Beiträge von Jetztreichtes

    Blutengel


    Es gehört immer jemand dazu, dass Leute, alles umsonst haben wollen.Hier Sparhandy.de, versprechen die Welt auf Erden können dann nicht Liefern. Gehen auf dumm Bauernfang. Dann kommt hier jemand wie Sie an und nörgelt. Phuuuuuuu.... Zum Glück darf hier ja jeder Schreiben was er will. Er darf auch seiner Inkompetenz Worte verleihen.


    Sie haben ja auch etwas bei Sparhandy bekommen und das dann noch zu 100 Prozent kostenlos. Also sind sie ja auch einer der alles haben will und das umsonst. Oder waren sie der einzige ,der aus Nettigkeit ,noch etwas an Brot für die Welt überwiesen hat?



    Also Sachlich bleiben!


    Manchmal habe ich das Gefühl hier schreiben solch Sparhandy,TPH Synonyme mit. Anders ist das zwischenzeitliche Süßholzraspeln nicht zu erklären.
    Sparhandy hat Mist gebaut und so ist es nunmal. Der mit dem Handy soll mal einen Anwalt bemühen.Da es sich hier um nicht Vertragsmäßiges Verhalten von Sparhandy handelt (Sie können ja auch keine Ware anbieten die nicht für den EU markt gedacht ist). Sparhandy wird um Streitfall bezahlen müssen. Falls man will liegt hier dann ein erheblicher Bruch zwischen Kunde und Vertragspartner vor, der eine sofortige Kündigung des Dienstleistungsvertages begründet.

    Was ist eigentlich wenn man kein Neugerät bekommmt ??
    #Widerrufsbelehrung


    1. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht, bevor Ihnen auch eine Vertragsurkunde, Ihr schriftlicher Antrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt worden ist und nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Sparhandy GmbH, Breite Str. 100 / Auf dem Berlich 1, 50667 Köln. Der Vertrag mit sparhandy und der Mobilfunk- und/oder Datentarifvertrag können nur gemeinsam widerrufen werden. Wird nur einer der Verträge widerrufen, so erklären Sie damit auch den Widerruf des anderen Vertrages.


    2. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.


    3. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.


    Ende der Widerrufsbelehrung

    Also an ALLE hier


    Wir haben noch keinen Vertrag Unterschrieben. Somit verstreicht keine Frist oder so § 433 BGB.Mit Zusendung und Unterschrift unter einen Vertrag gilt die Frist zu Laufen. Also alle ganz Ruhig. Und mit der SMS zur Befreiung gilt. 6 Wochen nach Freischaltung muss eine SMS.... blabla... Also Sollte Sparhandy es nicht Schaffen in den 6 Wochen zu Liefern.War es nicht möglich eine Frist einzuhalten. Somit ist Sparhandy in der Pflicht.


    Ein Tipp. lasst euch nichts vorher zusenden. ich meine die Karte oder so, da ihr dann ja Unterschreiben müsset. Und anrufen um bei zu betteln, dass Sie eine SMS in unserem Auftrag versendet ist nicht die richtige Art. Das sollte Sparhandy als Kundenservice machen oder sie müssen die Kosten erstatten.


    Infos von meinem Rechtsanwalt. Also ohne eine Gewähr für euren Fall.