Ja aber 14.12.2010 plus 14 Tagen .. Wird knapp..
Aber schau mal an.
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Ja aber 14.12.2010 plus 14 Tagen .. Wird knapp..
Aber schau mal an.
Ich lese gerade ,m dass sie dir neue Karten zukommen lassen haben diese hast du dann durch Anruf freischalten lassen.
Also einerseits hast du damit , das Angebot von Sparhandy angenommen. Weiterhin hast du durch eigenes Handeln diese Nummer freischalten lassen. (z.B durch Kennwort oder irgentwelchen Nummern die nur der Empfänger der Karten und des Vertrages, Onlineregistrierung wissen kann.
Richtig ist ebenfalls , dass du noch etwas Unterschreiben musst. Das ist Fakt, aber im Streitfall, hast du einen Vertrag. Und musst dann nachweisen , das die Post nicht an dich ging oder jemand sie Abgefangen hat u.s.w. also viel Aufwand. Aus dem Vertrag kommst du mit Anwalt dann schon raus da keine eindeutige Ident vorlag. Aber mit Aufwand. Da du ja die Karten wohl jetzt schon nutzt.
Und wichtig ist hier , dass das Handy mit dem Vertrag keine rechtliche Bindung hat. Der VF Vertrag ist eins und das Handy kommt von Sparhandy eine Anderes Geschäft. Keine Rechtliche Einheit.
Sonst gilt:
http://www.kanzlei-prof-schwei…rteile/index.html?id=1514
@ Yeti
Denke aber daran, dass du nur das Gerät von Sparhandy bekommst der VF Vertrag ist von der Lieferung des Iphones unabhängig. D.h. Du kannst das Handy nach erhalt zwei Wochen ohne Angabe von Gründen zurückschicken. Der VF. Vertrag gilt seit zusendung und Freischaltung der Karten.
@ ohrenzeuge
es scheint dort einen Unterschied zu geben. Bei VF Verträgen, wurden Willkommensmails verschickz und der Rest wird per Post-ident abgewickelt. Durch eure Unterschrifen habt ihr dann einen Vertrag.
In diesem Fall hat yosenami Recht. Dann ist es ein Vertrag mit allen Pflichten,Rechten und so.
Aber wir wollen ja nicht Kündigen, nur das Angebot
@ yosenami
Aber da ist doch die Krucks , unterschrieben hat doch keiner etwas. Dies wird erst bei der Zustellung durch das Post Ident Verfahren durchgeführt.
Im Internet ist sonst eine eindeutige Identifizierung ja nicht möglich, Und somit auch keine Vertragsgültigkeit herzustellen. Deshalb wurde ja ein neuer elektronischer Ausweis eingeführt, dass solche Verfahren erst möglich werden. Und ob Drittanbieter oder nicht. Erst mit Unterzeichnung eines Vertrages ist dieser Gültig.
Wie gesagt , wie soll sonst nachgewiesen werden, dass du gar keine Vertäge abgeschlossen hast. (bei mir ).
Also Daten und das Geburtsdatum,Adresse und Nahme zur online Bestellung ist doch einfach zu bekommen . Studivz,Facebook u.s.w. Du glaubst doch nicht im ernst, dass du mit diesen Daten einen echten Vertrag auslösen kannst nur weil du z.b zum Spaß mal ein paar Leute anmeldest. Neeeein...
Online ist ohne elektronische Ident nicht möglich. Anders ist dass, wenn du in einen Echten Laden gehst oder meinst da ist die Unterschreibst nur zum Spaß.
Oder wie meinst du, das die dir einen Vertrag geben. Falls ich Falsch liege . Ich lasse mich sehrt gern eines Besseren behlehren. Würde, dann aber zu Stern.Tv gehen... :-).
Ach ja ein Mobilfunkvertrag bei Sparhandy. Fällt auch unter das Fernabsatzgesetz ( Haustürgeschäft) § 312 ff. BGB, so schwer ist das nicht. Und die sind doch nicht Gott. Die haben sich auch an geltendes Recht zu halte.
Hier beachte bitte §312 b Abs. 1 Satz 2, da steht es genau drin Also schwer ist das bestimmt nicht.
@ yosenami
Na wieder so ein Typ. Aber Danke für deine ausführliche Kritik.
Nur nörgeln und nichts Schreiben.
Und wenn "Du" Glaubst nur weil einer eine Nummer Freischaltet hast du einen Vertrag. Na gute Nacht.
Wo hast du denn so was gehört. Im Sparhandy Seminar für Synonyme...
In der EU muss ein Vertrag immer noch Unterschrieben werden. (oder hat schon jemand mit dem neuen Ausweis bestellt)
Aber für dich Liebes Synonym habe ich eben auch 223 SIM-Karten freigeschaltet, ( Die Dumm- SIM ohne Handy) und möchte nun von dir 10.000 Euro jeden Monat.Liefen brauche ich ja nicht. Ist doch OK. oder hast du Beweise das, das nicht so ist. Oh Keine Online-Bestellung hahahahahhhaaaaaa. Ein Kalauer
Geld bitte immer am 15. Telefon-Treff Spenden und Zahlungsnachweis hier veröffentlichen. Stand im kleingedruckten meiner AGB
Hört doch auf die Leute für Dumm zu Verkaufen... Betteln und auf Kulanz hoffen.Hallo noch hat keiner einen Vertrag.Oder meint ihr die PostIdent Sache die der Postbote macht ist zum Spaß da.Für manche ist das so weil das so ist ... Genau
Wenn jemand etwas an den Aussagen berichtigen möchte, dann hilft das den Leuten hier wenigstens. Und nicht nur so einem Mist SCHREIBEN:
Guten Rutsch und ihr Synonyme rutscht nicht aus!
