Beiträge von hgkg-felix

    Die Wüstenrot Kündigung von 2011


    "A C H T U N G" an alle geschädigten Bausparkunden der Kündigungswelle 2011


    Verjährung der Ansprüche aus 2011 droht (siehe § 195 BGB)


    Es ist Eile geboten.
    Folgende Maßnahmen hemmen die Verjährung
    a) Mahnverfahren beim Mahngericht (Amtsgericht) einreichen, kann auch online durchgeführt werden, bzw.
    kann der Mahnbescheid online erstellt werden. Ausfüllen, ausdrucken, beim Amtsgericht (Mahngericht) abgeben, oder per Einschreibebrief verschicken. Die Kosten halten sich im Rahmen (Grundgebühr beträgt 32,-EUR)
    Die Gebühr steigt mit dem Streitwert. Für das Mahnverfahren ist unter 5000,-EUR Streitwert kein Rechtsanwalt erforderlich. Der Streitwert für 2011 dürfte bei jedem unter dieser Grenze liegen.


    b) Ombudsverfahren bei der Ombudsstelle der privaten Bausparkassen einreichen. Ombudsverfahren ist kostenlos, allerdings sollten die Unterlagen per Einschreibebrief verschickt werden.


    Durch diese Maßnahmen kann man kurzfristig Zeit gewinnen. Aber wie heißt es, "Zeit ist Geld"


    Ich bin überzeugt, wenn viele Bausparer das Mahnverfahren wählen und als Antragsgegner die Vorstände
    beim Namen nennen, dann bedeutet das für diese Herren eine unangenehme Zukunft.
    Bei der Bausparkasse Wüstenrot solltet ihr den Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Alexander Erdland, den
    Vorstandsvorsitzenden Bernd Hertweck, die Vorstände Dr. Michael Gutjahr und Jürgen Steffan als
    Antragsgegner aufführen.


    Was jetzt die erneute Kündigungswelle der Altsparer angeht, sollten alle Betroffenen die Füße ruhig halten,
    denn man sollte mit einer voreiligen Reaktion auf solche "Werbeflyer" sparsam um gehen.
    Aussitzen ist die Devise


    Es steht uns noch eine interessante Zeit bevor, ich erinnere an das BGH-Urteil in der Angelegenheit der
    rechtsmissbräuchlich berechneten Kreditgebühren, auch hier ist Eile für alle Gebühren vor 2011 geboten.


    Mein Appell, nutzt die rechtlichen Möglichkeiten, die Gerichte sollen ruhig merken, dass sich die Kunden
    nicht alles gefallen lassen.


    Gruß
    hgkg-felix

    Schwäbisch Hall kündigt alte BSV


    Zitat:
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    Original geschrieben von Steffi21
    Eigentlich verstehe ich ja, dass die kündigen wollen und es ihnen auch irgendwie möglich gemacht werden müsste.


    Allerdings würd ich schon gerne meine Top-Zinsen behalten. 300€ SB bei der RV sind eigentlich nen bischen viel,....


    Hallo Steffi21,
    Dein Mitleid mit der BSK in allen Ehren.
    - was willst Du denn?
    a) Soll die BSK ihre Gewinnmaximierung auf Deine Kosten erhöhen?
    b) Willst Du, dass die BSK Dich über den Tisch zieht?
    c) Akzeptierst Du, dass die BSK-Vertreter für Dein wehrloses Ausscheiden aus dem Vertrag eine Prämie kassieren, oder den „Besten Betrügern“ als Belohnung eine Lustreise nach Rio finanziert wird?
    c) Willst Du, dass die Finanzmafia durch Dein passives Verhalten weiter an Einfluss gewinnt?
    d) Möchtest Du, dass die BSK durch Vertragsbruch und durch Animation zur Eigenkündigung (Kündigung im beidseitigen Einvernehmen) ihr Ziel erreicht?
    - welche legalen rechtlichen Möglichkeiten hat die BSK den voll besparten BSV zu kündigen?
    Der Gesetzgeber hat für diesen Fall im BGB eine Regelung getroffen.
    a) Kündigung nach § 489 Abs.1 Nr.2 BGB
    Bedingung: Frühestens 10 Jahre nach Vertragserfüllung mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten, d.h. bei BSV frühestens 10 Jahre nach Zuteilungserklärung


