Beiträge von Meerbuscher

    Zitat

    Original geschrieben von Eldschi
    In der Tat, so sehe ich das auch. Manchmal ist das Leben eben auch mal ganz einfach... [...]Evtl. möchtest du auch materielle Vorteile - getarnt als Ausgleich für die Ablehnung - herausschlagen. [...]


    Es ist wirklich nicht notwendig, mir so ein Motiv unterzuschieben. Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass ich irgendwas in dieser Richtung erwarte? Dieses Geschäft ist schnell und auf Naht gestrickt, da wird der Vermittler solange nichts machen, bis er gezwungen wird. Und welcher Kunde unternimmt ernsthaft die Mühe, so etwas am Ende einzuklagen. Doch nicht für 100 €. Rechtschutz hin oder her. Das weiß doch wohl jeder Beteiligte, sowohl der Vermittler, aber natürlich auch ich.


    Mir ging es nur darum, hier darzustellen, wie es ablaufen kann, damit eventuell mal andere davon "profitieren", die mit Google den Weg in diese Gefilde finden. So wie andere hier auch schreiben: "Ist angekommen, hat geklappt!", schreibe ich eben auch meine Erfahrung. Dass ich dabei ausführlich bin, ist Teil meiner Natur.


    Zitat

    Original geschrieben von Eldschi
    Das sagen ihm jetzt schon im Prinzip 4 Leute (3 User + Händler). Trotzdem werden es für ihn nur die anderen sein, die den Fehler gemacht haben (unterstelle ich einfach mal).


    Das mit dem Unterstellen ist vermutlich nicht eine der Eigenschaften, wegen der dich die Menschen mögen. Ich habe die Sache nicht unabsichtlich ziemlich ausführlich dargestellt, damit ich eben genau nicht den Weg gehe, den andere gehen. Die schreiben nämlich einfach: "Bei mir hat das nicht geklappt, Handybude ist Moppelkotze!" Ich habe versucht die Sache aus meiner Sicht fair darzustellen, habe nichts unterstellt, sondern offen gelassen, dass ich in den Unterlagen die ich habe, dies oder das gefunden habe oder eben nicht gefunden habe. Ich habe immer gebeten, wenn es anders ist, mir bitte zu sagen, wo das steht. Einen Fehler von mir, habe ich dabei immer offen gelassen.


    Zitat

    Original geschrieben von Handybude.de
    Stand in jedem Angebot: Angebot nur gültig bis Antragseingang und -aktivierung 30.04.2012, sowie in jeder Fußnote bei dem *. Dazu einfach nochmal in das Angebot schauen.


    Es ist für sehr sehr wenige Kunden schlecht gelaufen, Sie gehören dazu. Beim nächsten Mal einfach schneller sein und nicht auf den letzten Drücker warten.


    Dann muss ich wohl in der Tat bei Ihnen um Entschuldigung bitten. In einer Fußnote beim Ausfüllen steht das tatsächlich. Ich hatte mir zwar Screenshots davon gemacht, aber nicht mehr nachgeschaut.


    Und das hatte einen Grund, denn im Beschreibungstext des Angebotes stand davon nichts, bzw. es stand da anders. Da stand zunächst dick und fett:


    Achtung: Dieses Angebot ist nur in limitierter Anzahl & bei Bestellung sowie Antragseingang bis 30.04.2012 16 Uhr gültig!


    Und da erwartet man natürlich nicht noch eine weitere Bedingungen, nämlich dass bis zum 30.04. auch irgendwas aktiviert sein muss.


    Was meine geistige Verwirrung vollendete, dass weiter unten im Text noch steht:


    Der Antrag muss am 30.04.2012 bei uns mit allen nötigen Kopien per Post, Mail oder Fax eingegangen und aktivierbar sein.


    "Aktivierbar" und eben nicht "aktiviert". Fragt sich der Antragsteller natürlich, was "aktivierbar" bedeutet? Jedenfalls nicht "aktiviert". "Essbar" ist ja auch nicht "gegessen". Und da der Antragsteller nur eine diffuse Ahnung von diesem Prozess hat, denkt er sich eben nichts Böses dabei. Vielleicht was in der Art, dass der Vermittler das rechtzeitig zum Mobilfunker schickt, aber dafür haben wir ja dann die 16 Uhr Grenze - alles roger.