Ob das ein Dienstvertrag ist,, nee ein Gutschein
@ Willinger
Danke für die Aufmunternden Worte.
na wider so ein Synonym.
Oder echt ein Dalei Lama.
Wir wollen nur unser recht. Zeitnah . oder Informationen. Mehr nicht . Ist das als zahlender Kund zu Viel? Dr Kunde ist nunmal König!! Egal wie ihr Synonyme das seht.
Und warum Sparhandy hier nicht offen mitschreibt ist klar. Dann macht dieses Unternehmen noch aussagen die im Notfall (Streitigkeit) geschrieben wurden. Und da kann ja nicht jeder möchtegern Praktikant etwas schreiben. Echt Arm und Arm dran.
Und nun zu den echten Leuten... Wir wollen unser Recht. Basta. Und in einer Demokratie darf man schreiben , sagen was man möchte ohne das gleich wieder eine "Oh die da" Keule rausgeholt wird. I
Ich war 2010 verständnisvoll, 2011 ist mein Vorsatz es nicht zu sein.
In diesem Sinne ein gutes 2011
Also Leute Gaaaaanz ruhig.
Ein Vertrag kommt in Deutschland zustande wenn zwei gleichartige Willenserklärungen übereinstimmen. Ich möchte etwas zu diesem Preis verkaufen und du willst es annehmen. Damit ist ein Kaufvertrag geschlossen.
Aber da es sich ja bei Sparhandy um ein Internet unternehmen handelt, hast du zweiwöchiges Rückgaberecht. § 312 ff. BGB.
Und solange nichts Unterschrieben beginnt keine Frist zu Laufen.
Glaubt doch bitte nicht dass durch Online-bestellen und das Freischalten durch Telekom, Vodafone oder sonst. Ihr alle schon einen Vertrag abgeschlossen habt. Nichts ist ihr Lebt in der EU und da gibt es Käuferschutz.
Also auspacken kontrollieren und dann innerhalb von zwei Wochen Wiederrufen. Ganz ohne Gründe.
Aber wie hier im Fall geschehen hat der Herr sich auf eine Nachbesserung durch Sparhandy eingelassen. Dann ist der Fall anders , da können sie dann erst einmal Prüfen haben Versuche ein Ersatzgerät zu stellen und so weiter. Dann geht schnell der Termin ins Land. Und dann zu widerrufen ist nicht so einfach.
Da sie (Sparhandy.de) ja nur den Vertrag über das Handy mit dir haben und dann aus § 439 Abs. 1Satz 1 BGB Nacherfüllung leisten müssen. Ergo neues oder Ersatz-handy.
Mit Vodafone bist du mit Unterschrift (wichtig Unterschrift) einen Dienstvertrag eingegangen und Vodafon hat leider nichts falsch gemacht. Du kannst ja den Service des Telefonieren, Surfens u.s.w nutzen,(nur ohne Handy "dumm") somit liegt da nicht die Schuld bei dehnen. Aber auch diesen Vertrag kannst du mit Fristen Kündigen.
Es ist und bleibt ein Haustürgeschäft. Aber es sind zwei Unterschiedliche Anbieter. Das dürft ihr nicht Vergessen. Sparhandy.de hat nur das Handy geschickt (aus welchem Hut die das auch immer Zaubern) und der Vertrag kommt von Vodafone. Also ihr müsst bei beiden unabhängig Kündigen, lasst euch da nichts von einer Hotline erzählen. Schnell sind die zwei Wochen rum und dann gute Nacht Marianne.
Du hast Recht. Es geht nicht um offene Verpackung, oder Folie um Verpackung. Darauf hat keiner ein Recht. Du solltest aber im Studium aufpassen (Wirtschaftsrecht), der von dir angegebene Paragraph ist die Nacherfüllung d.h. Bei Gewährleistung dies liegt vor, wenn was kaputt ist. Aber im Fall eines Kaufvertrages Paragraph 433BGB ist ersteinmal Paragraph 434 BGB ((Sachmangel) zu prüfen. Und der liegt bei einer offenen Verpackung nicht vor.
Aber
Sparhandy verweist bei Wiederuf darauf, dass wir bei Rücksendung einer benutzten Sache Schadensersatz an Sparhandy zu leisten haben. Deshalb wenn das Paket kommt am besten mit dem Postboten zusammen öfnen und sich den Zustand schriftlich bestätigen lassen.Am besten Fotos machen. Wenn der Postbote keine Zeit hat. Jemanden unabhängigen volljährigen nehmen der das Bestätigen kann(Freund).
So geht ihr auf Nummer sicher,das ihr nicht Zahlt wenn Handys mit zerkratzten oder ohne Folie auf dem Gerät kommt.
Weiterhin sind Aussagen der Hotline nicht bindend.D.h solltet ihr eure Handys nicht rechtzeitig vor Ablauf der sechswochenfrist bekommen. AG Befreiung.
Müsst ihr vorher Sparhandy schriftlich darauf hinweisen und um Übernahme bitten. Da in dem Schreiben von Sparhandy darüber keine Offizelle Aussage getroffen wurde.
Ihr müsst das nicht beherzigen und weiter Synonymen von Sparhandy hier oder in der Hotline vertrauen. Aber diesem Laden kann man eh nichts Glauben.