    - wie lösen die BSK ihr Problem? (ihre in den 90er Jahren eigenverursachte Fehlentscheidung zu revidieren)
    a) Anfangs werden dem Kunden "attraktive Angebote" vorgelegt, sind bei Prüfung nicht attraktiv.
    b) Die neueste Masche, ein Anruf des Vertreters, der ein letztes alternativloses Angebot anpreist.
    c) Als nächstes folgt ein Einfaches Anschreiben der BSK, hier wird so ganz nebenbei erwähnt, dass das Guthaben zu einem Datum gekündigt ist. Dem Schreiben liegt ein Zahlungsauftrag bei, mit dem soll dann per Unterschrift eine Vertragsauflösung im beidseitigen Einvernehmen abgezeichnet werden.
    d) Als Drohung wird hinzugefügt, dass bei einer Verweigerung der Unterschrift, die Guthaben nicht ausgezahlt werden, sondern zinslos im BSK-Vermögen fortgeführt werden. Mein Rechtsempfinden sagt mir, dass dieser Methode Einhalt geboten werden muss.
    - Steffi21, ich frag Dich, ist Dein Mitleid mit diesem Vertragspartner immer noch vorhanden?
    - welche Möglichkeiten hat der Bausparer?
    a) Ombudstelle informieren=> Ergebnis = negativ, der SS ist bereits vorformuliert und in der Sache einseitig auf die Strategie der BSK ausgelegt. SS von Lambert-Lang findet keine Anwendung
    b) Die BaFin Referat Q 23 einschalten => Ergebnis: BaFin vertritt keine „Verbraucherrechte“, sieht in den Handlungsmethoden der BSK keinen Handlungsbedarf, hier wird nur die Möglichkeit einer Klage aufgezeigt.
    c) Verbraucherschutz einschalten => Beratung i.O., Ergebnis, nichts unterschreiben.
    d) Medien einschalten z.B. Finanztest, Wirtschaftswoche, Bild => bedarf eine gewisse Anzahl an Beschwerden
    d) Klage einreichen => Rechtsanwalt finden => langwieriger Prozess
    - Jeder betroffenen BS entscheidet über seinen Umgang mit dieser Falschberatung und Erpressung durch die BSK.
    Gruß hgkg-felix

    wüstenrot kündigt alte BSV


    Zitat:
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    Original geschrieben von Nilberg
    Hallo an alle Verbiebenen,


    Mich würde interessieren, wer noch bis heute durchgehalten hat. Für ein kurzes Lebenszeichen wäre ich dankbar.


    Wer weiss, ob man sich sein Bausparguthaben auszahlen lassen kann, ohne dass der Widerspruch vor der Ombusstelle seine Gültigkeit verliert? Ich habe das Gefühl, dass die Angelegenheit bewußt in die Länge gezogen wird. Wer kann dazu Angeben machen? Hat sich unter Umständen schon jemand seine Bausparsumme auszahlen lassen und seinen Widerspruch aufrechterhalten? Und wenn ja, wie war die Reaktion der Ombudsstelle und/oder der Bausparkasse?


    Gruß an Alle
    Nilberg
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    Hallo Nilberg,
    hier ein kurzes Lebenszeichen von uns, wir sind noch dabei,
    sicherlich sind nur noch wenige an Bord.
    Meine Frage, hast Du deinen Schlichterspruch vom Ombudsmann erhalten?
    Wir haben unseren Schlichterspruch ende Oktober bekommen, Ergebnis ist wie nicht anders erwartet, negativ.
    Nilberg, ich würde Dir gerne eine PN schicken, leider fehlt in Deinem Profil der PN-Button,
    wenn Kontakt gewünscht, kannst Du mir eine PN schicken.