    In besagter, überlesener Fußnote wiederum steht dann wieder nur:


    nur gültig bis Antragseingang und -aktivierung 30.04.212


    Hier wäre dann jeder auf die Nase gefallen, der das mit den 16 Uhr nicht mitbekommen hat. (Ja, ja, nächstes Mal alldawei früher, aber es gibt eben auch Umstände, da geht es nicht früher).


    Als Antragsteller muss man sich also ganz schön was zusammenmixen. Dass bei der Formulierung des Angebotes Platz für Optimierung ist, dürfte also deutlich geworden sein. Dann hätte ich mir auch den ganzen Sermon gespart und keiner hätte meinen Sermon lesen und kommentieren müssen. Aber was solls?


    Also: Ich war in der Tat spät dran, obwohl ich mich deutlich an die Zeitbegrenzung gehalten habe und ich habe mich in den gewagten Formulierungen des Angebotes der Handybude offensichtlich verstolpert. Zu meiner Entschuldigung: Man könnte auch sagen, es ist so gestaltet, dass man eben auch schnell auf die Nase fallen kann. Was bleibt, ist die Erkenntnis, dass die Handybude im Fußnotenbusiness "die Pflicht erfüllt hat" und Mobilcom sich nicht gerade mit Ruhm bekleckert hat, was ja wohl manchen nicht wundert, denn ein gewisser Ruf eilt dem Laden ja voraus oder hinterher - wie auch immer. Gut, beim nächsten Deal sind wir dann schneller.

    Eldschi

    Zitat

    Original geschrieben von Eldschi
    Ganz einfach: Zu spät bestellt.


    Na ja, wenn man es so simplifizieren will, dann stimmt das wohl :D:D Ich bin von der argumentativen Kraft deiner Ausführung beeindruckt ;) Ein kurzer Schwung und ohne jede Täuschung direkt in die Sonne. So gesehen stimme ich dir also vollkommen zu. Letztlich ist das dann aber auch alles nur passiert, weil Adam die Finger nicht von Eva lassen konnte.


    Allerdings bleiben bei genauerem Hinsehen doch starke Zweifel. Denn irgendein Idiot hat irgendwann so etwas wie Verträge erfunden.


    Eldschi @Handybude

    Zitat

    Original geschrieben von Eldschi
    Daran ändert auch die Formulierung im Angebotstext nichts, denn diese bedeutet keinesfalls, dass jeder, der bis zu dem angegeben Zeitpunkt bestellt hat, einen Rechtsanspruch auf die Konditionen hat. […]


    Das ist mir schon klar, denn die AGB der Handybude sagen in §5 Nr. (4) „[…] Ist ein Kaufvertrag mit dem Abschluss eines Vertrages mit einem Mobilfunkanbieter verbunden, steht der Vertragsabschluss unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Kunde vom Mobilfunkanbieter akzeptiert wird. […]“ Und ich habe ein Mail, in der steht nun mal: „HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH zu Ihrem NEUEN Mobilfunkvertrag, dessen Auftragsannahme uns soeben vom Anbieter bestätigt wurde.“ Das nenne ich nach meinem Rechtsverständnis eine Angebotsannahme, wie sie deutlicher kaum sein kann.


    Nach meinem Verständnis geht es dabei zudem nicht darum, ob vom Mobilfunkanbieter spezielle Konditionen, die zwischen Vermittler und Kunden vereinbart wurden (z. B. „Auszahlung -471,00€“) vom Anbieter akzeptiert werden, sondern lediglich um solche Dinge wie die Kreditwürdigkeitsprüfung oder ob noch Außenstände beim Mobifunkanbieter oder verbundenen Unternehmen vorhanden sind.


    Was soll es denn bedeuten, wenn ich von der Handybude eine Mail bekomme, die mir bestätigt, dass der Anbieter meine Auftragsannahme bestätigt hätte und zudem den Versand der Ware in dieser Mail quasi schon avisiert? Ist das wirklich immer noch nur eine Vorstufe einer Angebotsannahme? Ich meine nicht.


