Beiträge von HerthaBsc

    Zitat

    Original geschrieben von galahad13
    1. Möglichkeit - FW Update per Seus
    2. Zu einem SP gehen


    Und Alternativ:


    http://www.telefon-treff.de/search.php?s=


    hallo & vielen dank für deine ausführliche antwort ;)


    punkt 1: habe ich bereits (siehe beitrag)
    punkt 2: sp = service point ???


    und "alternativ" war bei mir bisher erfolglos


    habe nur beiträge, wie z.b. k800i bricht bei usb-verbindung zusammen etc... was ja bei mir nicht der falls ist....


    aber trotzdem vielen dank :)

    Hallo allerseits,


    das Sony Ericsson K800i meines Freundes geht ständig aus.
    Vor kurzem hat er ein Softwareupdate machen lassen. Danach war
    ein paar Wochen alles i.O. aber nun tritt dieser Fehler leider wieder auf.


    Kann sich das jemand erklären?


    Sollte er wieder ein Softwareupdate machen lassen?


    Oder evtl. das ganze Handy mal direkt zu Sony Ericsson?


    Vielen Dank für Eure Hilfe!!!

    hallo,


    mir wurde inzwischen wie folgt geantwortet:


    Sehr geehrter Kunde,


    leider haben Sie es scheinbar bei Ihrer Bestellung übersehen, daß es sich das Widerrufsrecht bei einem Mobilfunkvertrag nicht wie bei einem normalen Kauf im Internet verhält. Mobilfunkverträge sind den Sonderregelungen nach §§ 312d des BGB unterworfen und können daher nach Genehmigung/Aktivierung des Antrages nicht mehr widerrufen werden.


    Wir wissen, daß Sie als Kunde teilweise andere Meinungen zum Widerrufsrecht vertreten, geprägt durch die Widerrufsregelungen normaler Internet- und Katalogbestellungen. Diese sind jedoch bei Mobilfunkverträgen nur bedingt anwendbar, da es sich hierbei nicht um eine Ware, sondern um eine Dienstleistung handelt.


    Obgleich einige Anbieter diese Regelung nach §§ 312d des BGB verschweigen, weisen wir Sie in unseren AGBs und vor Bestellung nochmals ausführlich und mit einer Lesebestätigung darauf hin, daß es sich hierbei um einen Dienstleistungsvertrag handelt, wo die Regelungen nach §§ 312d BGB zu beachten sind.


    Mit freundlichen Grüßen

    hallo allerseits,


    habe soeben interessiert diese thema gelesen. wie verhält es sich eigentlich bei folgender konstellation:


    person a schliesst über telefon/fax einen mobilfunkvertrag mit händler b über provider c ab.


    eine woche später (person a hat ausser einer bestätigung von provider c weder sim-karte noch handy erhalten) widerruft person a bei händler b und provider c diesen vertrag.


    in den agb von händler b steht folgendes:


    Code:
    Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen



    und


    Code:
    Für den Fall, dass der Kunde über den Shop-Betreiber im Zusammenhang mit der Bestellung von Ware, die aufgrund eines gleichzeitigen Abschlusses eines Vertrages über Telekommunikationsleistungen vergünstigt ist oder ohne Bestellung von Ware Verträge über Telekommunikationsleistungen oder sonstige Dienstleistungen abschließt, erlischt das Widerrufsrecht des Kunden, wenn mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Telekommunikationsdienstleistung begonnen wird oder der Kunde die Ausführung der Dienstleistung vor Ende der Widerrufsfrist selbst veranlasst hat.



    hat person a durch zusendung des mobilfunkantrages an händler b somit unwissentlich auf sein widerrufsrecht verzichtet???


    können fernabsatzverträge "einfach so" vom widerrufsrecht ausgeschlossen werden?


    hat person a hier auch automatisch (da sim bereits durch provider c aktiviert) auf das widerrufsrecht verzichtet?

    Hallo alle zusammen.
    Habe mir ein transparentes Logo bei really runtergeladen.
    Per BT aufs Handy und Vodafone.de ist weg.
    Aber auf dem Display ist an dieser Stelle ein Wolkenhimmel.
    Bin ich irgendwie zu doof?
    Oder verstehe ich mit "transparent" etwas verkehrt?


    Danke für eure Hilfe


    und schönen 2.Advent


    auch ohne Schnee (in Berlin)


    Jörg