Die Wüstenrot Kündigung von 2011
"A C H T U N G" an alle geschädigten Bausparkunden der Kündigungswelle 2011
Verjährung der Ansprüche aus 2011 droht (siehe § 195 BGB)
Es ist Eile geboten.
Folgende Maßnahmen hemmen die Verjährung
a) Mahnverfahren beim Mahngericht (Amtsgericht) einreichen, kann auch online durchgeführt werden, bzw.
kann der Mahnbescheid online erstellt werden. Ausfüllen, ausdrucken, beim Amtsgericht (Mahngericht) abgeben, oder per Einschreibebrief verschicken. Die Kosten halten sich im Rahmen (Grundgebühr beträgt 32,-EUR)
Die Gebühr steigt mit dem Streitwert. Für das Mahnverfahren ist unter 5000,-EUR Streitwert kein Rechtsanwalt erforderlich. Der Streitwert für 2011 dürfte bei jedem unter dieser Grenze liegen.
b) Ombudsverfahren bei der Ombudsstelle der privaten Bausparkassen einreichen. Ombudsverfahren ist kostenlos, allerdings sollten die Unterlagen per Einschreibebrief verschickt werden.
Durch diese Maßnahmen kann man kurzfristig Zeit gewinnen. Aber wie heißt es, "Zeit ist Geld"
Ich bin überzeugt, wenn viele Bausparer das Mahnverfahren wählen und als Antragsgegner die Vorstände
beim Namen nennen, dann bedeutet das für diese Herren eine unangenehme Zukunft.
Bei der Bausparkasse Wüstenrot solltet ihr den Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Alexander Erdland, den
Vorstandsvorsitzenden Bernd Hertweck, die Vorstände Dr. Michael Gutjahr und Jürgen Steffan als
Antragsgegner aufführen.
Was jetzt die erneute Kündigungswelle der Altsparer angeht, sollten alle Betroffenen die Füße ruhig halten,
denn man sollte mit einer voreiligen Reaktion auf solche "Werbeflyer" sparsam um gehen.
Aussitzen ist die Devise
Es steht uns noch eine interessante Zeit bevor, ich erinnere an das BGH-Urteil in der Angelegenheit der
rechtsmissbräuchlich berechneten Kreditgebühren, auch hier ist Eile für alle Gebühren vor 2011 geboten.
Mein Appell, nutzt die rechtlichen Möglichkeiten, die Gerichte sollen ruhig merken, dass sich die Kunden
nicht alles gefallen lassen.
Gruß
hgkg-felix