    Könnte man sich noch versuchen herauszureden, dass das ja nicht die einzige Voraussetzung für eine Auftragsannahme des Vermittlers sei, obwohl die AGB das vermuten lassen. Aber okay, da könnte man u. U. noch eine weitere Voraussetzung konstruieren. In §5 Abs. (2) steht noch was davon, dass eine vertragliche Bindung z. B. nur zustande kommt: "[...] durch schlüssiges Handeln, insbesondere durch Vorbereitung des Versands der Ware [...]" Hier ist für mich fraglich, wer hier eigentlich was verschickt (Mobilfunkanbieter, Vermittler). Aber im Prinzip ist das egal, denn in der Glückwunsch-Mail steht ja noch, dass wir eine automatische Versandbestätigung erhalten, sobald die Ware in den Versand geht. Also: Glückwunsch, Mobilcom hat den Auftrag angenommen und sobald die Ware in den Versand geht, gibt es noch eine Mail. Für mich ist das i. w. S. sicherlich schon die Vorbereitung des Versandes. Ich mache es mir mal einfach: Für mich ist das konkludentes Handeln.


    Zitat

    Original geschrieben von Handybude.de
    wie bereits per Mail erklärt haben wir versucht eine Kulanzlösung über Mobilcom zu erreichen, dies wurde verweigert. Hintergrund ist eine drastische Provisionsänderung zum 01.05. und der Wegfall der 5 € Vergünstigung im Vertrag.


    Zwar sind Sie „nur“ der Vermittler, aber Kulanz wäre wohl in diesem Fall, wenn die Handybude (und nicht Mobilcom) für die lt. Ihrer Aussage „wenigen Kunden“ eine Lösung angeboten hätte. Sie haben schließlich im Endeffekt (wenn man es so einfach sehen will wie Eldschi oben) ein Produkt unter falschen Angaben/Bedingungen beworben, auch wenn das nach Ihrer Darstellung nicht in Ihre Verantwortung fällt, was ich zweifellos glaube.


    Kulant wäre gewesen, wenn Sie mir z. B. angeboten hätten: „Es ist blöd gelaufen wegen XYZ. Das Angebot ist nun 119 € teurer geworden. Wir bieten Ihnen an, auf halbem Weg entgegen zu kommen und sind bereit, 60 € des Mehrbetrags zu übernehmen. Für Sie bliebe eine Reduktion des Auszahlungsbetrages von 59 €. Bitte lassen Sie uns wissen, ob Sie unser Angebot annehmen.“ Insgesamt 119 €, so zumindest habe ich die wenigen Ausführungen von Ihnen verstanden.


    Kulant wäre aber mindestens gewesen, den Kunden vor einer Stornierung zu fragen, ob er vielleicht den Vertrag auch bei einer um 119€ reduzierten Auszahlung annehmen mag.


    Unter Kulanz aber letztlich zu verstehen, einfach so die von der Mobilcom angenommenen Verträge zu stornieren, da muss ich mich dann wohl noch bedanken. Kulant wäre also, für diesen Fehler wenigstens ansatzweise einzustehen oder dann wenigstens das Wort "Kulanz" nicht noch als Entschuldigung zu verwenden.


    Da fällt mir ein: Stehen die beiden Verträge eigentlich jetzt bei der SCHUFA oder woanders drin?


    Zitat

    Original geschrieben von Handybude.de
    Gemäß Vertrag und Angebot war dieses Angebot bis Antragseingang und -aktivierung 30.04. gültig.


    Bis Sie mir zeigen, wo das in der Produktbeschreibung steht, halte ich das nicht für richtig – so gesehen sogar für falsch ;) Ich finde lediglich die Formulierung: „Achtung: Dieses Angebot ist nur in limitierter Anzahl & bei Bestellung sowie Antragseingang bis 30.04.2012 16 Uhr gültig!“ Eine limitierte Anzahl war wohl kaum der Grund für die Stornierung, nach allem was ich bisher gelesen habe. Nein, Sie wurden überrascht vom Anbieter, der plötzlich vorzeitig die Tür schloss. Von einer Notwendigkeit einer Aktivierung bis 30.04. finde ich in meinem Angebot nichts. Wo steht das? Da ist lediglich die Rede von einer Antragstellung bis 16 Uhr. Und das haben wir ja wohl gemacht.


