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Zitat
Original geschrieben von DaRappa
Da steht: 3x Basispreis frei... 3x39,99=120€/24=5€ Monat. Passt alles, bitte einfach die erste "vollständige" Rechnung abwarten
Nun, meine erste vollständige Okt. 2012 Rechnung ist da und es wird nur 3,6754 (4,38) gutgeschrieben (der Online-Vorteil: 5 EUR ist ok).
24x 4,38 = 104,969424 sind weniger als
3x Basispreis frei... 3x39,99=120€/24=5€ Monat
Kann das sonst noch jemand bestätigen??
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@t-tommy1:
per eMail kam der Vertrag, bei dem es sich m.E. nach um einen "Ladenvertrag" handelt, d.h. ohne jede Widerrufsbelehrung
frank_aus_wedau:
im Moment bin ich eher diejenige Person, die bei Handy-Sachen gefragt wird. Ich vertraue dann mal auf den Web-Auftritt eines RAs. Eigentlich handelt es sich hierbei um nichts weiter als Vertragsrecht. Ich würde noch auf den "Interessensschwerpunkt" online-Recht achten.
Ärgerlich an den außergerichtlichen Kosten ist, dass diese die Gegenpartei nicht nicht freiwillig übernehmen wird - ich habe debitel zwar in Verzug gesetzt und nach Fristablauf mit Anwalt gedroht, aber das wird ein Unternehmen id TK-Branche mit gut besetzter Rechtsabteilung kaum beeindrucken.
Die Abfolge würde ich nach dem Mahnbescheid durch Widerspruch unterbrechen und auf eine Zahlungsklage hoffen. Dann zahlt der Kläger. Lästig sehe ich das Brimborium vorneweg, das ich in anderen Foren gelesen habe:
1.Mahnung, 2.Mahnung, letzer Mahnung oder wenn die Forderung womöglich an Inkassounternehmen verkauft wird.
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> Wann hast du den Vertrag denn widerrufen?
Die erste Rechnung wurde per Mail angekündigt. Abrufbar ist diese erst mit einer gültigen Kennung. Diese wird idR wiederum über eine SMS mitgeteilt/freigeschaltet - mangels SIM nicht möglich.
Sinn und Zweck des FernAbsG soll die Prüfung wie im Ladengeschäft sein. Nach meiner Kenntnis beginnt die 14 Tagesfrist mit der Zusendung der Ware UND der Widerrufsbelehrung in Schriftform.
Da beides weder erfolgt noch nachweisbar ist, sollte die Frist noch nicht einmal begonnen haben.
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> Der Händler trägt hier ja die Schuld und ausnahmsweise mal nicht Debitel.
Komplett entlastet sehe ich debitel überhaupt nicht. Ich kann den Widerruf nach Fernabsatzgesetz an Vermittler und debitel nachweisen und der Vermittler reagiert auf nichts. Debitel reagiert zwar, aber es ist sicherlich nicht mit deren Hinweis getan, auf die Pflicht des Vermittlers zu verweisen.
Ein Vertrag, der in voller Betrugsabsicht vermittelt wurde, sollte vor Gericht sicherlich nicht bestätigt werden.
Eine Auseinandersetzung gegen den Vermittler erscheint mir aussichtslos, da dort außer einem Schuldenloch möglicherweise nichts zu holen ist.
> Titel des Threads ändern
warum? was wäre den passender?
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Nachdem ich dem Ebay-Betrüger HANDYWELT09 auf dem Leim gegangen bin (2x ALLnet 100) habe ich weder SIM-Karten noch Provisionszahlung bekommen. Dafür hat debitel frohlockend mir dieser Mail geschickt: Ihre debitel Rechnung Online ist da!. Kann ich leider nicht abrufen ohne SIM-Karten und Zugangsdaten...
Gut das es Widerruf nach Fernabsatzgesetz gibt! Also per Einschreiben an Debitel und den Vermittler. Der reagiert auf gar nichts mehr. Und Debitel's Anwort:
Bitte wenden Sie sich mit diesem Wunsch an den Händler, bei dem Sie den oben benannten Mobilfunk-Vertrag unterzeichnet haben. Dieser wird den Sachverhalt gern für Sie prüfen. Nix tut der.
Nach 4 Wochen und der 2.Abbuchung habe ich beide Lastschriften zurückgehen lassen und die Einzugsermächtigung widerrufen. Gefallen wird mobilcom debitel das nicht und die 1.Mahnung trudelte schon ein. Arbeiten die mit Provisionsbetrügern zusammen und wollen sich das von mir bezahlen lassen?
Was kommt jetzt? :confused: