Zitat
Original geschrieben von phonefux
Wie oben geschrieben gehe ich davon aus dass du eine Widerrufsbelehrung bekommen hast. Du hast nicht widersprochen. Warum sollte dich o2 über den Widerruf belehren, wenn sie dir das Recht nicht einräumen wollen? Du kannst auch noch an der Hotline fragen, aber endgültige Klarheit wirst du erst haben wenn der Widerruf durch ist - oder eben nicht.
Wie sieht es denn konkret aus? Hast du den Vertrag zur privaten oder zur gewerblichen bzw. selbständigen Nutzung abgeschlossen? Wenn beides, was überwiegt? Gibt es beim Rechnungsempfänger Hinweise auf eine gewerbliche bzw. selbständige Nutzung, z.B. einen Firmennamen?
Den o2 on Business bieten sie aber auch für Selbständige an. Private Nutzung ist nicht ausgeschlossen. Dann gilt wieder die gesetzliche Regelung. Es ist kein freiwilliges Widerrufsrecht.
Abgeschlossen habe ich über bonofono.de, hier übers Forum - kann ich im Übrigen nur weiterempfehlen, bisher hat alles super geklappt! Eine gesonderte AGB habe ich nicht erhalten, jedoch fand sich im Anhang der Mail ein Widerrufsrecht was wie folgt lautet:
"Widerrufsbelehrung (für Waren)
Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbraucher haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu
widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter,
der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (bonofono - eine Marke von Aricom, Stralsunder Str.
58/59, 13355 Berlin, info@bonofono.com, Fax: 030 484988289) mittels einer eindeutigen Erklärung
(z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag
zu widerrufen,
informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das
jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular oder eine andere
eindeutige Erklärung auf unserer Webseite http://bonofono.de/Widerrufsformular.pdf elektronisch
ausfüllen und übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des
Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden."
Auf dem direkten Vertragsbogen der von mir ausgedruckt steht nichts von Widerruf.