    Ich fasse zusammen aus meiner Sicht: Wir haben unser Angebot den uns vorliegenden Vertragsunterlagen gemäß zur rechten Zeit und vollständig abgegeben. Mobilcom hat uns (meine Frau) den AGB der Mobilcom nach als Kundin angenommen, was die uns übermittelte Mail „Auftragsannahme“ bestätigt. Den AGB der Handybude nach scheint mir das die Voraussetzung für den endgültigen Vertragsabschluss zwischen Kunde und Vermittler. Zudem wurde uns in dieser Mail avisiert, dass wir eine automatische Versandbestätigung erhalten, sobald die Ware in den Versand geht, woraus ich zusätzlich schließe: "Nicht nur Mobilcom hat uns akzeptiert, auch die Handybude." Dass Mobilcom nun evtl. Handybude benachteiligt, geht uns nichts weiter an. Wir hätten gerne das gewählte Telefon, die vertragsgemäße Auszahlungssumme und die Verträge.


    Ist meine Sichtweise so falsch? Vielleicht sehe ich es in 3 Tagen, wenn der Ärger verflogen und meine Meinung über die Handybude sich verfestigt hat, anders. Aber im Moment nicht.

    Erst ja, dann nein - Muss ich das verstehen?


    Hallo,
    das ist ja mal gründlich in die Hose gegangen. Nur frage ich mich, was wir falsch gemacht haben?


    Der Reihe nach:
    30.04.2012 - 9:19 Uhr - Meine Frau stellt den Antrag vollständig und komplett mit allen Unterlagen.
    30.04.2012 - 14:44 Uhr - Wir erhalten die Nachricht, der Antrag sei eingegangen und befinde sich in der Antragsprüfung.
    02.05.2012 - Wir erhalten die Nachricht: "Herzlichen Glückwunsch ... wird nun vom Anbieter freigeschaltet. Sobald die Ware für Sie in den Versand geht, erhalten Sie eine automatische Versandbestätigung ..."
    03.05.2012 - Wir erhalten die Nachricht: "Mobilcom Debitel hat Ihren Auftrag vom 30.04. leider erst am 02.05. angenommen und bestätigt, dies ist leider außerhalb des Aktionszeitraumes und würde zu einer Verschlechterung des Angebotes bzw. der Auszahlung um 119,- € führen. Wir haben Ihren Auftrag daher storniert, da dieser nicht mehr rechtzeitig zum 30.04. von Mobilcom Debitel angenommen wurde."


    Schaue ich mir die mir bekannte Formulierung des Handybuden-Angebotes an, stand da: "Achtung: Dieses Angebot ist nur in limitierter Anzahl & bei Bestellung sowie Antragseingang bis 30.04.2012 16 Uhr gültig!" Und so wie ich das sehe, haben wir den Antrag also rechtzeitig an Handybude versendet. Und dort wurde er ja auch noch vor Ablauf der Aktion bestätigt. Dass es plötzlich zu den Bedingungen des Vertrages gehört, wann dann Mobilcom dieses Ding annimmt, darüber war uns im Vorfeld nichts bekannt. Und deshalb halte ich das unter den mir bekannten Voraussetzungen auch nicht für unser Problem.


    Für mich sieht das jetzt so aus, als hätten wir eigentlich alles richtig gemacht. Verstehen wir etwas falsch, haben wir etwas überlesen? Ist ja möglich, aber wissen würden wir es schon gerne. Aus meiner Sicht haben wir den Antrag/die Bestellung zur rechten Zeit vorgenommen. Der Antrag wurde von Mobilcom sogar ausdrücklich angenommen. Aber plötzlich storniert der Vermittler?


    Bevor wir also unser Urteil über Handybude fällen, würden wir das gerne verstehen.


