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Also ist Stand der Dinge doch so:
Egal ob 50 Euro abgebucht werden oder nicht, der Kündigungszeitpunkt ist der MVLZ des Tarifs vor dem Wechsel und nicht einen Monat nach dem Wechsel.
Ich denke, diejenigen die zu Beginn des Wechselruns diese Prozedur durchgeführt haben, hatten schlichtweg Glück gehabt auf Grund der Unerfahrenheit der Mitarbeiter und das "Leck" wurde jetzt sozusagen gestopft.
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Wäre prinzipiell toll, wenn man die Möglichkeit hätte zu wählen zwischen:
Wechsel in den o2o
- mit 50 Euro Zahlung und vier wöchtiger Kündigung
oder eben
- ohne 50 Euro Zahlung, dafür mit altem Ablaufsdatum
Schade, das man nicht alles haben kann.
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Zitat
Original geschrieben von marco5
http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=4343063#post4343063
Hth, ich hoffe alle Klarheiten wurden jetzt beseitigt.
Gruß Marco
*des besseren belehrt worden* Und wieder ein Grund mehr, den ganzen Thread zu lesen und nicht nur die Hälfte. :top: Das gilt selbstverständlich für mich.
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Zitat
Original geschrieben von marco5
Ich kann es bestätigen. Ich habe gewechselt, keine 50 Euro gezahlt und der Vertrag läuft noch bis zur Mindestlaufzeit.
Gruß Marco
Fehlt jetzt mindestens noch eine Meldung eines Users, der 50 Euro gezahlt hat und seinen Vertrag in vier Wochen gekündigt ist und bestätigt wurde.
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Zitat
Original geschrieben von marco5
Ganz einfach, die Hotline kennt Ihre eigenen Prozesse/Tarife nicht. Das wäre nicht das erste mal.
Marco
Mag zwar stimmen, aber wenn schon mindestens ein User dies bestätigt, bei dem er selbst die Erfahrung gemacht hat, dürfte die Wahrheit nicht weit davon entfernt sein.
Wo sind denn die anderen User, die kurz bestätigen können, das der Kündigungszeitpunkt nach dem o2o-Wechsel nicht in vier Wochen liegt, sondern zum ursprünglichen Zeitpunkt des vor-dem-Wechsel-Vertrages?
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Zitat
Original geschrieben von marco5
Nö, wie ich es herausgelesen habe wird bei Kunden, den die 50 Euro Wechselkosten in Rechnung gestellt wurde die Vertragslaufzeit auf 1 Monat gesetzt.
Wer beim Wechsel nichts bezahlt hat behält die ursprüngliche Laufzeit.
Jetzt muss man den o2o von der Restlaufzeit befreien in dem man die 50 Euro trotzdem bezahlt, denn
...
Wie erklärst Du dann dieses posting?:
Zitat
Original geschrieben von eugen81
also heute habe ich eine andere Mitarbeiterin erwischt
- Ja es geht und zwar für Sie kostenlos...
- Oh leider doch nicht habe mich in der Zeile vertan.. für Sie kostet es 50 Euro es wird noch ein Monat auf Vertragslaufzeit drangehängt...
d.h. eigentlich sollte es im Dezember 2011 auslaufen und so mit wird es auf Januar 2012 verschoben
Ist es nun der aktuelle stand der Dinge?
50€ + 1 Extra Monat?
...
Alles anzeigen
Was Du ansprichst mit der 1-monatigen-Mindestlaufzeit ist zwar auf o2o bezogen, aber das Kündigungsdatum wird trotzdem auf den ursprünglichen frühmöglichsten Zeitpunkt gesetzt. Zusätzlich sogar noch einen ganzen Monat drauf.
Das wird sogar noch bestätigt:
Zitat
Original geschrieben von Siemenshandyfan
Jepp, das ist der aktuelle Stand. Nur bei einigen wenigen ging es (zufällig?) ohne 50,-€ Wechselgebühr. Also machen...
