken Altverträge entweder zu kündigen bzw. umzuschichten. Der Journalist hat mir absolute Vertraulichkeit zugesichert - zunächst wäre er erst einmal sehr an einem telefonischen Hintergrundgespräch interessiert.
    Also auch wenn jemand nicht vor die Kamera will, aber trotzdem solche Interna berichten kann, würde dies der Sache helfen.


    Ihr könnt Euch direkt an ihn unter der email-Adresse thomas88422@hotmail.de wenden
    oder auch an mich unter nicora@moneymail.de


    Nicora

    Zitat

    Original geschrieben von Steffi21
    Gibt es hier eigentlich schon Urteile, auf die man sich berufen kann?


    Schwäisch Hall zieht das Gleiche im Moment auch durch


    Hallo Steffi, kannst mich bitte mal unter PN kontaktieren.
    Hab schon einen Schwäbisch-Hall-Betroffenen.


    Gruß nicora