    P. S. Es geht um den Antrag 2005186323



    ERGÄNZUNG [13:44 Uhr 03.05.2012]
    Ich lese hier gerade im Forum rückwärts und entdecke den Beitrag vom 30.04. am Abend:

    Zitat

    Original geschrieben von Handybude.de
    Alle Anträge die uns bis heute 12 Uhr erreichten, konnten noch bearbeitet werden und sind dementsprechend bestätigt, nachdem die Aktion heute Vormittag ohne Ankündigung und ohne Information von Mobilcom Debitel eingestellt wurde.


    Aufträge die in der Aktivierung hängen, gehen evtl. noch durch.


    Alle anderen Kunden wurden informiert und haben eine Stornomail erhalten.
    [...]


    Auch hier muss ich feststellen, unsere Mail sollte selbst unter diesen eigenartigen Umständen noch vor 12 Uhr bei Handybude angekommen sein. Zudem sehe ich immer noch nicht, was es mich angeht, wenn Vermittler und Mobilcom ein Problem miteinander haben und plötzlich die Bedingungen ändern. Mobilcom hat doch unseren Antrag angenommen und freigeschaltet. Wieso storniert dann der Vermittler am 03.05. einfach so?


    Kann man die nicht noch was machen?

    Zitat

    Original geschrieben von Fr0ST
    Meerbuscher hattest Du jemals Probleme mit einem großen Konzern ?
    Alles was Du schreibst ist richtig.
    Aber die Realität sieht anders aus.
    Die Erfüllung eines Straftatbestandes ist nicht fernliegend.
    Ne Anzeige half auch mal nem Handyverkäufer die Ware rauszurücken...


    Darüber würde ich mir Gedanken machen, wenn ich Probleme hätte. Habt ihr eines? Will vielleicht jemand Geld von euch? Genau das sehe ich hier nicht. Eure rechtliche Position ggü. dem TK-Anbieter erachte ich - natürlich nur aus Sicht eines Laien - für gut.


    Einen Straftatbestand vermag ich nicht zu erkennen, aber ihr habt da mehr mitbekommen. Klar, wenn da jemand behauptet im Namen eines anderen zu handeln und Verträge kündigt ... kann man darüber nachdenken.



    Zitat

    Original geschrieben von hakost
    Ok, Meerbuscher, was möchtest du uns klipp und klar sagen? Wir sollen sitzen bleiben, keine Anzeige machen und warten, oder wie?

    Widerrufen, Fakten sichern - abwarten, ob einer was will. Anzeige: s. o. - ihr habt besser mitbekommen, ob da wirklich was läuft, ihr habt mit dem TK-Anbieter gesprochen.


    Ich habe aber keinen Zweifel daran, dass das in ein paar Tagen alles gegessen ist. Das es nervt, ist klar, aber eine mögliche Folge von Verträgen. Das wichtigste ist: Zieht die Lehre daraus.



    Zitat

    Original geschrieben von TGW712
    [...]Vor allem, weil ja augenscheinlich auch EPlus die Kopie einer Strafanzeige verlangt, da bei denen derzeit von einem nicht bestehenden Widerrufsrecht ausgegangen wird.


    "Kopie einer Strafanzeige verlangen" - was soll denn das beweisen? "Verlangen"?


    Und du weißt auch, wie das ist. Da sitzt einer vor dem Computer und der sieht nicht viel mehr, als dass es da einen geschalteten Vertrag gibt. Weder wird derjenige juristische Kenntnisse haben, noch wird er berechtigt sein, was anderes zu sagen als: So wie das hier aussieht, ist ihr Vertrag freigeschaltet - nein, dann haben sie kein Widerrufsrecht mehr ...


    ... mal abgesehen davon, dass das so nicht stimmt.


    Ich weiß auch, wie ignorant diese Läden sein können, da weiß die rechte Hand nicht, was die linke Hand gerade macht und bis sich Informationen durch diesen Sumpf verbreiten, dauert es. Und so lange schwebt alles und es werden auch z. T. widersprüchliche Informationen verbreitet. Je größer der Laden, je schlimmer ist das. Zudem bekommt man nie jemanden zu sprechen, der Bescheid weiß. Am Ende muss man sich darauf verlassen bzw. darauf warten, ob denn da irgendwann mal was im eigenen Briefkasten landet oder nicht. Dann würde ich reagieren.