    Gruß
    hgkg-felix

    wüstenrot-kämpfer


    Hallo nicora,
    lass dich nicht provozieren, nach meiner Meinung sind deine Beiträge zur Sache sehr hilfreich, was ich von anderen Beiträgen, mancher Forumsteilnehmer in der Sache, nicht behaupten kann.
    Mir scheint, dass einige Teilnehmer von wüstenrot gesponsert werden, um den "Standhaften" den Mut für´s weitermachen zu nehmen.
    Es ist doch eigenartig, dass Teilnehmer monatelang nichts von sich hören lassen, prompt wird ein "Schlichterspruch" veröffentlicht, sind diese Teilnehmer mit ihrem belanglosen provozierenden Kommentar zur Stelle.
    Nun zu dem Beitrag "Schlichterspruch" von unserem Mitstreiter muellej vom 19.07.2011 21:44
    1.) Der Schlichterspruch stammt vom 20.05.2011, und ist auf postalischem Weg verloren gegangen. Durch Nachfrage erhielt muellej den Schlichtungsspruch dann am 10.06.2011 (Datum des Schreibens vom 08.06.2011).
    Das Vorgehen bei der Schlichtung scheint mir genauso unprofessionell ab zu laufen wie das gesamte Projekt "Kündigung der Renditeverträge" durch wüstenrot (zuerst mündlich drohen, ohne Einschreibebrief Kündigungsschreiben verschicken, etc.).
    2.) Nach Bekanntgabe des Schlichterspruchs bis zur Veröffentlichung im Forum verging mehr als 1 Monat, vom Datum des Schlichterspruchs bis dato sind es fast 2 Monate.
    3.) Nach Veröffentlichung im Forum waren sofort o.g. Teilnehmer zur Stelle, die die Entscheidung des Ombudsmanns begrüßten und für den "Erfolg" der BSK ihre Glückwünsche übermittelten.
    4.) Frage an muellej, auf welchem Konto steht Dein Geld denn jetzt? Wurde es auf ein Sonderkonto überwiesen und seit 30.04. nicht mehr verzinst? Hast Du mittlerweile die Auszahlung auf dein Bankkonto angewiesen? Läuft Dein Vertrag von der Entscheidung vom 20.05.2011 noch 3 Monate (Kündigungsfrist bis 31.08.) weiter?
    Wir haben von Anfang an eine andere Strategie gefahren, wir haben zuerst keine Kündigung vom 18.01.2011 erhalten, dann haben wir einen Kontoauszug bekommen, hier haben wir sofort die Kontoführungsgebühr (berechnet für das ganze Jahr) beanstandet und der Kündigung anschließend widersprochen. Wüstenrot hat uns ein "Angebot" vorgelegt, dass wir nicht annehmen konnten, wir haben die Erfüllung des Vertrags nach § 2 Abs. 3 der ABB Tarif 7 verlangt, dies haben wir der Ombudsstelle ebenfalls als Verhandlungsmasse vorgegeben, jetzt warten wir ab, was passiert.
    Unsere Verträge laufen in jedem fall bis zum 30.09. mit den vertraglichen Konditionen.


    Sollte Wüstenrot hier keine Kompromissbereitschaft erkennen lassen, dann enden eben die Geschäftsbeziehungen nach über 40 Jahren mit wüstenrot, andere Mütter haben auch schöne Töchter!!!
    Es versteht sich, dass wir dann in diesem Leben keinen Cent bei wüstenrot anlegen werden und auch keine wohlwollende Werbung für diesen "Verein" betreiben werden.
    Es tut mir leid, dieser Marketing-Strategie kann ich nicht folgen.


