ZitatOriginal geschrieben von Klan3i23
Bist du dir da sicher das Verbindungsübersicht Mini nur verkürzt kostenlos ist ?
Weil hab es ohne verkürzt angekreuzt..
Das hoffe ich doch, das wurde mir gestern abend am Telefon versichert.
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ZitatOriginal geschrieben von Klan3i23
Bist du dir da sicher das Verbindungsübersicht Mini nur verkürzt kostenlos ist ?
Weil hab es ohne verkürzt angekreuzt..
Das hoffe ich doch, das wurde mir gestern abend am Telefon versichert.
ZitatOriginal geschrieben von Kumakamilion
Ich wuerde den Vertrag gerne auch abschicken. Jedoch weiss ich nicht was ich ankreuzen muss. Mit oder ohne smartphone? Und irgend eine zusatzoption?
Ausserdem muss man irgendwas extra schicken (ausser den ausweis) wegen schwerbehinderten bonus? Auf mails wurde mir bis jetzt nicht geantwortet...
Also, als ich gestern angerufen hab, bekam ich folgende Anworten:
1. Zuhause-Bereich kostet 4,95/Monat extra
2. Verbindungsübersicht Mini, verkürzt ist kostenfrei
3. OHNE Smartphone ankreuzen, da das Handy von TTW beigesteuert wird
4. bei 8. keine Option ankreuzen
Was du mitschicken musst, steht in der ersten Bestätigungsmail von TTW, nämlich:
ZitatAlles anzeigenZusätzlich legen Sie bitte folgende Unterlagen bei:
Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepass
Kopie der Bank/EC-Karte (Vorder- und Rückseite)
Studentenausweis/Schülerausweis (nur bei Inanspruchnahme von Studententarifen)
Handelsregisterauszug (nur bei Geschäftskunden mit Freischaltung auf die Firma)
Adressnachweis (nur bei ausländischen Mitbürgern ohne dt. Personalausweis)
Falls vorhanden bitte die Kündigungsbestätigung mitschicken (nur bei Verträgen mit gewünschter Rufnummerübernahme).
Viele Grüße, Christian
naja, er meinte, dass meine Chancen prinzipiell gut stehen. Aber der Richter kann im worst case natürlich auch gegen mich entscheiden. Das Risiko bleibt. Ich warte jetzt erst einmal ab, ob es überhaupt vor Gericht geht oder nicht. Denn das ist für die Insolvenzverwalterin auch ein nicht zu vernachlässigender Kostenpunkt, der aus der Insolvenzmasse bezahlt werden muss.
so, ich war gestern beim Anwalt und habe mich beraten lassen. Im ersten Schritt legt er natürlich Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, wie es danach weitergeht, hängt von der Insolvenzverwalterin ab. Besteht sie (m.M.n zu Unrecht) weiter auf die Rückzahlung, wird das vorm Amtsgericht geklärt, das ist die erste und einzige Instanz.
Ich rate jedem, der einen Mahnbescheid bekommen hat, sich von einem Anwalt beraten zu lassen. Mich hat das gestern 50 Euro gekostet, bin dafür aber rund um informiert und aufgeklärt worden. Und wer eine Rechtschutzversicherung hat, zahlt imho sogar garnix. Ich werd mir jetzt auf jeden Fall eine zulegen, das ist sicher.
Grüße
PS: Wer im Großraum Mannheim wohnt, dem kann ich per PN einen wirklich sehr guten Anwalt empfehlen!
Also jetzt übertreib mal nicht. Klar sucht sie Geld und versucht alles, damit viel in die Insolvenzmasse geht. Aber auch sie muss sich an Gesetze halten, besonders wenn sie sie selbst zitiert in ihren Schreiben. Und auf genau diese berufe ich mich und deswegen sehe ich keine Veranlassung, das Geld zurück zu erstatten.
Bin ja mal auf ihre Reaktion gespannt, melde mich dann wieder.
Grüße, Christian
und mit welcher Begründung? Es ist laut den von ihr genannten Paragraphen nicht eine Voraussetzung erfüllt.
Der Antrag auf das Insolvenzverfahren war am 1.7., demnach beginnt die Frist leider am 1.4.
WolleWo: Soweit richtig, allerdings erfolgte die Auszahlung bei mir am 21.4., was genau in der 3 Monatsfrist liegt. Sie hätte zwar bis 25.02. ausgezahlt werden sollen, aber wir leben hier ja nicht im Konjunktiv. Die Insolvenzverwalterin wird sich sicher auch darauf berufen. Insofern werde ich die Mail jetzt mal abschicken.
Grüße und viel Glück an alle,
Christian
Hey,
mich hat es auch erwischt, gestern kam das Schreiben. Ich müsste 480 Euro zurückzahlen, habe aber mal in die Paragraphen geschaut und bin folgender Meinung (bin Laie auf dem Gebiet!):
Sofern man keinen Mahnbescheid geschickt hat, kann man eigentlich nicht belangt werden. Bei mir lief es so, dass das Geld bis 25.02. hätte ausgezahlt werden sollen, wurde aber bis zum 22.04. verschleppt. Ich hatte regelmäßig im Online-Chat "genervt" und diverse Zahlungstermine genannt bekommen. Zudem gab es ja dieses allen bekannte "Problem mit der Buchhaltungs-Software", wodurch die Zahlungen verzögert wurden. Diese Gesprächsprotokolle aus dem Chat habe ich zum Glück noch gespeichert.
Zu dem Paragraphen: §130 findet bei mir keine Anwendung, da ich zu keiner Zeit wusste, dass Handyzek kurz vor der Insolvenz bzw. Zahlungsunfähigkeit stand. mir wurde ja sogar suggeriert, dass die Zahlungen bald bei mir eintreffen (was ja zum Glück auch so geschah). Die anderen beiden Absätze treffen ebenfalls nicht zu, da die Zahlung vor dem Eröffnungsantrag stattfand und ich dem Schuldner zu keiner Zeit in irgendeiner Weise nahestand.
So oder so ähnlich werde ich eine Mail an die Insolvenzverwalterin schicken und mal ihre Reaktion abwarten. Falls es was neue gibt, melde ich mich.
Grüße, Christian