    Zitat

    Original geschrieben von hakost
    [...] Wenn bis Freitag nichts storniert ist, dann kommt jedenfalls bei mir eine Strafanzeige. [...]


    Und welches Vergehen möchtest du anzeigen? "Ich glaube der hat gelogen ... "?


    Das Kind ist nun mal in den Brunnen gefallen. Wer Verträge abschließt muss damit rechnen, dass es auch Scherereien geben kann, man im Zweifel sogar vor dem Kadi landet. Das ist wohl ein vertragsimmanentes Risiko. Ich meine, ihr könnt nur widerrufen und fertig. Dann abwarten, ob einer was von euch will. Das wäre der energieschonendste Weg.

    Zitat

    Original geschrieben von hakost
    Ich glaube du bist nicht betroffen, sonst würdest du das nicht so locker sehen. Base ist es so ziemlich egal, ob eine Karte dem Kunden versendet wird oder nicht. Wie sollen die überhaupt überprüfen, ob jemals eine Karte an den Kunden verschickt wurde? Wenn wir nichts tun, wird Base den Vertrag weiterlaufen lassen und weiter berechnen.


    BASE muss sich das Verhalten des Vermittlers zurechnen lassen. Der Vertrag ist erst erfüllt, wenn ihr alles bekommen habt. Mindestens aber mal SIM und PIN und eine funktionierende Leitung. Wenn die ihr Geschäft so gestaltet haben, dass die SIM eben vom Vermittler kommt, kann dir das egal sein, das ist das Problem von BASE. Sonst könnte BASE ja z. B. auch einfach behaupten: Hey, wir haben dich in unsere Datenbank aufgenommen, du musst zahlen.


    BASE kann den Vertrag ja weiter laufen lassen und berechnen. Du zahlst dann einfach nicht und erklärst, du hast doch dann und dann aus dem und dem Grund widerrufen und du hast überhaupt keinen Vertrag. Dann kann man weiter sehen. Mehr als jetzt widerrufen kannst du nicht.

    Leute, jetzt macht euch doch nicht so einen Kopf.


    Soweit ich das verstanden habe, hat keiner von euch bisher eine komplette Erfüllung des Vertrages erfahren. D. h. Lieferung der Hardware von MIO, SIM-Karte, PIN.


    Soweit ich das verstanden habe, hat auch keiner von euch eine SIM-Karte erhalten.


    Lediglich Teile der Verträge wurden erfüllt (TK-Anbieter hat "freigeschaltet").


    D. h. für mich, ihr könnt jederzeit widerrufen sicherheitshalber ggü. TK-Anbieter und Vermittler und beide setzt ihr darüber in Kenntnis, auch bei dem anderen widerrufen zu haben. Das ganze nachweislich (Fax und Einwurfeinschreiben und E-Mail - sicherheitshalber mit Zeugen und deren Unterschrift - lückenlose Beweiskette schaffen). Da läuft in meinen Augen auch keine Frist ab, denn ihr habt ja nicht mal die Ware bekommen. Ihr hängt meiner Meinung auch nicht in irgendwelchen Verträgen fest, aus denen ihr nicht mehr rauskämt. Denn dafür müsste die andere Seite erstmal ihre Verpflichtungen erfüllen. Oder kann einer von euch mit einem neuen Telefon, neuer SIM-Karte und neuer Nummer bereits telefonieren?


    Wenn einer was von euch will - z. b. solche wüsten Behauptungen, das wäre kein Online-Geschäft - dann muss er es beweisen. Wobei man letztendlich nie weiß, was der Vermittler mit den eigenen Daten gemacht hat. Sichert also eure Beweise, soweit möglich.


    Ich würde das gelassen sehen und meine Lehre daraus ziehen.


    P. S. Was wollt ihr anzeigen? Ihr habt doch nur durch fast nichts gestützte Vermutungen und ehrlich gesagt, ich begreife nicht mal, welche. Da ist lediglich jemand, der seinen Vertrag nicht erfüllt. Mehr nicht. Provisionsbetrug würde der TK-Anbieter anzeigen und ihr seid dann Zeugen.


