Beiträge von Dacoco

    Arbeitszeugnis - Bitte bewerten


    Hallo zusammen,


    da meine Freundin vor Kurzem leider betriebsbedingt gekündigt wurde, steht nun u.a. das Ausstellen des Arbeitszeugnisses aus.
    Nun hat sie den ersten Entwurf erhalten und obwohl ich meine, die Zeugnissprache ein wenig zu kennen, bin ich hier doch sehr unsicher und mich würde eure Meinung interessieren.


    Hier das Zwischenzeugnis:



    Jeder Beitrag ist willkommen. Dank euch :top:

    Auf meine Mail erhielt ich gestern folgende Antwort:


    [...]Wir wurden durch unseren technischen Dienstleister darüber informiert, dass es
    zwischen dem 10. und 12. Oktober zu sporadischen Problemen beim Zustellen von
    Kurznachrichten (SMS) aus anderen Mobilfunknetzen gekommen ist.


    Am 12. Oktober gegen 11:45 Uhr erreichte uns die Entstörungsmeldung, sodass nun
    alle Dienste wieder uneingeschränkt zur Verfügung stehen.
    [...]

    Re: Re: Re: Re: Betriebsbedingte Kündigung, Abfindung und Alg I


    Zitat

    Original geschrieben von Pankoweit
    Dass würde so nur dann passieren, wenn die AA zur Überzeugung gelangt ist, dass man der Abfindung wegen seine Arbeitslosigkeit grob fahrlässig herbeigeführt hat, etwa, indem man nicht dagegen klagte. Zu diesem Zwecke eben gibt es den "Fragebogen zur Abfindung".


    Und wie genau kann man das verhindern?
    Kann man diesen Fragebogen irgendwo (online) einsehen?

    Also sowohl auf der Kündigung, als auch in dem Vereinbarungsschreiben steht der Grund der betriebsbedingten Kündigung aufgeführt.
    Die Abfindung entspricht der angeblich neuen gesetzlichen Vorgabe von 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Jahr Firmenzugehörigkeit. De facto würde sich die Abfindung bei einer 3 monatigen Sperre des ALG I komplett auffressen.


    Hier steht dazu folgendes (Seit 2004 gültig):

    Zitat

    Die Abfindung nach § 1a Kündigungsschutzgesetz
    Im Falle einer betriebsbedingten Kündigung kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zusammen mit der Kündigung eine Abfindung unter der Bedingung anbieten, dass der Arbeitnehmer auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet. Dieses Verfahren ist seit 2004 im Kündigungsschutzgesetz (§1 a KSchG) geregelt. Sofern die Abfindung den gesetzlichen Vorgaben folgt, ist eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld ausgeschlossen.


    Nur was sind die gesetzlichen Vorgaben? Was muss genau beachtet werden?

    Hi,


    damit das hier keine Rechtsberatung wird mal ein fiktiver Fall:
    Wenn ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter eine betriebsbedingte Kündigung ausstellt, anschließend bei Bekundung dass eine Klage angestrebt wird von sich aus eine Abfindung anbietet (im Gegenzug soll dafür nicht geklagt werden), welche Probleme könnte der Arbeitnehmer dann mit dem Alg I bekommen?


    Ist es möglich, dass die Agentur für Arbeit den Arbeitnehmer aufgrund der sozusagen im "gegenseitigen Einverständnis" erfolgten Kündigung die Zahlung des Alg I für die ersten 3 Monate verweigert?


    Wie kann ein Arbeitnehmer in dieser Situation gewährleisten, dass dies nicht passiert? Gibt es bestimmte Formulierungen, welche so eine Sperre sicher verhindern können?


    Grüße
    Daniel

    Technisch sind die so gut wie identisch, nur dass die 785 wie ne Fernbedienung und nicht wie ne Slipeinlage aussieht... ;)


    Okay einen Unterschied gibts, die 885 hat meines Wissens eine Reihe mehr (2 Tasten) zum Belegen auf dem Display.

    Wenn Du wirklich was gutes haben willst, was Du auch in Zukunft noch super verwenden kannst -> Logitech Harmony


    Das dort verwendete System mit sog. "Aktionen" ist wirklich sehr nett auch wenn man sich anfangs ein wenig dran gewöhnen muss.
    Ich hatte vorher eine Oneforall Kameleon und dachte dass ich damit auch alles regeln kann (habe deutlich mehr Geräte), aber letzendlich bin ich dann doch bei der Harmony 785 gelandet.
    Sie unterstützt unter Garantie jedes Gerät und Du einen exzellenten Support der notfalls bei den Entwicklern der FB direkt jedes Problem mit Dir löst.
    Ausserdem hat sie einen Akku was lästiges Batterienkaufen erspart und sie kann komplett über den PC (Internetverb. erforderlich) konfiguriert werden.


    Die Steuerung der PS3 ist angeblich über USB Sticks möglich die aus dem IR Signal was die Harmony sendet ein BT Signal macht welches die PS3 benötigt. Weil ich aber selber keine habe, kann ich dazu nicht so viel sagen. Habe nur nebenbei mal was darüber gelesen.