so werde ich es auch machen, Wiederspruch einlegen, und abwarten.
Beiträge von Imker007
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aber, was ist mit der Entscheidung des Ombudsmannes ? Die Ombudsstelle hat den Kündigungen doch zugestimmt !
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"Wir bleiben bei unserem Widerspruch. Nirgendwo haben wir in den AGB's eine Kündigungsmöglichkeit der Bausparkasse gefunden.
Ich denke, wenn Wüstenrot im Recht wäre, dann hätten sie uns schon vor Jahren gekündigt."es wird ja auch aufgrund des BGB gekündigt. Steht ja auch so in der Kündigung.
Hoffe natürlich auch, damit sie damit nicht durchkommen. Aber andere Bausparkassen haben es ja auch geschafft ! -
ja, ich habe mit der Kündigüng auch den Zahlungsauftarg erhalten !
Habe auch noch nichts unternommen..... -
ja, das ist mein Schaden ! Hab aber auch nur wo rauskopiert..
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was ist mit dem 31.08.2010 ? Was war da für ein Stichtag ?
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nee, jetzt gibts nur noch 2,5 % Zinsen für ein Jahr. Damals noch 3,5 % Zinsen ! Umgerechnet aber gleich viel. Denn wir haben länger 4,5 % bzw. 4,25 % bekommen, bis zum 30.04.2011.
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Betr.: Zwangsauflösung Bausparvertrag
Vertrags-Nr. ……………………Sehr geehrte Damen und Herren,
in ihrem Schreiben vom xx.xx.2011 kündigen Sie die einseitige Auflösung meines Bausparvertrages und die Überweisung des aktuellen Guthabens zum 30.04.2011 an.
Ich fordere Sie hiermit auf, die Auflösung zu unterlassen und den Vertrag zu den vereinbarten Bedingungen weiterzuführen.
Die seinerzeit vereinbarten Vertragsbedingungen sehen kein einseitiges Kündigungsrecht für den Fall der vollständigen Besparung des Bausparvertrages vor. Der von Ihnen angesprochene und sich aus der Präambel zu den Vertragsbedingungen ergebende Vertragszweck, die gezielte Ansparung, „um für wohnungswirtschaftliche Verwendungen Darlehen zu erlangen“, stand bei den seinerzeit als Renditebausparvertrag von Ihnen beworbenen Tarifangeboten erkennbar nicht im Vordergrund. Dies ergibt sich u.a. aus den seinerzeit den Allgemeinen Bausparbedingungen vorangestellten „Erläuterungen zum neuen Bausparen“ die u.a. den Hinweis enthielten: „Wenn Sie kein Darlehen in Anspruch nehmen möchten, können Sie von der attraktiven Guthabenverzinsung aus der Sparphase profitieren“.
Sollten Sie dennoch ohne Rechtsgrundlage und gegen meine ausdrückliche Anweisung den Vertrag auflösen und das Guthaben auszahlen, werde ich die Angelegenheit im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens bei der Ombudsfrau des Verbandes der privaten Bausparkassen klären lassen und Ihnen gegenüber den mir durch die Zwangsauflösung entstehenden Schaden geltend machen, und dies ggf. auch gerichtlich. -
Wenn du deinen Wiederspruch formuliert hast, würdest das Schreiben hier einstellen ?
Warum ist die BHW damals mit ihren Kündigungen durchgekommen ? -
Ja, also, der eine Vertrag wurde im März 1997 abgeschlossen. Seit 2001 wurde er mit 4,5 % verzinst, da er da zuteilungsreif war. Und seit 2003 war er bis ans Limit voll !!! Also konnte mir seit 7 jahren kein Darlen gewährt werden.
Der zweite Vertrag wurde erst mit der Zinszahlung von 2010 überspart, und auch sofort dann gekündigt.