    Pocht der TK-Anbieter auf seinen Vertrag - ja dann reagiert ihr, wenn die Rechnung kommt (selbstverständlich widerruft ihr jetzt). Und MIO wird nichts mehr von euch wollen.


    Ihr könntet lediglich eure Schäden einklagen oder auf Vertragserfüllung pochen. Mehr sehe ich nicht.

    Zitat

    Original geschrieben von drueckerdruecker
    [...] Deshalb kann der Händler selbst den Mobilfunkvertrag auch gar nicht selbständig stornieren. Netter- und praktischerweise hat der Händler aufgrund seiner gewohnheitsmäßigen Geschäftsbeziehung zum Mobilfunkanbieter ein gewisses Vertrauensverhältnis, der ihm eine Stornierung im Namen des Kunden erlaubt, [...]


    Woanders nennt man so etwas "Kungelei". Für mich ist das ein Skandal - und das zeigt ja auch die Formulierung in dieser Mail oben "wie von Ihnen gewünscht".


    Es ist doch leicht vorstellbar, dass der Kunde trotz allem ein Interesse an der Fortführung des TK-Vertrages hat (soweit der TK-Vertrag auch vor den Augen von EPLUS/BASE zunächst als gültig anerkannt und zudem aktiviert wurde ... und hier liegt die eigentliche Wurst im Senf). Zumindest MÜSSTE er mal gefragt werden, ob er denn den Vertrag auflösen wolle.


    Ein Beispiel: Der TK-Anbieter hat (warum auch immer) bisher - z. B. bei der Nachfrage im Ladengeschäft - zweimal den neuen Interessenten als Vertragskunden abgelehnt. Bei der Onlinenachfrage "aktiviert er" aber den Vertrag - solche widersprüchlichen Fälle gibt es, soweit ich vom Hörensagen weiß (warum auch immer). Der Kunde wäre also jetzt durchaus interessiert, den TK-Vertrag aufrecht zu erhalten, trotzdem er keine Hardware bekommen wird.


    Zitat

    Original geschrieben von drueckerdruecker [...]Man stelle sich nur vor, daß der Händler durchaus eine Stornierung des ihn betreffenden Vertrages vornimmt, also zum Beispiel über die Telefonlieferung. Wenn dann aber der Mobilfunkanbieter aus irgendeinem Grund die kundenseitige Stornierung nicht gleich akzeptiert, dann hätte man einen laufenden Vertrag, ohne daß einem der Händler noch etwas schulden würde.

    Dann müsste man als Endkunde einfach nur den TK-Vertrag gesondert kündigen - aufgrund Teilnichterfüllung (kein Handy bekommen). Das wäre insofern leicht verständlich, weil im Normalfall (Ausnahmen bestätigen die Regel - siehe mein Beispiel oben) davon auszugehen ist (und das muss sich der TK-Anbieter zurechnen lassen), dass der Kunde kein Interesse an dem Vertrag hat und gehabt hätte, solange er die Hardware dazu nicht geliefert bekommt. Hier fängt nach meinem Verständnis auch keine Widerrufsfrist an zu laufen, um die man sich Sorge machen müsste, solange der Vertrag nicht komlett erfüllt wurde - hier: Lieferung des Cellphones.


    Insofern wäre ich an eurer Stelle überhaupt etwas ruhiger. Ich behaupte mal - so rein nach meinem Rechtsverständnis: Keine Hardware, keine Vertragserfüllung, keine beginnende Widerrufsfrist.


    So schreibt z. B. eine beliebige Handybude in ihren AGB:
    "Mobilfunkverträge selbst können nicht gegenüber ["HANDYBUDE XYZ"] widerrufen werden. Mobilfunkverträge sind ausschließlich gegenüber den jeweiligen Drittanbietern (Netz- bzw. Serviceprovider etc.) nach deren vertraglichen Bestimmungen zu widerrufen. Der Widerruf des Mobilfunkvertrages ist, wenn die Ware nur im Zusammenhang mit einem Mobilfunkvertrag geliefert wurde, gleichzeitig ein Widerruf der Vertragserklärung zum Abschluss des Kaufvertrages. Der Kunde ist verpflichtet, die ihm mit dem Kaufvertrag übersandte Ware an ["HANDYBUDE XYZ"] zurückzusenden oder aber den hierfür ohne Mobilfunkvertrag anfallenden Kaufpreis an ["HANDYBUDE XYZ"] zu entrichten."