    Gruß an die "letzten" wüstenrot-kämpfer

    wüstenrot Durchhalter


    Zitat:
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    Original geschrieben von hgkg-felix
    Deinen Hinweis habe ich befolgt und am 15.07. bei der Ombudsstelle angerufen, hier hat man die Verzögerung mit der Urlaubszeit begründet. Postwendend haben wir am 16.07. die Eingangsbestätigung der Ombudsstelle erhalten.
    Gruß an alle Durchhalter


    Original geschrieben von nicora
    Haben sie Dir wenigstens in dem Bestätigungsschreiben mitgeteilt, in welcher Zeit Wüstenrot zu antworten Hat? Wahrscheinlich nicht. lass es uns bitte wissen. Danke.
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    Hallo nicora,
    ja, im Anschreiben hat die Kundenbeschwerdestelle geschrieben:
    Die Beschwerde muss zur Wahrung rechtlichen Gehörs der Bausparkasse zugeleitet werden, welche binnen vier Wochen eine Stellungnahme abgeben wird. Erst danach wird die Beschwerde der Ombudsfrau/dem Ombudsmann zur Entscheidung vorgelegt, §4Abs.2 Ombudsmann-Verfahrensordnung.


    Nicora: In wieweit arbeiten die nur auf Zeit (für Wüstenrot) und fungieren als Vorteilsbeschaffer?
    In der Ombudsmann-Verfahrensordnung unter
    § 7 Hemmung der Verjährung, gilt die Verjährung der Ansprüche des Beschwerdeführers für die Dauer des Schlichtungsverfahrens (Vorprüfungsverfahren und Schlichtung vor dem Ombudsmann) als gehemmt.


    Bitte las es mich wissen, Danke!!


    Gruß an alle Durchhalter

    wüstenrot Durchhalter


    Hallo nicora,
    Zitat Original geschrieben von nicora 14.07.2011
    Haste schon wenigstens ne Eingangsbestätigung Deiner Beschwerde??
    Wenn nicht, würde ICH Ombuds sofort fragen, ob sie (die Ombudsstelle) bewusst auf Zeitgewinn spielt und als Handlanger von Wüstenrot fungiert.


    Deinen Hinweis habe ich befolgt und am 15.07. bei der Ombudsstelle angerufen, hier hat man die Verzögerung mit der Urlaubszeit begründet. Postwendend haben wir am 16.07. die Eingangsbestätigung der Ombudsstelle erhalten.
    Vorsorglich haben wir der Kündigung von Wüstenrot zum 30.09.2011 nochmals widersprochen und nochmals unser Angebot, die Vorgehensweise nach § 2 Abs. 3 der ABB Tarif 7 zu lösen, erneuert.
    Bin gespannt wie es in der Angelegenheit weiter geht.


    Gruß an alle Durchhalter

    wüstenrot Durchhalter


    Zitat:
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    Original geschrieben von baristacrema (vom 29.06.)
    habe heute eine Schlichtung der Ombudsstelle erhalten.
    Fazit: überspart = Kündigungsrecht der Bausparkasse nach §488 BGB
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    Hallo baristacrema,
    was hast Du der Ombudsstelle geantwortet, oder hast Du die Kündigung angenommen?


    Hallo nicora, nilberg, an alle Interessierten und „Durchhalter“ :
    am 20.06.2011 haben wir unsere Beschwerde, gegen die von der Bausparkasse Wüstenrot ausgesprochenen Kündigungen bei der Ombudsstelle, eingereicht, bis dato haben wir (nach 2,5 Wochen) noch keine Antwort erhalten.
    Meine Frage:
    1.) Wie lange dauert in der Regel eine Antwort auf eine Beschwerde?
    2.) Wir haben am 28.06.2011 ein Schreiben von Wüstenrot erhalten. Wüstenrot hält an einer Kündigung nach §488 Abs 3 BGB fest, dieser Kündigung von Wüstenrot haben wir bis dato noch nicht widersprochen, sollten wir das vorsorglich noch tun?


    - Mit gleichem Schreiben teilt uns Wüstenrot mit, dass die Verträge zum 30.09. aufgelöst und nicht mehr verzinst werden.
    Meine Frage:
    Unsere Verträge sind als Bausparverträge weiterhin geführt und laufen jetzt bis zum 30.09. normal weiter, welchen Status haben denn eure Verträge, wenn ihr der Wüstenrot Kündigung widersprochen und ein Schlichtungsverfahren eingeleitet habt?