Bye, Mike
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Zitat
Original geschrieben von scudfx
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Ich dachte, der Wechsel zu o2o wäre gleichzeitig eine Kündigung aus o2 respektive ein Wechsel von Postpaid zu Prepaid, bei der es ja nur eine Verzichtserklärung seitens o2 benötigt, um die Rufnummer zu portieren.
Grüße
scudfx
Das interessante daran ist, das hier im Forum mehrmals kommuniziert wurde, das die Kündigung auf das ursprüngliche Datum des Mindestlaufzeitvertrags, quasi vor dem Wechsel, datiert wird.
Vorher wird also Deine Nummer nicht portierbar sein. Wenn Dein Kündigungsdatum bspw. auf den 15.06.2012 datiert ist, wird wohl keine Portierung mehr vor diesem Zeitpunkt stattfinden können, denke ich.
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Zitat
Original geschrieben von NoxX
mach doch eine mini gmbh auf und werde geschäftskunde
Als Einzelunternehmer ist ja auch möglich Geschäftskunde zu werden. Aber kann natürlich sein, das eine Mini GmbH kreditwürdiger ist.
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Original geschrieben von phone-company
zuerst mal überlegen was Du brauchst..Die idee mit blau oder fonic (macht ja auch bei 40 Euro dicht und du hast die flat danach) ist gar nicht so schlecht. Ansonsten...was hindert Dich daran einfach mal nen guten Tarif rauszusuchen und ne Anfrage zu starten???
Grüsse, Andree
Was ich brauche wäre folgendes:
- mobile internet flat
- sms flat & telefon flat oder Kostenairbag
- Einzelverbindungsnachweis
Fonic hört sich also gut an. Die benutzen welches Netz? Dann kann ich zumindest die Netzverfügbarkeit schon mal testen. Ich kann bspw. kein Vodafone UMTS nutzen (schwacher bis kein Empfang).
Zitat
Original geschrieben von corrado
Die "Angst" vor der SCHUFA.
Ist weniger die Angst eher die Arbeit die Aufträge auszudrucken, auszufüllen, einzuscannen und per e-Mail an den Händler zwecks Freischaltung zu schicken. Wenn ich jetzt bei den 4 Netzanbietern anfragen und 5 Providern, dann ist es ein kleiner Berg von Papiermüll.
Das kann ich gleich meiden, wenn Schufageschädigte wie ich zu 95% keinen Vertrag bekomme.
Dann konzentriere ich mich auf die Prepaid-Variante, bei dem ich dann Infos sammeln muss für die spätere Abrechnung mit dem Steuerberater (monatliche Abrechnungen, Jahresabschluss).
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Zitat
Original geschrieben von Marko
Debitel schaltet auch solchen Kunden oftmals Verträge, sofern eine Kaution hinterlegt wird. Diese wird dann nach Ablauf einer Frist mit den Umsätzen verrechnet. Vielleicht ist das ja eine Idee.
Auch T-Mobile schaltet öfters Verträge, vor allem, wenn der Kunde im System bekannt ist (Festnetzanschluss) und es keine Zahlungsausfälle gegeben hat.
Immerhin eine Möglichkeit mit der Kautionshinterlegung und stellt auch kein Problem dar, wenn der Netzbetreiber nicht gleich eine halbe Million haben möchte.
Nun, wenn Verträge beim Netzanbieter schon existieren, dann kann ich mir gut vorstellen das Erfahrungswerte einbezogen werden. Aber das werden neue Verträge, bei dem keine Erfahrungswerte beim Netzanbieter existieren.
Das heißt, das das testen am einfachsten ist und mehr als ne Absage ja eh nichts passieren kann?
Der Score-Wert sinkt doch nicht mehr bei einer solchen Abfrage, oder?
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Zitat
Original geschrieben von Martin Reicher
Warum sollte das für Selbstständige nicht gelten? Auch diese können z.B. als Alternative Prepaidangebote nutzen.
Gelten schon, nur hatte überlegt vielleicht minimal weniger an Strenge und unter anderen Voraussetzungen eben doch durchführbar?!
Bei Prepaid gibt es doch keine EVN oder doch und wenn ja, bei welchem Anbieter?