    Nun kann man in AGB viel schreiben, aber würde man das Ding da oben anerkennen, hieße es anders herum genau das, was ich oben geschrieben habe. Die Verträge sind sozusagen miteinander verkoppelt. Wird der eine nicht erfüllt, gilt der andere nicht - beginnt auch keine Widerrufsfrist.

    Zitat

    Original geschrieben von Benutzername5
    Ich finde es echt erschreckend was manche von euch für eine Einstellung haben...

    Das kann man auch anders sehen. Es geht hier um ein ziemlich hohes Rechtsgut, mithin den wichtigsten Grundsatz im privaten Vertragsrecht: Verträge sind nun mal einzuhalten. Wenn man anfängt, den locker zu sehen, hat man kaum noch eine Grundlage für weitere Geschäfte - wobei man nicht päpstlicher als der Papst sein muss.


    Zitat

    Original geschrieben von Benutzername5 321mio wollte uns ein super Angebot machen und hat Tag und Nacht Fragen beantwortet. Der Wille uns was Gutes zu tun und sich einen Namen bei TT zu machen, war auf jeden Fall da! Er hätte sich locker mehr von der Provision einstecken können und die Handys (usw.) wären immernoch billig genug gewesen!

    Ein Samariter - gleich zückt einer das Bundesverdienstkreuz. Er wollte vor allem mal Geld verdienen, deshalb hat er ein attraktives Angebot gemacht und dafür gearbeitet. Es sollte auch eine Werbeaktion für sich selbst sein. Hätte er sich mehr von der Provision eingesteckt, wäre es kein so auffällig gutes Angebot und damit auch keine so eindrückliche Werbung für ihn gewesen. Seltsame Ansicht über das Motiv des Handelns eines Kaufmanns. Alles vollkommen legitim, aber die Geschichte vom heiligen Samariter ist schon köstlich.


    Zitat

    Original geschrieben von Benutzername5 Dass jetzt ein paar meinen sie müssen die Ellenbogen ausfahren und jemanden, der eh schon genug um die Ohren hat, nochmal schön in Form von Klagen reinzutreten, ist echt das Allerletzte...

    Weißt du, Fehler passieren und Fehler darf jeder machen aber in diesem Fall war es die Art und Weise, wie im Nachhinein damit umgegangen wurde - das war wenig souverän und absolut nicht vertrauenserweckend. Und deshalb waren hier einige wohl ziemlich sauer - vor allem, scheinen hier ja auch tatsächlich noch einige Dinge zu schweben.


    Zitat

    Original geschrieben von Benutzername5 Bald muss wohl jeder eine Rechtschutzversicherung haben, falls man Typen wie euch über den Weg läuft, die wegen jeder Kleinigkeit gleich eine Anzeige erstatten müssen.

    Die "Typen wie euch" hättest du dir sparen können. Verträge nicht einzuhalten ist - wiegesagt - keine Kleinigkeit. Außerdem ist das hier Internet, da kocht Volkes Seele nun mal schnell hoch. Das weiß man aber und gerade deshalb hätte "Der Heilige Mio" sofort anders reagieren müssen.


    Zitat

    [i]Wer nicht an die Storno glaubt: Es bestehen 2 Wochen Widerrufsfrist, nicht 2 Tage! Einfach den Widerruf mit Wunsch einer Bestätigung an E-Plus schicken, kein Grund jetzt schon Panik zu bekommen.

    Das würde ich so mal nicht in die Welt setzen. Kein Mensch weiß hier, ob die Widerrufsrist überhaupt zu laufen angefangen hat. Dadurch dass keine Hardware geliefert wurde, ist der Vertrag wohl eher noch nicht mal im Ansatz erfüllt, zudem ist fraglich, ob und wann hier überhaupt ein Belehrung über das Widerrufsrecht stattgefunden hat. Insofern kann man sich relativ beruhigt zurücklehnen.