    Eigentlich wollten wir die Verträge längerfristig fortführen, d.h. es bringt uns nicht viel weiter, wenn wir immer wieder nur die Kündigungsfrist etwas weiter hinausschieben.
    Deshalb hatten wir der Ombudsstelle eine Schlichtung in der Einhaltung des § 2 Abs. 3 ABB Tarif 7, als für uns akzeptabel angeboten. Danach wird das Guthaben das die Bausparsumme übersteigt ununterbrochen weiter verzinst. Auf Wunsch des Baussparers können diese Guthaben auf einen neu abzuschließenden Bausparvertrag umgebucht werden.
    Das heißt für uns, alle Beträge die die Bausparsumme übersteigen werden in einen anderen noch besparten Vertrag gebucht, erst wenn auch dieser Vertrag aufgefüllt ist, wird ein neuer Vertrag abgeschlossen.
    Das hat auch den Vorteil, der unverzinste Bonusbetrag wächst nicht so stark an.
    Ist diese Vorgehensweise/Vergleich nicht auch für alle andern interessant, oder was spricht gegen diese Erfüllung der ABB Tarif 7?
    PS: Gestern haben wir zu den noch in der Ansparphase befindlichen BSV von Wüstenrot ein "Angebot" erhalten. Wüstenrot verzichtet großzügigerweise auf 1% Kündigungsgebühr wenn wir das Kapital nehmen und den Vertrag auflösen, gleichzeitig sollen wir einen neuen BSV bei Wüstenrot abschließen. Wir haben Wüstenrot gebeten uns in Zukunft nicht mehr mit diesen "Angeboten" zu belästigen.


    Hallo Nilberg
    Du schreibst am 06.07. Wir können wohl davon ausgehen, dass dieses Forum auch von W. aufmerksam verfolgt wird.
    Diese Vermutung habe ich auch, aber was soll es, trotzdem sollten wir nicht aufgeben.


    Gruß an alle Durchhalter

    Hallo nicora, nilberg, an alle Interessierten und „Durchhalter“ :


    ich habe bei unserem Bezirksleiter nachgefragt, ob unsere Verträge wieder in seinem
    System einzusehen sind, ja, es sind wieder alle Verträge eingebucht. Der Bezirksleiter fragt mich, wie hast du das denn hingebogen?
    Frage, sind eure Verträge ebenfalls wieder in den Systemen der Bezirksleiter eingebucht?
    Ich weiß, dass unsere Verträge im März beim Bezirksleiter nicht mehr einsehbar waren.


    Nicora, weiter zu Deinem Schriftverkehr mit der Ombudsstelle, hier wurde ja Deine Bereitschaft, einen Schlichtungsspruch zu akzeptieren, angezweifelt.


    Wir haben der Ombudsstelle eine Schlichtung in der Einhaltung des § 2 Abs. 3 ABB Tarif 7, als für uns akzeptabel angeboten. Danach wird das Guthaben das die Bausparsumme übersteigt ununterbrochen weiter verzinst. Auf Wunsch des Baussparers können diese Guthaben auf einen neu abzuschließenden Bausparvertrag umgebucht werden.
    Das heißt für uns, alle Beträge die die Bausparsumme übersteigen werden in einen anderen noch besparten Vertrag gebucht, erst wenn auch dieser Vertrag aufgefüllt ist, wird ein neuer Vertrag abgeschlossen.
    Das hat auch den Vorteil, der unverzinste Bonusbetrag wächst nicht so stark an.
    Bei uns wurde das schon einmal praktisch so verbucht, nur damals haben wir diese Buchung wieder stornieren lassen, weil man uns keinen Grund für diese Vorgehensweise nennen konnte, von einer Begründung nach § 488 Abs.3 war von Seiten Wüstenrot damals 2006 nie die Rede.
    Bei Nilberg hat man ebenfalls so verfahren, meine Frage an Nilberg, warum wurde bei ihm diese Buchungen eingestellt?
    Von der Ombudsstelle haben wir bis heute noch keine Antwort. (unsere Beschwerde ist auch noch keine 2 Wochen unterwegs)


