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Original geschrieben von drueckerdruecker
Der Eingangsbeitrag hinterlässt den Eindruck, daß der Gewerberabatt schonmal aktiv gewesen war
Das ist korrekt
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nach einem bestimmtem Zeitraum ein erneutes Nachweiseinreichen - planmäßig - erforderlich wurde und der Vertragspartner zusätzlich zur sowieso bestehenden Nachweispflicht noch entsprechende SMS verschickt hatte.
Ob das "planmäßig" ist/war weiß ich nicht.
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Wie es beim Gewerbe ist, ob es da vielleicht auch noch von der Geschäftsform abhängt, ob wie beim Studententarif jährlich oder so Nachweise geführt werden müssen, das weiß ich nicht.
Ich ebenfalls nicht, deswegen habe ich diesen Thread eröffnet um zu erfragen, wie hier die Lage ist. Ich hatte gerade erst im Juli/August meine Selbstständigkeit nachgewiesen und es gab auch keinen Anlass dazu zu vermuten, dass sich dies bald ändert. Aber auch beim Studenten erwartet man doch, dass bei Unterlagen-Bedarf ausreichend nachgehakt wird bevor gehandelt wird. 2 SMS, die nicht beantwortet wurden kommen mir da nicht genug vor.
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Sie haben die Änderung ja auch zusätzlich zu den SMS eindeutig und wiederholt kommuniziert, nämlich über die monatlich ausgefertigten Rechnungen.
Bei den verworrenen Rechnungen mit sehr vielen wirren Gutschriften, anteiligen Abrechnungen und Abzügen, eine von X verschiedenen Gutschriften zu erkennen, bzw. bis einem das Fehlen dieser Gutschrift auffällt nachdem sie einem Kommentarlos gestrichen wird...
Dann mache ich das demnächst auch bei meinen Kunden... ich erhöhe denen kommentarlos die Rechnung und verklausuliere es geschickt. Falls sie es mitkriegen, behaupte ich einfach ich hätte SMS geschrieben, in denen ich die Preiserhöhung (oder wahlweise einen Wegfall irgendeiner Vergünstigung) mitgeteilt hätte. Selbst wenn die das erst ein Jahr später mitkriegen würden, dann glaube ich kaum, dass die das dann dabei belassen würden - zu recht.
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Wenn du dir sicher bist, daß sie den Rabatt nicht hätten streichen dürfen und du nicht zum erneuten Nachweis verpflichtet bist, dann kannst du eine Korrektur von Rabatteinstellung und zwischenzeitlichen Rechnungen natürlich fordern. Ansonsten würde ich eher den Ball flachhalten und es auf freundlichgeschicktem Weg versuchen. (-:=
Wenn ich sicher wäre, dann würde ich hier nicht fragen. Eine Frechheit sondergleichen ist es allemal - die Frage ist bloß ob es rechtlich korrekt ist. Was ist zum Beispiel, wenn ich die Sim-Karte gar nicht nutze und somit gar keine SMS empfangen kann etc.? Es kommt mir halt irgendwie nicht richtig vor. Ich meine ich habe selbst Kunden und bin auch selbst Kunde bei diversen Firmen, aber sowas ist mir einfach noch nicht untergekommen. Nur leider habe ich nicht das juristische Wissen um diesen Fall hier zu beurteilen.