Vielen Dank :top: Da werd ich wohl zuschlagen
Beiträge von Quaresma
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Original geschrieben von ZeRoDoG2oo5
Habe mir sowas ähnliches Bestellt, so sieht meine aus:Sollte reichen, habe ja noch ein komplettes Skin für das Ei, mehr kann man nicht machen
Die sieht gut aus, hast du einen Link zu der Tasche ?
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Und wer zahlt mir die anderen 7 Tage??
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Nicht nur, dass nicht alle iPhones ausgeliefert sind; jetzt gibt es auch noch Komplikationen mit den Steckern und gewisse Vertragsdetails werden bestimmt auch noch ein Problem neben den üblichen iPhone Defekten werden.
Herzlichen Glückwunsch, liebe my_wish, ich prophezeie diesem Thread noch eine sehr lange Lebensdauer.
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Naja, ist der Ruf ersteinmal ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert
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Original geschrieben von my_wish
eigentlich fast ein bißchen schade das es hier jetzt versandmails hagelt, und bald noch viel mehr....hab mich hier fast schon wohlgefühlt.....was nicht heisst, das ich euch euren Apfel nicht gönne
Naja, das Forum rennt dir nicht weg und es gibt ja noch MSN und Co.
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Zitat
Original geschrieben von ZeRoDoG2oo5
Mich zufrieden zustellen ist ganz einfach, einfach keine GLÜCKS aussagen von ein Unternehmen zu hören.
Das hört man auf der Arbeit vllt. mal "Ey morgen mit Glück ne Stunde eher schluss machen" aber nicht bei ein VertragspartnerGlücksaussagen höre ich im Blog genügend, als nächstes übernehmen die noch den Blog-satz
"Drückt die Daumen" :top:Naja gut, dann sind wir halt die letzte Bastion der iPhone Wartenden, ich geb ne Runde Tee mit ordentlich Schuss aus :cool:
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Zitat
Original geschrieben von ZeRoDoG2oo5
Ich hoffe das die restlichen VF-Geräte noch folgen, jetzt rollt es ja ein wenig.
Nee du, glaub mir mal, wir sind die Gearschten... ich wette vor dem 24.01. passiert erstmal gar nichts mehr. -
Verbraucherschutzzentrale NRW
ZitatTrifft das bestellte Handy nicht ein, muss sich der Kunde an den Händler halten. Setzt er ihm eine angemessene Frist (ca. zwei Wochen) und wird das Handy in der Zeit immer noch nicht geliefert, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Achtung: Der Rücktritt sollte aus Beweisgründen per Einschreiben mit Rückschein erklärt werden. Den eventuell bereits gezahlten Kaufpreis muss der Händler dann zurückerstatten. Bestellt der Verbraucher das gewünschte Handy woanders zu teureren Konditionen, kann er vom Händler die entstandenen Mehrkosten als Schadenersatz verlangen. Der Händler muss aber nicht zahlen, wenn er für die ausgebliebene Lieferung nachweislich nichts kann, weil z.B. der Hersteller Lieferprobleme hat. Auch ohne Handy läuft der Mobilfunkvertrag mit dem Netzbetreiber weiter.
:mad:
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Mit Ende Januar bin ich absolut nicht zufrieden! Es wurde Mitte Januar als SICHER tituliert!!! LANGSAM REICHT ES!!!!