    Gruß an alle Durchhalter

    Hallo nicora, nilberg, baristacrema, an alle „Durchhalter“,


    zu unserem Schreiben vom 03.06. an Wüstenrot haben wir heute eine Antwort von Wüstenrot erhalten.
    - Wüstenrot hat registriert, dass wir mit dem Angebot von Wüstenrot vom 25.05.11 (siehe unseren Beitrag im Forum vom 14.06.2011) nicht einverstanden sind und deshalb unsere Bausparverträge wieder eingerichtet. Unsere Verträge werden vorerst weitergeführt.
    (auch weiter verzinst)
    - Wüstenrot schreibt weiter: Ihrer Ansicht nach ergibt sich aus der ABB des Tarifs 7 kein Kündigungsrecht. Der § 14 ist für Sie eine dem entgegenstehende Aussage.
    (Dazu von uns eine Bemerkung: § 14 ABB Tarif 7, bei Nichtannahme der Zuteilung wird der Vertrag fortgesetzt, hat man erwähnt. Den § 2 Abs. 3 ABB Tarif 7, wird das Guthaben ununterbrochen weiter verzinst. Auf Wunsch des Baussparers können diese Guthaben auf einen neu abzuschließenden Bausparvertrag umgebucht werden, hat man "bewusst" außen vor gelassen.)
    - Wüstenrot schreibt weiter: Der aufgeführte § steht unserer Kündigung nicht entgegen. Die ABB sind immer im Zusammenhang mit dem eigentlichen Zweck des Bausparens zu sehen: einen Darlehensanspruch für wohnwirtschaftliche Zwecke zu erhalten. Dieser Vertragszweck ist bei unseren Verträgen nicht mehr gegeben.
    Wir halten an unserer Rechtsauffassung fest. Aus diesem Grund kündigen wir nach § 488 Abs.3 BGB zum 30.09.2011. Wir lösen Ihre Verträge auf. Das Guthaben wird dann nicht mehr verzinst.
    - Wüstenrot schreibt weiter: Sie möchten von uns bisherige Entscheidungen der Ombudsstelle zu diesem Thema erhalten. Diese dürfen wir aus Datenschutzgründen nicht zusenden. Es steht Ihnen frei sich selbst an die Ombudstelle zu wenden.


    Ja, wir haben in der Zwischenzeit unsere Unterlagen an die Ombudsstelle geschickt, bisher noch keine Reaktion.
    Unser Schlichtungsangebot aus E-Mail vom 14.11.2010: Um die Übersparung zu verhindern, beantragen wir, wie in § 2 Abs.3 der ABB Tarif 7 geregelt, dass der in den betreffenden Verträgen die Bausparsumme übersteigender Betrag in den Vertrag Nr. ..... umgebucht wird, auch sollen in Zukunft alle die Beträge (Netto-Zinsen), die die Bausparsumme übersteigen in diesen Vertrag umgebucht werden, ist auch dieser Vertrag eines Tages voll, werden die Beträge in den Vertrag Nr. ..... umgebucht. Sind die bestehenden Verträge bis zur Bausparsumme aufgefüllt, werden wir einen neuen Bausparvertrag bei Wüstenrot abschließen.
    Diese Praxis hat man bei uns 2006 schon einmal durchgeführt, damals konnte man die Maßnahme nicht erklären, auch war damals nie eine Argumentation hinsichtlich des $ 488 Abs. BGB. Auch bei Nilberg wurde diese Maßnahme ebenfalls durchgeführt, deshalb sind wir der Auffassung, dass Wüstenrot nach diesem in den ABB Tarif 7 geregeltem Verfahren die Buchungen durchführen muss, somit wäre eine Übersparung für die Zukunft ausgeschlossen.