Beiträge von der_willinger

    Zitat

    Garantie läuft bis 21. Dezember 2011, hatte also wohl Glück. Software-Version 4.1, Baseband 02er. Wenn ihr noch etwas wissen wollt, fragt nach. Keine Vodafone-Programme drauf, kein Logo, gar nichts - kein Branding.


    d.h. dass du ein noch nicht registriertes gerät gekriegt hast, oder?
    was ist mit dem netlock?
    ein hinweiß auf den ursprung des handys? eu ware ö-ä. oder sieht man sowas gar nicht?
    war in dem karton auch noch der ausführliche Vodafone vertrag? hab nämlich noch so keinen richtigen ^^


    machst du dir jetzt ne handy versicherung? (da sturzschäden nciht in der hausrat sind)
    gruss und danke für die antworten

    in diesem Fall wird i.A. Übergabe und Übereignung der gegenseitig emfpangenen Leistungen vereinbart.
    Für dich bedeutet das, dass der andere Vertragspartner seine Leistungen zurückverlangt (z.b. Sim-Karte, Handy, und genutze Minunten vom Vertrag etc.). Wenn eine Minderung erfolgte (Beispielsweise duch Nutzung eines Handys) ist meist eine Nutzungspauschale zu entrichten.
    Auf der anderen Seite werden dir deine erbrachten Leistungen (z.b. gezahlter gerätepreis, grundgebühr..) zurückgegeben.


    In dienem Fall wird man vermutlich die Grundgebühr für den genutzten Zeitraum haben, oder den ersten Monat o.Ä.. Dies ist aber reine Spekulation! Ein Anruf beim Vertragspartner ist unumgehlich.



    Wie immer bei Rechtsangelegenheiten:


    KEINE HAFTUNG und KEINE GEWÄHR für meine Aussagen

    du glaubst gar nicht wie oft ein techinscher mangel in einer hightech produktion auftreten kann. die displays, als beipsiel, sind hochempfindlich. pixelfehler treten bei teilweise auch erst nach ein paar stunden nutzung auf usw.. es KANN vorteile haben. du hsat meiner meinung nach keinen nachteil.


    der handydealer meines vertrauens hat im laden auch mal ein handy aus dem karton geholt und angemacht. danach wieder in die schutzhülle und zack in den karton. vielleciht hattest du sogar früher schonmal ein gerät das "begutachtet" wurde, und dabei besteht kein unterschied zu nem geprüften widerrufsgerät (meiner meinung nach).


    noch ne frage zu dem gelieferten iphone:


    war ein deutscher stecker dabei? gab ja auch schon eu iphones welche nur mit englischem stecker geliefert wurden... ist es absehbar woher das iphone kommt? eu ? vodafone? etc?


    fragen über fragen... über antworten freu ich mich!



    so wollte das ganze schon vor 1 stunde posten aber da kam ein stromausfall dazwischen... da war wohl ne giga weihanchtsbeleuchtung ausprobiert worden ^^

    wenn die garantie angepasst werden kann, liegt KEIN sachmangel mehr vor. eine vergleichbare prüfung wie im ladengeschäft muss und sollte der käufer mit sich machen lassen.


    ein kumpel von mir (langjähriger iphone nutzer) hält es sogar für einen vorteil ein widerrufsgerät zu kreigen, da man sich sicher seinkann, dass keine technischen mängel vorliegen, da die geräte mit adlersaugen überprüft werden (zum einen ob der widerrurf daraus begrüdnet war- und zum anderen ob ansprüche gegen den widerrufenden käufer zweck wertminderung bestehen). also mit der garantieanpassung ist alles ok!!! jetzt sollt man nur noch wissen ob diese auch funktioniert...